24h-Lieferantenwechsel: Neue Regelung für einen schnelleren Stromanbieterwechsel
Stand: 20.05.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Zum 6. Juni 2025 wird der 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom (LFW24) eingeführt. Diese gesetzliche Neuerung sorgt für mehr Tempo und Transparenz beim Wechsel des Stromanbieters. Die technische Umstellung muss nun werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bislang dauerte der Wechselprozess deutlich länger.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 6. Juni 2025 müssen Energieversorger Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden koordinieren und bestätigen.
- Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen ändern sich durch die neue Regelung nicht.
- Rückwirkende Anmeldungen beim Stromanbieter nach einem Umzug sind nicht mehr möglich.
- Wichtig für die schnelle Abwicklung des Stromanbieterwechsels ist die MaLo-ID. Sie finden diese auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Was ist der 24h-Lieferantenwechsel?
Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter ("Lieferanten") ist für Verbraucherinnen und Verbraucher unkompliziert und kann direkt online erfolgen. Für die Versorger beginnt ein technischer Prozess, wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden und den Wechsel in Auftrag gegeben haben: Ihr neuer Anbieter kündigt bei Ihrem bisherigen Versorger. Dieser muss die Daten prüfen und Ihrem neuen Anbieter sowie dem Netzbetreiber das Versorgungsende mitteilen. Anschließend meldet der neue Anbieter die Netznutzung beim Netzbetreiber an. Erst nach dessen Zustimmung kann Ihr neuer Versorger die Belieferung bestätigen und den genauen Starttermin nennen.
Dieser reine Wechselvorgang durfte bisher bis zu drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der neue Anbieter den Netzbetreiber kontaktiert. Mit den neuen Vorgaben zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel wird dieser technische Wechselprozess deutlich beschleunigt. Der Lieferantenwechsel für Strom muss jetzt werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt werden.
Mit dem 24h-Lieferantenwechsel wird die EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Die neue Regelung soll den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern fördern und den Energiemarkt insgesamt verbraucherfreundlicher gestalten.
Schnellerer Zugang zum Wunschtarif durch den 24h-Lieferantenwechsel
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die neue Regelung, dass sie nun schneller Zugang zu Ihrem Wunschtarif bekommen. Sobald Sie einen Wechsel beauftragen und alle erforderlichen Informationen korrekt vorliegen, muss der neue Stromanbieter den Wechselprozess innerhalb eines Werktags mit dem Netzbetreiber koordinieren. Das heißt für Sie, dass Sie schneller auf Veränderungen am Strommarkt reagieren können. Der Begriff "24-Stunden-Wechsel" bedeutet jedoch nicht, dass Sie bereits am nächsten Tag Strom von Ihrem neuen Anbieter erhalten – sondern dass die Marktkommunikation und technische Anmeldung binnen eines Werktags abgeschlossen sein muss. Der eigentliche Lieferbeginn kann trotzdem in der Zukunft liegen, etwa an Ihrem gewünschten Startdatum.
Vertragsbedingungen ändern sich nicht
Die Vertragsbedingungen zwischen Stromanbieter und Verbraucherin oder Verbraucher bleiben durch die Regelung zum 24h-Lieferantenwechsel unverändert. Das heißt, dass sich auch die Kündigungsfrist, die in Ihrem Stromvertrag festgehalten ist, nicht ändert. Vielmehr muss der Stromanbieter nach Ablauf der Kündigungsfrist den Wechsel innerhalb von 24 Stunden koordinieren.
24h-Lieferantenwechsel: Das müssen Sie bei einem Umzug beachten
Bei einem Umzug konnten Sie bisher Ihren Stromanbieter bis zu sechs Wochen rückwirkend wechseln. Dies ist mit dem 24h-Lieferantenwechsel nicht mehr möglich – Stromverträge können nur noch für die Zukunft abgeschlossen werden. Deshalb sollten Sie im Falle eines Umzugs folgendes beachten:
- Informieren Sie sich frühzeitig über die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Stromvertrags, wenn Sie diesen beenden möchten oder müssen.
- Melden Sie sich rechtzeitig vor dem Einzug bei Ihrem neuen Versorger an. Andernfalls kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, denn Sie erhalten an Ihrer neuen Adresse zunächst Strom durch den örtlichen Grundversorger, während der Stromvertrag an Ihrer alten Adresse so lange weiterläuft, bis er beendet wird.
- Teilen Sie Ihrem Versorger am Tag des Ein- beziehungsweise Auszugs Ihren Zählerstand mit.
MaLo-ID gewinnt an Bedeutung
Am Stromanbieterwechsel für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ändert sich durch die neue Regelung kaum etwas. Sie geben wie gehabt Ihre Daten in unseren Stromvergleich ein und wir kümmern uns um den weiteren Prozess. Eine wichtige Änderung für Sie gibt es jedoch: Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) spielt eine zentrale Rolle für den 24-Stunden-Energieanbieterwechsel. Die Zählernummer ist künftig für den Wechsel nur noch zweitrangig.
