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Strom bei Umzug kündigen, anmelden oder ummelden?

Stromanbieter wechseln bei Umzug

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    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.500 kWh

    Günstigster Tarif: immergrün! Energie Spar Smart Premium B, Kosten im ersten Jahr: 765,05 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro

    Einsparung: 895,83 Euro
    (Stand: 17.09.2024)

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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

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Einsparung: 895,83 Euro
(Stand: 17.09.2024)

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist beim Umzug zu beachten?
  2. Direkt online kündigen
  3. Jetzt Stromtarif sichern
  4. Der Verivox-Wechselservice
  5. Bestehenden Stromvertrag ummelden
  6. Unser Tipp: Verbrauch kontrollieren
  7. Und wenn ich nichts unternehme?
  8. Zusatzkosten bei Versäumnis
  9. Häufig gestellte Fragen

Umzug: Stromanbieter wechseln oder ummelden

Steht ein Wohnungswechsel an, gibt es auch beim Thema Strom einiges zu beachten und offene Fragen zu klären. Grundsätzlich ist dies eine gute Gelegenheit, um sich nach einem günstigeren Tarif umzusehen und den bestehenden Stromanbieter zu wechseln. Wer bereits einen fairen Tarif hat und diesen auch weiterhin nutzen möchte und kann, muss zumindest den Stromanbieter über den Umzug informieren und sich ummelden. Verivox zeigt Ihnen, worauf Sie in beiden Fällen achten sollten.

Stromvertrag: Was ist beim Umzug zu beachten?

Grundsätzlich können Sie den Stromanbieter auch bei einem Umzug wechseln. Je nach Vertrag und Anbieter müssen Sie dabei einige Bedingungen und Kündigungsfristen beachten:

Vertrag mit dem Grundversorger

Als Grundversorger gilt grundsätzlich der Anbieter, welcher die meisten Haushalte vor Ort mit Strom beliefert. Über den örtlichen Netzbetreiber erfahren Sie, wer der Grundversorger in Ihrer Region ist.

  • Wer seinen Strom aus der Grundversorgung bezieht, kann mit Hinweis auf den bevorstehenden Auszug mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.
  • Die Kündigung sollte in schriftlicher Form oder mithilfe des Verivox-Kündigungsservice erfolgen.

Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromanbieter

Wenn Sie einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromanbieter abgeschlossen haben, ist es entscheidend, was in den Vertragsbedingungen des Anbieters steht:

  • Gibt es eine entsprechende Regelung durch eine sogenannte Umzugsklausel, können Sie den Vertrag beenden.
  • Die Kündigung sollten Sie in diesem Fall selbst vornehmen.
  • Steht im Vertrag, dass das Vertragsverhältnis auch bei einem Umzug fortbesteht, kann der Versorger auf eine Weiterbelieferung bestehen.
  • Wenn Sie dennoch den Stromanbieter wechseln möchten, sollten Sie entsprechend rechtzeitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
  • Die jeweilige Kündigungsfrist finden Sie in den Vertragsunterlagen.
  • Alternativ können Sie prüfen, ob Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Dies ist möglich, wenn sich der Tarif beim jetzigen Stromversorger beispielsweise nach dem Umzug erhöht.

Umzugsklausel

Die sogenannte Umzugsklausel in den Vertragsbedingungen mit Ihrem Stromanbieter regelt, ob der Stromanbieter Ihnen im Falle eines Umzugs innerhalb des Netzgebiets ein Sonderkündigungsrecht gewährt oder den Umzug als vertragsauflösende Bedingung definiert.

Umzug außerhalb des Netzgebiets

Befindet sich der neue Wohnsitz außerhalb des Netzgebiets des Stromanbieters, können Sie den Vertrag kündigen oder auflösen. Denn in diesem Fall ist ein Anbieterwechsel sogar notwendig, da der aktuelle Stromversorger Sie am neuen Wohnort nicht versorgen kann.

Netzgebiet per Postleitzahl prüfen

Sie können selbst überprüfen, ob Sie innerhalb oder außerhalb Ihres Netzgebiets umziehen, indem Sie Ihre künftige Postleitzahl auf der Seite des Anbieters eingeben. Wird Ihr Stromtarif nicht angeboten, befinden Sie sich in einem anderen Netzgebiet.

Stromversorgung läuft über Vermieter

Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter und nicht direkt über den Stromlieferer, beendet die Kündigung des Mietvertrags automatisch auch die Stromversorgung durch den Vermieter. Sie müssen nicht separat beim Stromanbieter kündigen. Wichtig ist, dass der Vermieter den Stromzähler final abliest.

