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Gas- und Strom Neukundenbonus

Wer den Energielieferanten wechselt, kann in vielen Fällen von einem sogenannten Gas- beziehungsweise Strom-Neukundenbonus profitieren. Ein solcher ermöglicht es, die eigenen Energiekosten beträchtlich zu senken. Mit derartigen Angeboten versuchen Strom- und Gasversorger, ihre Kundenbasis zu erweitern. Allerdings gibt es einige Dinge, die Verbraucher beachten sollten, wenn sie in einen entsprechenden Tarif wechseln wollen.

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    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Wuppertal, 42277
    Jahresverbrauch: 20.000 kWh

    Günstigster Tarif: Energieversorgung Deutschland EVD Gas Bonus 12, Kosten im ersten Jahr: 1.920,28 Euro
    Grundversorgungstarif: WSW Gas Classic, Kosten: 3.192,15 Euro

    Einsparung: 1.271,87 Euro
    (Stand: 06.12.2024)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Neukundenbonus?
  3. Wie und wann erhalte ich den Gas- oder Strom-Neukundenbonus?
  4. Wann lohnt sich der Neukundenbonus?
  5. Den Neukundenbonus beim Vergleich beachten
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Der für einen Gas- oder Stromtarif angebotene Neukundenbonus ist eine Wechselprämie, die der Verbraucher einmalig erhält.
  • Für gewöhnlich bekommen Gas- und Stromkunden den Bonus nach einem Belieferungsjahr.
  • Strom- und Gaskunden können den Bonus nur erhalten, wenn sie in den letzten sechs Monaten keine Energie vom entsprechenden Anbieter oder einer anderen Vertriebsmarke des dahinterstehenden Konzerns bezogen haben.
  • Ein Gas-/Strom-Neukundenbonus lohnt sich vor allem für Verbraucher, die bereit sind, den Energieversorger jährlich zu wechseln.

Was ist der Neukundenbonus?

Ein Gas- beziehungsweise Strom-Neukundenbonus stellt eine einmalige Wechselprämie dar. Wie hoch der Bonus ausfällt, hängt vor allem vom Tarif und Versorger, manchmal aber ebenso vom Verbrauch ab. In der Regel liegt der Gas-/Strom-Neukundenbonus bei bis zu 200 Euro.

Je nach Energieversorger erfolgt die Ermittlung des Bonus auf Grundlage unterschiedlicher Berechnungsmodelle. Zahlreiche Anbieter zahlen ihren Kunden einen fixen Betrag. In anderen Fällen bedingt der Verbrauch die Höhe der Bonussumme. Dabei gilt: Je mehr Gas oder Strom der Kunde verbraucht, desto größer ist der Bonus. Darüber hinaus gibt es auch Strom- und Gaslieferanten, bei denen sich die Bonushöhe nach den jährlichen Kosten richtet.

Welche Voraussetzungen müssen Verbraucher für den Neukundenbonus erfüllen?

Den Bonus erhalten Verbraucher nur unter gewissen Bedingungen. In der Regel gelten lediglich solche Personen als Neukunden, die der Versorger oder das dazugehörige Unternehmen in den letzten sechs Monaten nicht beliefert hat. Bei einem Wechsel zwischen einzelnen Vertriebsmarken desselben Konzerns erhält der Strom- beziehungsweise Gaskunden die Wechselprämie nicht. Daher sollten Sie sich vor dem Anbieterwechsel darüber informieren, ob der alte und der neue Energieversorger zum gleichen Unternehmen gehören.

Für gewöhnlich müssen Verbraucher weitere Voraussetzungen erfüllen, um den Gas-/Strom-Neukundenbonus zu bekommen. Daher ist es unabdingbar, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferungsvertrags ausführlich zu studieren. In welchen Fällen die Energieanbieter die Bonuszahlung vor allem verweigern, zeigt die nachfolgende Liste auf:

  • Umzug innerhalb des ersten Belieferungsjahres
  • Betrieb einer Photovoltaikanlage
  • Kündigung vor Ende der Mindestlaufzeit
  • Arbeiten im Home Office

Die Unterschiede zum Sofortbonus

Ein Sofortbonus ist eine weitere Wechselprämie, die sich bei zahlreichen Strom- und Gasanbietern finden lässt. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag, den Verbraucher für gewöhnlich spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn erhalten. Viele Energieversorger haben sowohl einen Sofort- als auch einen Neukundenbonus im Angebot, infolgedessen Strom- oder Gaskunden gleich doppelt profitieren.

Wie und wann erhalte ich den Gas- oder Strom-Neukundenbonus?

Der Kunde des jeweiligen Anbieters erhält die Prämie in der Regel nach einem vollen Belieferungsjahr, wobei die Energieversorger den entsprechenden Betrag für gewöhnlich in die Jahresrechnung integrieren. Manchmal koppeln Strom- und Gaslieferanten den Bonus stattdessen an die Vertragslaufzeit. Außerdem ist es möglich, dass der Anbieter den Neukundenbonus nicht verrechnet, sondern diesen auf das angegebene Girokonto überweist.

Wann lohnt sich der Neukundenbonus?

Prinzipiell lohnt sich der Neukundenbonus für jeden Strom- und Gaskunden, der Geld sparen möchte. Allerdings müssen Verbraucher eine wichtige Sache beachten: Da es sich um eine einmalige Prämie handelt, fallen die Strom- beziehungsweise Gaskosten im zweiten Vertragsjahr im Normalfall wesentlich höher aus. Daher rät es sich an, den Vertrag zum Ende der meist einjährigen Mindestlaufzeit zu kündigen beziehungsweise den Anbieter zu wechseln.

Besonderer Hinweis: Auch wenn die Mindestvertragslaufzeit oftmals nicht der Belieferungszeit entspricht, erhalten Verbraucher den Gas-/Strom-Neukundenbonus in der Regel trotzdem. Das hat der Bundesgerichtshof 2013 in zwei Urteilen (Aktenzeichen VIII ZR 225/12 und VIII ZR 246/12) entschieden. Diese beziehen sich auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Menschen ohne juristische Vorbildung so verstehen können, dass bereits ein Jahr nach Vertragsabschluss ein Anspruch auf den Bonus besteht.

Den Neukundenbonus beim Vergleich beachten

Viele Verbraucher fokussieren sich bei der Suche nach einem Energieanbieter vorrangig auf den Kilowattstundenpreis und den Grundpreis. Es empfiehlt sich jedoch, auch den Neukundenbonus zu berücksichtigen. Schließlich hat dieser einen nicht zu verachtenden Einfluss auf die monatlichen Durchschnittskosten. Wenn Sie es sich ersparen möchten, diese in Eigenregie auszurechnen, sollten Sie auf einen Strom- oder Gasvergleich im Internet – beispielsweise bei Verivox – zurückgreifen.

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    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78048
    Jahresverbrauch: 3.500 kWh

    Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 926,63 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom privat, Kosten: 1.868,98 Euro

    Einsparung: 942,35 Euro
    (Stand: 06.12.2024)

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