Was ist die MaLo-ID?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Kennziffer, die seit 2018 die frühere Zählpunktbezeichnung ersetzt. Sie kennzeichnet eindeutig jeden Ort, an dem Energie verbraucht wird. Einmal zugeteilt, bleibt die MaLo-ID unveränderlich.
Die MaLo-ID ermöglicht Energieanbietern eine präzise Zuordnung von Abnahmestelle und Zähler und optimiert die Kommunikation zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung oder im Kundenportal Ihres Netzbetreibers. Wenn Sie Ihre MaLo-ID nicht kennen, ermittelt der neue Anbieter sie für Sie beim Netzbetreiber mithilfe Ihrer Anschrift und Zählernummer. Verfügen Sie über mehrere Stromzähler, bekommt jeder Zähler seine eigene MaLo-ID. Sie verändert sich auch bei einem Zählerwechsel nicht.
Checkliste für einen schnellen und reibungslosen Anbieterwechsel
- MaLo-ID mithilfe der letzten Stromrechnung ermitteln.
- Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags prüfen.
- Aktuellen Zählerstand ablesen und dokumentieren.
- Jährlichen Stromverbrauch ermitteln.
- Bei geplantem Umzug: Frühzeitig Stromanbieter für den neuen Wohnort suchen.
Wenn Sie diese Dinge beachten, können Sie im Anschluss unkompliziert mit Verivox einen Strompreisvergleich durchführen und Sie profitieren beim Anbieterwechsel von der neuen Regelung zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom.
Lieferantenwechsel für Gas
Für Gas gelten die neuen Regelungen bisher nicht. Für Gasanbieter finden weiterhin längere Wechselfristen Anwendung. Jedoch ist es nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft der 24h-Lieferantenwechsel auch für Gas eingeführt wird.
Häufig gestellte Fragen
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom (LFW24) tritt ab dem 6. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Die neue Regelung ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944. Sie soll den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern fördern und den Energiemarkt insgesamt verbraucherfreundlicher gestalten.
Durch den 24h-Lieferantenwechsel bleibt der eigentliche Wechselprozess für Verbraucherinnen und Verbraucher weitgehend unverändert, wird aber technisch beschleunigt. Das heißt, Sie erhalten schneller Zugang zu Ihrem Wunschtarif. Folgende Dinge sind zu beachten:
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MaLo-ID statt Zählernummer: Für den Wechsel wird die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-ID) als eindeutiges Identifikationsmerkmal Ihrer Verbrauchsstelle verwendet. Die Zählernummer wird nicht mehr zwingend benötigt.
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Keine rückwirkenden Anmeldungen mehr bei Umzug: Ein Stromvertrag kann nur noch für die Zukunft abgeschlossen werden. Es ist also wichtig, dass Sie sich im Fall eines Umzugs frühzeitig um einen neuen Stromanbieter kümmern.
Nein. Der Begriff "24-Stunden-Wechsel" bezieht sich auf den technischen Wechselprozess. Grundsätzlich müssen die Laufzeit und die Kündigungsfrist des Vertrags eingehalten werden. Bei einer Preiserhöhung oder oftmals auch im Fall eines Umzugs ist es jedoch möglich, den Stromanbieter trotz laufenden Vertrags vorzeitig zu wechseln.
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Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags: Sie variiert je nach Vertrag und bleibt durch den 24h-Lieferantenwechsel unverändert.
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Bei Umzügen: Kümmern Sie sich bereits vor dem Einzug um einen neuen Stromvertrag. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich.
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Zählerstandmeldung: Bei Ein- oder Auszug sollten Sie am Tag des Umzugs den Zählerstand melden.
Die 24-Stunden-Frist für den Wechsel bezieht sich auf den Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter. Das bedeutet: Sobald Sie einen Wechsel beauftragen und alle erforderlichen Informationen korrekt vorliegen, muss der neue Anbieter den Wechselprozess innerhalb eines Werktags koordinieren.
Laufende Verträge sind von der neuen Regelung nicht betroffen: Der 24h-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den technischen Prozess des Wechsels, nicht auf bestehende Vertragsverhältnisse. Auch die in Ihrem Stromvertrag festgehaltene Kündigungsfrist bleibt unverändert. Erst nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags kommt der beschleunigte 24h-Wechselprozess zum Tragen.
Wenn Sie umziehen, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig vor dem Einzug bei Ihrem neuen Anbieter anmelden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Wenn Sie ohne Anmeldung einziehen, erhalten Sie automatisch Strom vom örtlichen Grundversorger. Ihr alter Vertrag läuft so lange weiter, bis er beendet wird.
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine bundesweit eindeutige Kennung für Ihre Stromverbrauchsstelle. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist z. B. auf Ihrer letzten Stromrechnung oder im Kundenportal Ihres Netzbetreibers zu finden. Sie ersetzt die bisherige Identifikation über die Kombination aus Zählernummer und Adresse. Wenn Sie Ihre MaLo-ID nicht kennen, kann Sie der neue Anbieter für Sie beim Netzbetreiber ermitteln. Dies kann allerdings den Wechselprozess verzögern.