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Als Mieter den Stromanbieter wechseln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer sich einen neuen Energielieferanten sucht, kann in vielen Fällen einiges an Geld sparen. Doch ist es auch als Mieter möglich, den Stromanbieter zu wechseln?

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Mieter haben prinzipiell die Möglichkeit, ihren Stromtarif zu wechseln.
  • Die wichtigste Voraussetzung für einen Wechsel des Energielieferanten ist ein eigener Zähler.
  • Zudem hängt es von Ihrem Mietvertrag ab, ob Sie als Mieter den Stromanbieter wechseln können.
  • Wenn Sie einen Vertrag mit einem neuen Versorger abschließen, kümmert dieser sich in der Regel um die Kündigung bei Ihrem alten Lieferanten.

Auch Mieter dürfen den Stromanbieter wechseln

Genau wie Eigentümer haben auch die Mieter einer Wohnung oder eines Hauses die Option, den Stromanbieter zu wechseln. Allerdings gibt es dafür zwei Grundvoraussetzungen: Erstens muss ein eigener Stromzähler vorhanden sein. Zweitens spielt es eine Rolle, ob die Wahl des Energielieferanten im Mietvertrag Erwähnung findet.

Eigener Stromzähler in jedem Fall notwendig

Ein eigener Stromzähler ist die wichtigste Voraussetzung, um als Mieter den Energieversorger wechseln zu können. Schließlich lässt sich der für die Abrechnung erforderliche Stromverbrauch ohne einen Zähler nicht ermitteln. In der heutigen Zeit verfügt jedoch fast jede Wohnung über einen separaten Stromzähler.

Falls es in Ihrer Wohnung keinen eigenen Zähler gibt und der Mietvertrag diesbezüglich keine speziellen Vereinbarungen enthält, besteht für den Vermieter keine Verpflichtung, einen Stromzähler montieren zu lassen. Der Eigentümer oder Verwalter muss lediglich gewährleisten, dass eine Stromlieferung möglich ist. Nach Absprache mit dem Vermieter können Sie jedoch möglicherweise auf eigene Kosten den Einbau eines Zählers veranlassen. Ein solches Vorgehen lohnt sich unter Umständen, wenn Sie bei einer genaueren Abrechnung langfristig sparen.

Formulierungen zur Stromversorgung im Mietvertrag

Auch Ihr Mietvertrag spielt eine Rolle bei der Frage, ob Sie als Mieter den Stromanbieter wechseln können. Meist kommt dem Mieter die Rolle des Vertragspartners gegenüber dem Stromversorger zu. Seltener übernimmt der Vermieter diese Funktion, wie es beispielsweise bei Wohnheimen und häufig auch bei untervermieteten Zimmern der Fall ist. Falls Sie den Vertrag mit dem Energielieferanten in Eigenregie abgeschlossen haben, ist ein Wechsel problemlos möglich. Den Vermieter um Erlaubnis bitten müssen Sie dazu übrigens nicht.

Treten Sie nicht selbst als Vertragspartner in Erscheinung, können Sie den Stromanbieter nicht wechseln. Bei einer solchen Ausgangslage erhält der Vermieter die Jahresabrechnung für den genutzten Strom. Die Kosten rechnet er daraufhin in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße auf die einzelnen Mieter um. In diesem Fall sind Ihre Handlungsoptionen begrenzt. Sie können sich lediglich darüber informieren, ob es günstigere Stromanbieter gibt, und Ihren Vermieter gegebenenfalls darauf hinweisen.

Warum sich ein Stromanbieterwechsel lohnen kann

Als Mieter regelmäßig den Stromanbieter zu wechseln, empfiehlt sich aus mehreren Gründen. Zum einen beziehen zahlreiche Verbraucher Strom noch vom regionalen Grundversorger. Entsprechende Tarife gehören jedoch zu den teuersten, die sich am Markt finden lassen. Zum anderen hat die Liberalisierung des Strommarktes dazu geführt, dass es mittlerweile eine Vielzahl von Energieversorgern gibt. Da sich die einzelnen Unternehmen in starker Konkurrenz zueinander befinden, sind immer wieder attraktive Angebote verfügbar.

Mitunter können Mieter durch einen Wechsel mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Daher ist es ratsam, Stromlieferanten in regelmäßigen Abständen zu vergleichen. Das geht ganz einfach und unkompliziert mit dem Stromvergleich von Verivox.

Den Stromlieferanten wechseln: So funktioniert’s

Am unkompliziertesten funktioniert der Anbieterwechsel, indem Sie mit dem neuen Versorger Ihrer Wahl einen Vertrag abschließen. Er kümmert sich meist im Anschluss um die Kündigung des Altvertrages. Im Falle eines Sonderkündigungsrechts oder bei einer bald auslaufenden Kündigungsfrist empfiehlt es sich, selbst aktiv zu werden. Sie sollten den neuen Anbieter jedoch darüber informieren, dass Sie dem alten Versorger bereits gekündigt haben.

Neben dem zu erwartenden Stromverbrauch und Ihrer Postleitzahl benötigen Sie für einen Wechsel lediglich Ihre Kundennummer vom bisherigen Stromanbieter und die Zählernummer. Sämtliche erforderlichen Daten können Sie auf Ihrer jährlichen Stromrechnung nachlesen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auf die vertraglich geltende Kündigungsfrist zu achten. Sie können zwar jederzeit einen Stromanbieterwechsel veranlassen, allerdings findet dieser erst am entsprechenden Stichtag statt.