Strompreisbildung
Der Strompreis für Haushaltskunden unterteilt sich in Deutschland im Wesentlichen in drei Bestandteile. Stromerzeugung und -vertrieb bilden den größten gänzlichen Kostenpunkt mit derzeit (alle Angaben zu 2022) einen Anteil von 44,1 Prozent am Gesamtstrompreis. Die Kosten für den Stromeinkauf werden größtenteils durch die Preise an den Großhandelsmärkten bestimmt. Der Energieversorger kauft dort die Energie ein stellt weiter Rechnungsstellungs- und Verwaltungskosten sowie Entgelte für Messung und Messeinrichtung in Rechnung.
- Netzentgelte
- Steuern und Abgaben
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.
- Beschaffung, Vertrieb, Marge = 44,1%
- Netznutzungsentgelte = 18,6%
- Abgaben & Steuern = 37,3%
Netzentgelte
Der zweitgrößte Kostenpunkt mit 18,6 Prozent Anteil am Gesamtpreis sind die Netzentgelte, die die Netzbetreiber für die Verteilung der Energie erhalten. Dieses Entgelt ist staatlich reguliert. Unter die Netznutzungsgebühren fallen zudem Entgelte für die Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten.
Steuern und Abgaben
Der dritte Kostenpunkt umfasst die staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern. Er beträgt 37,3 Prozent und ist damit der größte Kostenblock, unterteilt sich allerdings in mehrere Bestandteile: Mehrwertsteuer (16 Prozent), EEG-Umlage (im ersten Halbjahr 2022 9,2 Prozent, ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage), Stromsteuer (5 Prozent), Konzessionsabgabe (4,1 Prozent), Offshore-Netzumlage (1 Prozent), §19-NEV-Umlage und KWK-Umlage (2 Prozent). Jeder Bestandteil kommt einem eigenen Zweck zugute. So ist die gesetzliche Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer (MwSt.) eine allgemeine Verbrauchssteuer. Sie belastet den gesamten privaten Verbrauch und beträgt derzeit 19 Prozent (auf den Nettopreis). Der Anteil der MwSt. am Bruttobetrag beläuft sich somit auf rund 16 Prozent. Die gesetzlich festgelegte EEG-Umlage wiederum garantiert den Betreibern von Anlagen, die erneuerbare Energie produzieren, einen festen Vergütungssatz. Zur Förderung der regenerativen Energien findet die Umlage direkt Eingang in die Stromrechnung der Endverbraucher, unabhängig davon, ob sie Öko- oder Atomstrom beziehen. Die Stromsteuer ist ebenfalls Teil des Strompreises und wird als Ökosteuer hauptsächlich dafür verwendet, um die staatliche Rentenversicherung zu subventionieren. Die Konzessionsabgabe leistet hingegen der Stromversorger bei der jeweiligen Gemeinde, in der das Unternehmen öffentliche Verkehrswege benutzt sowie Leitungen verlegt und betreibt. Letztlich werden über die KWK-Umlage im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) Anlagen gefördert, die Energie unter Verwendung der Kraft-Wärme-Kopplung produzieren.
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