Stromanschluss
Um ein Gebäude wohnlich zu machen, ist ein Stromanschluss unerlässlich. Für den Anschluss eines Gebäudes an das Stromnetz ist der örtliche Netzbetreiber zuständig. In der Regel ist er auch der Messstellenbetreiber. Das heißt, der Netzbetreiber stellt auch den notwendigen Stromzähler zur Verfügung. Wenn der Strom ausfällt oder etwas mit dem Zähler nicht stimmt, ist immer der örtliche Netzbetreiber der richtige Ansprechpartner. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers sind selbstverständlich im Internet zu finden – diese sollte man sich für den Fall der Fälle notieren.
- Am Anfang steht der Baustrom
- Netzbetreiber ist auch für den Stromanschluss zuständig
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Das Wichtigste in Kürze
- Für den Anschluss eines Gebäudes an das Stromnetz ist der örtliche Netzbetreiber zuständig.
- Ebenfalls in den Verantwortungsbereich des örtlichen Netzbetreibers fallen der Einbau des Stromzählers und die notwendige Dokumentation.
Am Anfang steht der Baustrom
Wenn ein Gebäude neu errichtet wird, muss es bereits auf der Baustelle einen Stromanschluss geben. Dieser sogenannte Baustrom muss beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden. Der Stromanschluss erfolgt über einen Baustromkasten, der vom Elektriker gemietet werden kann. Da der Anschluss und Abbau von Baustromkasten und Baustromzähler vom Netzbetreiber und dem Elektroinstallateur gemeinsam vorgenommen werden muss, empfiehlt es sich, den Antrag auf Baustrom gemeinsam mit dem Elektriker auszufüllen. Der Stromlieferant für Baustrom kann frei gewählt werden. Wird kein spezieller Baustrom-Lieferant beauftragt, wird der Strom vom örtlichen Grundversorger geliefert.
Netzbetreiber ist auch für den Stromanschluss zuständig
Für den Hausanschluss selbst ist ebenfalls der örtlichen Netzbetreiber zuständig, das gilt auch für den Einbau des Stromzählers. Die notwendigen Formulare findet man am einfachsten auf den Webseiten des jeweiligen Netzbetreibers. Mit dem Ausfüllen dieser Anträge dürften die meisten Bauherren jedoch überfordert sein. Daher sollte auch hier die Hilfe des Elektroinstallateurs in Anspruch genommen werden.
Beim ersten Stromanschluss liefert der Grundversorger, danach kann gewechselt werden
Ist der Hausanschluss gelegt, wird der Strom zunächst vom örtlichen Grundversorger zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert. Dieser Stromtarif gehört in der Regel zu den teuersten Tarifen, weshalb man sich so schnell wie möglich nach einem günstigeren Tarif umschauen sollte. Ein Stromanbieterwechsel gelingt in diesem Fall besonders schnell, da die gesetzliche Kündigungsfrist in der Grundversorgung nur 2 Wochen beträgt.
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(Stand: 06.12.2024) -
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