Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Energielieferung an Haushaltskunden zu den Bedingungen und Preisen des Grundversorgers. Die Grundversorgung für Strom und Gas beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Demnach ist der Grundversorger das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
- Was versteht man unter Grundversorger und Grundversorgung?
- Grundversorgung ist weit verbreitet
- Mehr Transparenz bei Energiepreisen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundversorger ist das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet beliefert.
- Der Grundversorgungstarif muss allen Haushaltskunden in diesem Netzgebiet zur Verfügung gestellt werden. Neukunden können bis zu drei Monate lang zu anderen Preisen versorgt werden.
- Die Grundversorgung kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Preisänderungen muss der Versorger sechs Wochen im Voraus mitteilen.
Was versteht man unter Grundversorger und Grundversorgung?
Der Grundversorger ist der Gas- oder Stromversorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Er ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preisen zu versorgen. Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu diesen Bedingungen und Preisen. Die Grundversorgung lässt sich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung kann der neue Gas- oder Stromanbieter für Sie übernehmen.
Grundversorgung ist weit verbreitet
Rund ein Viertel der Strom- und Gaskunden in Deutschland beziehen ihren Strom und ihr Gas über die Grundversorgung. Laut dem Jahresbericht 2021 der Bundesnetzagentur haben rund 25 Prozent der Haushaltskunden einen Grundversorgungstarif beim örtlichen Versorger. 37 Prozent haben einen anderen Tarif bei ihrem Grundversorger gewählt. 38 Prozent der Haushaltskunden haben zu einem anderen Tarif bei einem anderen Versorger gewechselt.
Ein Blick auf die Strompreise zeigt, dass die Haushaltskunden, die einen Grundversorgungstarif besitzen, in der Vergangenheit deutlich mehr für ihren Strom bezahlen mussten. Seit der Energiekrise hat sich dieses Bild gewandelt. Je nach Region kann die Grundversorgung nun zu den günstigsten verfügbaren Angeboten zählen. Beim Gas zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier zahlten Haushaltskunden ebenfalls in der Grundversorgung deutlich mehr als Verbraucher, die den Versorger oder zumindest den Tarif gewechselt hatten.
Mehr Transparenz bei Energiepreisen
Seit Herbst 2014 ist eine Verordnung in Kraft, die die Transparenz von Strom- und Gasrechnungen in der Grundversorgung regelt. Versorger müssen Kunden in der Grundversorgung seitdem über die Höhe staatlicher Belastungen durch Steuern, Abgaben und Umlagen informieren. Sinkt die Belastung durch staatlich gesetzte oder regulierte Preisbestandteile, müssen die Preise neu kalkuliert werden. Bei Preisänderungen müssen künftig Umfang, Anlass und Voraussetzungen der Änderung mitgeteilt werden.
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