Umzug: Anbieterwechsel Schritt für Schritt

Wenn Sie umziehen und aus diesem Grund den Stromanbieter wechseln wollen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

1. Zeitpunkt für den Wechsel

Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter dauert in der Regel drei bis sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung. Wer bereits zum Einzugstermin mit Strom vom Wunschanbieter beliefert werden möchte, sollte deshalb den Stromanbieterwechsel rechtzeitig planen. Der Vorteil: Sie vermeiden so, dass die teure Grundversorgung einspringt.

Sollte die frühzeitige Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter nicht möglich sein, ist das nicht sofort ein Problem. Wenn Sie schnell nach dem Einzug wechseln, kann der neue Anbieter die Belieferung möglicherweise sogar bis zu sechs Wochen nach Einzugsdatum zurückdatieren.

Garantierte Versorgungssicherheit

Auch wenn eine Rückdatierung nicht mehr möglich ist, werden Sie auf jeden Fall in der neuen Wohnung mit Strom versorgt. Dazu sind die örtlichen Betreiber gesetzlich verpflichtet. Für die Zwischenzeit beziehen Sie automatisch Strom vom örtlichen Grundversorger.

2. Alten Stromtarif kündigen

Selbst kündigen oder nicht?

Bei einem Umzug empfiehlt es sich, in folgenden Fällen selbst zu kündigen:

  • Die Kündigungsfrist beträgt unter vier Wochen oder verstreicht bald.
  • Sie wollen Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Wenn die folgenden Kriterien zutreffen, können Sie den neuen Stromanbieter mit der Kündigung des alten Versorgers beauftragen:

  • Sie haben noch ausreichend Zeit bis zum Umzug (sechs Wochen oder mehr).
  • Die Kündigungsfrist ist länger als vier Wochen.

Sobald Sie einen neuen Vertrag ausgefüllt und abgesendet haben, kümmert sich der zukünftige Anbieter um alle weiteren Schritte, also auch um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie müssen dafür nur den Namen des aktuellen Stromanbieters angeben.

Kündigungsschreiben

Möchten Sie Ihren Stromanbieter selbst kündigen, haben Sie dafür drei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1
Online-Kündigung beim Anbieter

Infolge der gesetzlichen Regelungen für faire Verbraucherverträge ist es seit dem 1. Juli 2022 einfacher für Sie, im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossene Verträge online zu kündigen. In unserer Übersicht finden Sie diejenigen Anbieter, die uns mit der Bereitstellung einer Kündigungsmöglichkeit nach § 312k Abs. 2 BGB beauftragt haben. Mit Klick auf den Anbieter werden Sie umgehend auf die Kündigungsseite des Unternehmens weitergeleitet und können dort direkt online kündigen

Möglichkeit 2
Schriftliche Kündigung

Wenn Sie schriftlich kündigen, sollten Sie Ihrem Versorger Ihre Kundennummer, Ihre Zählernummer und den Termin für den Umzug mitteilen. Laden Sie sich einfach unsere kostenlose Mustervorlage herunter, füllen Sie diese aus und schicken Sie sie per Post an den Stromanbieter. Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung per Einschreiben zu schicken.

Möglichkeit 3
Kündigungsservice von Aboalarm

Der bequemste Weg ist die Kündigung über den Online-Service von Aboalarm. Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und senden Sie so die Kündigung direkt an den Stromanbieter. Sie können die Vorlage bearbeiten, um beispielsweise den genauen Kündigungstermin anzugeben oder auf ein Sonderkündigungsrecht zu verweisen.

Direkt online kündigen

3. Neuen Stromanbieter finden

Einen günstigen Anbieter finden Sie mit unserem Stromvergleich. Dort können Sie auf einen Blick alle Stromtarife vergleichen, die an Ihrem neuen Wohnort zur Verfügung stehen.

In 3 Schritten zum neuen Tarif

1

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Daten eingeben

Um einen passenden Stromanbieter zu finden, geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Stromverbrauch in den Vergleichsrechner ein. 

2

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Angebot auswählen

Jetzt werden Ihnen direkt alle Stromtarife angezeigt, die an Ihrem neuen Wohnort verfügbar sind, übersichtlich sortiert nach dem Preis.

3

Illustration-Browser-Click
Bequem online wechseln

Den Wechsel können Sie direkt online beantragen. Teilen Sie dazu Ihrem neuen Versorger das Einzugsdatum, die Zählernummer und den Zählerstand mit.

