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Förderung von Elektroautos

Wer sich eine Förderung für ein E-Auto sichern möchte, kann in diesem Jahr noch von verhältnismäßig hohen Prämien profitieren. Der Gesetzgeber unterstützt den Kauf zusammen mit den Herstellern mit bis zu 6.750 Euro. Seit Jahresbeginn werden Plug-in-Hybride hingegen nicht mehr gefördert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Unterschiede zwischen E-Autos und Plug-in-Hybriden
  3. Förderung der E-Autos im Detail
  4. Leasing und Förderung
  5. Leasing Plug-In-Hybrid
  6. Individuelle Förderung prüfen
  7. Elektroauto auf Kredit – mit der BAFA-Förderung Zinsen sparen
  8. Jetzt Autokredite vergleichen
  9. Steuervorteile von Elektroautos
  10. Förderung für Wallboxen
  11. Weitere hilfreiche Informationen
  12. Jetzt Ladestrom sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die öffentliche Hand fördert reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge.
  • Für E-Autos sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzelle erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 6.750 Euro Bonus, Plug-in-Hybride werden seit Anfang 2023 nicht mehr gefördert.
  • Die Elektroauto-Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.

Unterschiede zwischen E-Autos und Plug-in-Hybriden

Sowohl reine Elektroautos als auch Plug-in-Hybride gelten als Elektrofahrzeuge. Wenn der Antrieb des Fahrzeugs ausschließlich über einen elektrischen Motor erfolgt, handelt es sich um ein reines E-Auto. Statt Treibstoff benötigt es elektrische Energie, um sich fortzubewegen.

Plug-in-Hybride sind hingegen mit einem Elektroantrieb und einem Verbrennungsmotor ausgestattet. Da sie auch ohne aufgeladenen Akku auskommen, können Plug-in-Hybride auch mit fossilem Kraftstoff fahren. Als Nachteile der Hybrid-Modelle gelten die hohen Anschaffungskosten, das etwas höhere Gewicht der Fahrzeuge sowie die Freisetzung klimaschädlicher Treibhausgase.

Förderung der E-Autos im Detail

Förderfähig sind alle in Paragraf 2 des Elektromobilitätsgesetzes genannte Vehikel. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine entsprechende Liste aller förderfähigen Fahrzeuge veröffentlicht (abrufbar hier). Käuferinnen und Käufer eines reinen Batterieelektrofahrzeugs oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs erhalten bis zu 6.750 Euro Bonus. Die Fördermittel sind wie folgt gestaffelt:

  • Elektroauto bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro: 6.750 Euro Umweltprämie
  • Elektroauto über 40.000 bis 65.000 Euro: 4.500 Euro Umweltprämie

Die Förderung von Plug-in-Hybriden ist Ende 2022 eingestellt worden. Die aktuelle Prämien für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge fallen verglichen mit dem Vorjahr geringer aus und werden mit dem kommenden Jahr erneut sinken. Ende 2025 soll die Förderung voraussichtlich komplett eingestellt werden.

Voraussetzungen für die Prämie

Von der Förderung der Elektromobilität können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, eingetragene Vereine und kommunale Einrichtungen profitieren. Um den Förderbetrag zu erhalten, müssen jedoch diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Modell steht auf der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) erstellten Liste förderfähiger Elektroautos und weist höchstens einen Netto-Listenpreis von 65.000 Euro für das Basismodell auf.
  2. Die Erstzulassung darf bei Antragstellung maximal 1 Jahr zurückliegen
  3. Der Antragsteller muss das E-Auto im Inland zulassen und für eine Dauer von mindestens sechs Monaten angemeldet lassen.
  4. Um die erhöhte Innovationsprämie zu erhalten, muss das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2023 erstmalig zugelassen und beantragt werden.

Voraussetzungen für Gebrauchtwagen

Sie können auch dann vom Umweltbonus profitieren, wenn Sie ein E-Auto als Gebrauchtwagen kaufen. Die Voraussetzungen für die Prämie sind allerdings etwas komplexer:

  • Der Wagen muss auf der Liste der förderfähigen Elektroautos stehen.
  • Das Auto muss nach dem 4. November 2019 zum ersten Mal zugelassen worden sein. Der Ort der Erstzulassung kann in jedem EU-Land liegen. Erfolgt die Zweitzulassung zwischen dem 3. Juni 2020 und 31. Dezember 2023, haben Sie Anspruch auf die erhöhte Innovationsprämie. Auf die Antragstellenden muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang zugelassen sein. Der Förderantrag darf nicht später als 12 Monate nach der Zweitzulassung eingereicht werden.
  • Das Fahrzeug darf allerdings maximal 12 Monate zugelassen gewesen sein. Dazu darf es nicht mehr als 15.000 Kilometer Laufleistung aufweisen.
  • Die Umweltprämie erfolgt nach den Fördersätzen für Neuwagen, die zwischen 40.000 bis und 65.000 Euro kosten. Die Fördergrenze beträgt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Preisnachlässe), da ein Wertverlust angenommen wird. Außerdem wird der Bruttoherstelleranteil abgezogen.
  • Für den Gebrauchtwagen darf nicht bereits ein BAFA Umweltbonus in Anspruch genommen worden sein.

