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Umweltprämie: So bekommen Sie Geld fürs E-Auto

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bis zu 9000 Euro Zuschuss erhalten Autofahrer beim Kauf eines Elektroautos. Es gibt jedoch verschiedene Dinge zu beachten. Eine Übersicht.

Um bis 2030 möglichst 10 Millionen E-Autos auf den Straßen zu haben, ist der 2016 eingeführte Umweltbonus noch einmal um eine Innovationsprämie erhöht worden. Ist der Fördertopf nicht vorher schon leer, können Autofahrer so noch bis Ende 2025 den Zuschuss beantragen. Und das funktioniert so:

Preis für das Basismodell ist entscheidend

Modell aussuchen: Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite eine Liste förderfähiger Fahrzeuge hinterlegt. Aktuell umfasst sie gut 500 E-Fahrzeuge, wobei manchmal das Basismodell aufgelistet ist, manchmal aber auch eine Modellvariante.

Diese Durchmischung kritisiert der ADAC, denn entscheidend für die Höhe der Förderung ist der Preis des Basismodells. So aber sei beispielsweise nicht klar ersichtlich, ob ein Fahrzeugmodell für die volle oder reduzierte Förderhöhe qualifiziert sei. «Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist nur sehr schwer zu verstehen und mit zunehmenden Fahrzeugen immer unübersichtlicher», sagt Katharina Lucà. «Es sind alte und aktuelle Modelle gleichermaßen in der Liste und Käufer können fälschlicherweise die Förderung für das falsche Modell beantragen», sagt die ADAC-Sprecherin.

Herstelleranteil muss auf der Rechnung ausgewiesen sein

Wer sich daher für ein Fahrzeug interessiert, dessen Netto-Listenpreis sich an der Grenze von 40.000 Euro bewegt, sollte im Zweifelsfall noch einmal direkt beim BAFA nachfragen. Bei bis zu 40.000 Euro für das Basismodell beträgt der Zuschuss insgesamt 9000 Euro. Liegt der Grundpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, gibt es noch 7500 Euro dazu, darüber hinaus wird nicht gefördert.

Auto kaufen: Ist das passende E-Auto gefunden, folgt der Kauf. Hier ist darauf zu achten, dass auf der Rechnung des Händlers der Herstelleranteil an der Förderung ausgewiesen ist. Dies ist für die Gewährung der Förderung wichtig. «Leider sind die Förderrichtlinien in diesem Punkt nicht eindeutig genug, denn es ist unklar, ob der Herstelleranteil wirklich als solcher bezeichnet werden muss oder ob es reicht, wenn ein Nachlass ohne nähere Bezeichnung auf der Rechnung auftaucht», sagt Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC. Die eigentliche Fördersumme teilen sich Hersteller und Bund.

Beträgt der Netto-Listenpreis eines Fahrzeugs beispielsweise 39.000 Euro, fördert der Bund den Kauf mit 6000 Euro, die später direkt an den Halter ausbezahlt werden. «Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus beträgt dann 3000 Euro, die auf der Rechnung erst einmal als Mindestnachlass abgezogen werden», erklärt Marcus Weller vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

«Darüber hinaus kann der Händler noch einen eigenen Nachlass von beispielsweise 1000 Euro gewähren, welcher auf der Rechnung auszuweisen ist.» Der Netto-Kaufpreis für den Kunden betrage dann 35 000 Euro. Verfüge das Auto über eine Sonderausstattung, werde die erst danach zum Kaufpreis addiert.

Antrag selbst stellen

Antrag online ausfüllen: Der eigentliche Antrag muss online gestellt werden. Dies kann der Käufer und spätere Halter selbst machen oder es dem Autohändler als «Dienstleister» überlassen. Überlässt der Käufer die Antragstellung dem Händler, sollte er sich vergewissern, dass alle Angaben korrekt sind und der Antrag nicht zu früh abgeschickt wurde. «Wenn etwa der Antrag vor der Zulassung gestellt wird oder der Käufer gar nicht der Halter ist, wird das vermutlich einen Ablehnungsbescheid zur Folge haben», warnt Schäpe.

Der ADAC empfehle daher, den Antrag selbst zu stellen. Der Umweltbonus wird immer nur an denjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird, ausgezahlt. Angefügt werden muss dem Antrag eine Kopie der Fahrzeugrechnung, auf der die einzelnen Posten wie Herstelleranteil und Sonderausstattungen klar aufgelistet sein müssen. «Alle Positionen auf dieser Rechnung müssen zudem exklusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein», erklärt Weller.

Auto muss mindestens 6 Monate auf Halter zugelassen sein

Geduldig sein: Jetzt heißt es warten. «Seit der Bund die Fördersumme erhöht hat, hat auch die Zahl der Anträge erheblich zugenommen. Wartezeiten von drei Monaten und mehr sind daher nicht ungewöhnlich», sagt Weller. Nachhaken aber müssten Antragsteller nicht. Sofern beim Antrag etwas fehle, melde sich das BAFA automatisch.

Die Post ist da: Der eigentliche Zuwendungsbescheid kommt dann wieder ganz klassisch mit der Post in Form eines Briefes. Parallel dazu wird die Summe auch auf das Konto des Fahrzeughalters überwiesen. «In dem Zuwendungsbescheid wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass der Wagen mindestens sechs Monate auf den Halter zugelassen sein muss, ansonsten muss der Zuschuss zurückerstattet werden», sagt Weller. Beim Leasing sei die Förderung noch einmal gestaffelt und hänge von der Leasingdauer ab.

Umweltprämie auch für Gebrauchtwagen

Spezialfall Gebrauchtwagen: Auch für Gebrauchte kann eine Förderung beantragt werden, hier allerdings gelten noch einmal andere Voraussetzungen. Ein gebrauchtes E-Auto muss erstmalig nach dem 4. November 2019 in der EU zugelassen worden sein sowie nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 eine Zweitzulassung in Deutschland erhalten. «Dabei darf es nicht länger als zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein, damit der Umweltbonus beantragt werden kann», so Weller. Entscheidend sei hierbei die tatsächliche Dauer der Zulassung, nicht das Baujahr.

«Selbst wenn das Fahrzeug älter als 12 Monate ist, aber bisher nur für sechs Monate zugelassen wurde, ist es förderfähig.» Daneben müsse der Verkaufspreis mindestens 20 Prozent unter dem Netto-Listenpreis liegen. Auch darf der junge Gebrauchte nur eine maximale Laufleistung von 15 000 km und noch keine Förderung erhalten haben.

Und noch ein weiterer Punkt ist entscheidend. «Die Förderung für einen Gebrauchtwagen kann nur dann beantragt werden, wenn es sich nicht um einen privaten Gebrauchtwagenkauf handelt», erklärt ADAC-Jurist Schäpe. Auch dies sei ein Punkt, der in den Informationen zu den Fördervoraussetzungen auf der BAFA-Homepage leider nicht verständlich genug formuliert sei.