Als Kundennummer beim örtlichen Versorger genügt es in der Regel, wenn Sie auf dem Wechselformular "Neueinzug" eintragen. Notieren Sie sich den Zählerstand am Tag des Einzugs und zum Termin der Belieferung, den der neue Anbieter Ihnen mitteilt. So können Sie später die Abrechnungen kontrollieren.

Der Verivox-Wechselservice

Alle eingehenden Wechselaufträge, die über Verivox eingereicht werden, werden auf fehlende Angaben kontrolliert, bevor sie an den neuen Anbieter weitergeleitet werden. So wird eine Verzögerung beim Wechsel verhindert. Falls Klärungsbedarf besteht, kontaktieren wir Sie. So steht einem reibungslosen Ablauf nichts im Wege. Diesen Service können wir allerdings nur Kundinnen und Kunden anbieten, die direkt über Verivox gewechselt haben, da uns nur in diesem Fall die notwendigen Daten zur Verfügung stehen.

Stromvertrag ummelden – So geht‘s

Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter zufrieden sind und sich bereits in einem günstigen Tarif befinden, können Sie diesen einfach ummelden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich Ihre neue Adresse im Liefergebiet des Anbieters befindet. Überprüfen Sie daher frühzeitig die Verfügbarkeit des bestehenden Tarifs im neuen Zuhause. Gehen Sie bei der Ummeldung wie folgt vor:

1. Stromanbieter informieren

Möchten Sie Ihren aktuellen Stromanbieter behalten, informieren Sie Ihren Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Umzug. So wird die Strombelieferung nahtlos fortgesetzt, ohne dass Sie in der Übergangsphase in einen teuren Grundtarif fallen.

Viele Stromanbieter bieten eigene Service- und Kundenportale auf ihren Seiten an, über die Sie die Ummeldung unkompliziert und schnell digital vornehmen können. Ansonsten können Sie Ihren Anbieter schriftlich oder telefonisch über den Umzug informieren. Auch hierfür benötigen Sie:

  • Ihre Kundennummer
  • Ihre Zählernummer
  • gegebenenfalls den Zählerstand in der neuen Wohnung
  • den Einzugstermin
  • die neue Anschrift

Mehr Bewohner: Abschläge anpassen

Ziehen Sie mit jemandem zusammen, müssen Sie damit rechnen, dass der Stromverbrauch künftig steigt. Auch das sollten Sie dem Stromanbieter mitteilen. Auf dieser Grundlage kann er die monatliche Zahlung anpassen und Sie schützen sich vor einer hohen Nachzahlung.

2. Zählerstand erfassen

Am Auszugstag sollten Sie sich den Zählerstand notieren und diesen dem Versorger mitteilen. Er erstellt auf Basis der Daten die Schlussrechnung. Um diese überprüfen zu können, sollten auch Sie sich den Zählerstand aufheben und ihn mit der kommenden Rechnung vergleichen.

Auch in der neuen Wohnung oder im Haus ist der Zählerstand wichtig und muss dem Anbieter mitgeteilt werden. Notieren Sie sowohl den Stand am Tag des Einzugs und zum Termin der Belieferung, den der neue Anbieter Ihnen mitteilt. So können Sie später auch die neue Abrechnung kontrollieren.

Unser Tipp: Verbrauch kontrollieren

Wer im Vorfeld alle Zählerstände notiert hat, zieht einfach den alten vom neuen Zählerstand ab. In der Differenz zeigt sich, wie viel Strom Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums verbraucht haben. Vergleichen Sie diesen Wert mit dem vom Anbieter aufgeführten Verbrauch. Stimmen die Werte nicht überein, hat der Versorger womöglich die Zähler falsch abgelesen, Zahlen vertauscht, falsch übermittelt oder eingetragen. Manchmal ist es aber auch nur ein simpler Zahlendreher.

Strom auf eine andere Person ummelden

Ein Umzug kann auch bedeuten, dass eine Person ein- oder auszieht. Möchte der neue Hauptmieter den bestehenden Stromvertrag auf eine andere Person überschreiben, sollte er mit seinem Stromanbieter sprechen. Bei einigen Anbietern ist eine Vertragsweitergabe problemlos möglich. Dazu müssen Verbraucher meist nur ein Formular ausfüllen, das sie sich auf der Webseite des Versorgers herunterladen können. Andere Stromlieferanten gewähren diese Möglichkeit jedoch nicht. Bei ihnen muss der Nachmieter oder in der Wohnung verbleibende WG-Partner dann einen neuen Vertrag abschließen.