Förderung für Leasing-Fahrzeuge

Auch für geleaste E-Autos erhalten Sie den Umweltbonus. Hier gibt es gestaffelte Voraussetzungen: Bei einer Laufzeit zwischen 12 und 23 Monaten liegt die Mindesthaltedauer bei 12 Monaten. Läuft der Leasingvertrag länger als 23 Monate, erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.

Jetzt E-Auto leasen

Nachfolgend finden Sie den Bundesanteil inklusive der Innovationsprämie für Neufahrzeuge bis 40.000 Euro beziehungsweise über 40.000 Euro sowie den unterschiedlichen Leasinglaufzeiten:

Leasing E-Auto

Listenpreis
Leasing-Laufzeit
Prämie
bis 40.000 € 12-23 Monate 2.250 €
bis 40.000 € über 23 Monate 4.500 €
über 40.000 bis 65.000 € 12-23 Monate 1.500 €
über 40.000 bis 65.000 € über 23 Monate 3.000 €

Wie lässt sich die Förderung beantragen?

Für die Auszahlung der Prämie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Sie können den Antrag online direkt bei der BAFA stellen. Dafür haben Sie ein Jahr lang Zeit, nachdem Sie das Fahrzeug gekauft und zugelassen haben. Stellen Sie den Antrag nicht vor der Zulassung, sondern erst danach.

Der Antrag erfolgt in drei Schritten:

  1. Füllen Sie das Online-Formular aus
  2. Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF ab, unterschreiben Sie es und scannen Sie es anschließend ein.
  3. Laden Sie wiederum das unterschriebene Formular hoch. Dafür erhalten Sie per E-Mail einen Link.

Individuelle Förderung prüfen

Elektroautos werden auch regional gefördert. Beispielsweise bieten viele Städte, Kommunen und Stromversorger zusätzliche Vergünstigungen für Wallboxen an. Diese Förderungen können bestimmte Voraussetzungen haben und beispielsweise an die Installation eines Stromspeichers geknüpft sein. Passt eine regionale Förderung zu Ihrer individuellen Situation, kann sich der Umstieg auf ein Elektroauto noch mehr lohnen.

Elektroauto auf Kredit – mit der BAFA-Förderung Zinsen sparen

Wer das neue Elektroauto mit einem Ratenkredit finanziert, kann die BAFA-Prämie für eine Sonderrückzahlung nutzen. So sparen Kreditnehmer Zinsen und sind schneller wieder schuldenfrei. Wie hoch die mögliche Ersparnis ausfällt, hat Verivox für drei beliebte E-Auto-Modelle ausgerechnet – einen Renault Zoe, einen Volkswagen ID.3 Euro und einen Tesla Model 3. Drei Monate nach dem Kauf floss die gesamte BAFA-Prämie von 6.000 Euro in den Autokredit. Dadurch sanken die Zinskosten je nach Automodell um 899 bis 947 Euro. Die Kredite waren außerdem 13 bis 20 Monate schneller abbezahlt als ursprünglich vorgesehen.

Unser Tipp: Achten Sie schon beim Kreditabschluss darauf, dass kostenfreie Sondertilgungen möglich sind. Dann verursachen die zusätzlichen Rückzahlungen außer der Reihe keine Extrakosten. Bei vielen Banken gehören kostenfreie Sondertilgungen zum Standard, ohne dass dieses Plus an Flexibilität sich negativ auf Ihren Zinssatz auswirkt.

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Steuervorteile von Elektroautos

Da der Staat Elektroautos als in ökologischer Hinsicht vorteilhaft erachtet, unterstützt er den Erwerb nicht nur mit einer Prämie, sondern zusätzlich mit massiven Steuervergünstigungen. Ursprünglich galt eine 10-jährige Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die bis Ende 2020 zugelassen wurden. Diese Frist wurde bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung gilt aber nur bis bis zum 31. Dezember 2030 – für die Zulassungen nach 2020 schrumpft der steuerbefreite Zeitraum also.

Die gilt auch für Autos, die im entsprechenden Zeitraum zu reinen Elektrofahrzeugen umgerüstet wurden.

Förderung für Wallboxen

Hinweis:

Seit Ende Oktober 2021 sind die Fördermittel der KfW für den Einbau von Wallboxen ausgeschöpft. Ob und wann die Förderung wieder aufgenommen wird, ist derzeit offen.

Die KfW fördert private Ladestationen mit 900 Euro pro Ladepunkt. Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte haben, wenn sie mehrere Autos gleichzeitig laden kann. Gewerbliche Ladestationen sind aber ausgeschlossen.

Gefördert werden:

  • Kauf einer Lade­station (Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Kosten für Einbau und An­schluss
  • Kosten eines Energie­management-Systems für die Station

Damit Sie die Förderungen erhalten, müssen sich die Gesamtkosten auf mindestens 900 Euro belaufen. Die KfW hat auf ihren Seiten eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht. Dort können Sie prüfen, ob Ihre Wallbox gefördert werden kann.

Weitere hilfreiche Informationen

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