Was müssen Hauseigentümer beachten?

Haben Sie ein eigenes Haus gekauft oder gebaut, in das Sie umziehen, benötigen Sie neben dem Liefervertrag auch einen sogenannten Netzanschlussvertrag. Bei einem Hauswechsel müssen Sie auch beide Verträge ummelden oder kündigen. Sprechen Sie dafür mit dem derzeitigen Netzbetreiber. Liegt die neue Adresse im Anschlussgebiet des Betreibers, lassen Sie den Vertrag einfach darauf verlegen. Außerhalb des Netzbetreibergebiets müssen Sie den Vertrag ebenfalls rechtzeitig kündigen und einen neuen Vertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschließen.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Ziehen Sie um und vergessen vorab Ihren Stromanbieter zu informieren, erfolgt automatisch eine Stromanmeldung beim örtlichen Grundversorger. Sie erhalten dann einen Stromentnahmevertrag mit einer Ersatzversorgung zum Grundversorgungstarif. Da die Grundversorgungstarife in der Regel die teuerste Form des Strombezugs darstellen, sollten Sie entweder bereits im Vorfeld einen neuen Stromanbieter mit der Lieferung beauftragen oder unmittelbar nach dem Einzug.

Die Ersatzversorgung bleibt für drei Monate bestehen und kann ohne Frist jederzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der drei Monate fallen Sie automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Wenn Sie sich für einen anderen Stromanbieter entscheiden, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim Grundversorger.

Zusatzkosten bei Versäumnis

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, eine Ummeldung bis zu sechs Wochen nach dem Umzug zu akzeptieren, ohne dass Gebühren für den Stromnetzbetrieb und den Stromzähler anfallen. Lässt der Verbraucher diese Frist verstreichen, fallen jedoch Gebühren dafür an.

Häufig gestellte Fragen

Je nach Tarif oder Stromanbieter können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren bestehenden Vertrag ummelden, wechseln oder sind laut Vertrag dazu verpflichtet, den Stromvertrag weiter fortzuführen – vorausgesetzt, der Anbieter kann sie auch unter der neuen Adresse beliefern. Viele Stromanbieter haben eine sogenannte Umzugsklausel im Vertrag, die eine Kündigung des Vertrags bei einem Umzug erlaubt, andere bestehen auf eine Fortführung. In jedem Fall müssen Sie Ihren Stromanbieter rechtzeitig über den Umzug informieren und sich ummelden oder wechseln. Wer über den Grundversorger mit Strom beliefert wird, kann innerhalb von zwei Wochen kündigen. Bei anderen Anbietern gilt die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist.

Liegt die neue Adresse außerhalb des Belieferungsgebiets, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher den bestehenden Vertrag kündigen und sich einen neuen Stromanbieter für ihr neues Zuhause suchen.

Wer plant, umzuziehen, sollte seinen aktuellen Stromanbieter bis zu drei Monate vorher darüber informieren. Sie haben dann je nach Tarif und Vertrag die Wahl, den vorhandenen Vertrag ab dem Einzugstag auf das neue Zuhause umzumelden oder den bestehenden Vertrag zu kündigen und einen neuen Anbieter zu suchen. Die Ummeldung ist meist unkompliziert über die Webseite des Stromanbieters möglich.

Nein, laut dem Ersatzversorgungsgesetz § 38 EnWG erhält jede Verbraucherin beziehungsweise jeder Verbraucher in einer neuen Wohnung oder einem Haus zunächst eine Ersatzversorgung über den örtlichen Grundversorger. Sie erhalten dann automatisch einen Vertrag zum Grundversorgungstarif, der in der Regel sehr teuer ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Umzug den Stromvertrag umzumelden oder einen neuen, günstigeren Stromtarif zu vereinbaren.

Fließt in der neuen Wohnung dennoch kein Strom, bedeutet das, dass der Netzanschluss gesperrt ist. Das passiert, wenn beispielsweise die Vormieterin oder der Vormieter die Stromrechnung des Grundversorgers nicht beglichen hat. In diesem Fall sperrt der Netzbetreiber den Anschluss (§ 19 StromGVV). Erfährt er von der neuen Mieterin oder dem neuen Mieter – durch Vermieter oder einen neuen Stromvertrag – schaltet er den Anschluss kostenlos wieder frei.

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Mehr rund um Strom

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.

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