Instanz im Recht
Der Begriff Instanz spielt in den Rechtswissenschaften eine zentrale Rolle. Für Bürgerinnen und Bürger wird er vor allem dann relevant, wenn sie als Kläger oder Angeklagte Teil eines Gerichtsverfahrens sind. Jede Instanz bezeichnet dabei ein bestimmtes Gericht, das für einen Abschnitt des Verfahrens zuständig ist.
- Definition
- Was bedeutet „in erster Instanz“?
- Anzahl der Instanzen
- Die höchste gerichtliche Instanz
- Übersicht der Instanzen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Instanz ist das Gericht, das gesetzlich für einen Verfahrensabschnitt zuständig ist.
- Die erste Instanz ist das Gericht, das einen Fall zuerst verhandelt.
- Danach können Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden, wodurch die nächsthöhere Instanz zuständig wird.
- Als höchste Instanzen gelten in Deutschland die fünf obersten Bundesgerichte.
Definition: Was ist eine Instanz im Recht?
Der Begriff Instanz leitet sich vom lateinischen instantia ab, das "Drängen" oder "beharrliche Forderung" bedeutete. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Instanz für eine Stufe innerhalb einer geordneten Abfolge.
Im deutschen Recht bezeichnet der Begriff eine gerichtliche Verfahrensstufe, also das zuständige Gericht, das nach dem Gerichtsaufbau der Bundesrepublik Deutschland einen Fall bearbeitet und entscheidet. Da die deutsche Rechtsordnung mehrstufig aufgebaut ist, können Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche Schritt für Schritt durch mehrere Gerichte prüfen lassen – diesen Prozess nennt man Instanzenzug. Um Zugang zu einem höheren Gericht zu erhalten, müssen Betroffene den vorgesehenen Rechtsweg einhalten.
Was bedeutet „in erster Instanz“?
Die erste Instanz ist das Gericht, das einen Fall zuerst verhandelt und entscheidet. In Deutschland wird dabei zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit unterschieden.
Erste Instanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit bearbeitet Fälle des Zivil- und Strafrechts. In vielen Fällen übernimmt dabei das Amtsgericht die erste Instanz – beispielsweise in Familien- und Kindschaftssachen.
Liegt der Streitwert im Zivilrecht über 5.000 Euro, fällt die Zuständigkeit an das Landgericht. Gleiches gilt im Strafrecht, wenn im konkreten Fall eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren zu erwarten ist.
Erste Instanz in der Fachgerichtsbarkeit
Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es in Deutschland die Fachgerichtsbarkeit. Sie ist für besonders spezialisierte Rechtsgebiete zuständig, bei denen spezielles Fachwissen erforderlich ist.
Welche Gerichte je nach Fachbereich in erster Instanz die Verantwortung übernehmen, zeigt die nachfolgende Liste:
- Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgericht
- Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht
- Arbeitsgerichtsbarkeit: Arbeitsgericht
- Sozialgerichtsbarkeit: Sozialgericht
Nach einem Urteil in erster Instanz können Kläger oder Angeklagte in der Regel Rechtsmittel einlegen – etwa Berufung, Revision oder Beschwerde. Damit wird der Fall von der nächsthöheren Instanz überprüft. Eine Ausnahme ist die Sprungrevision, bei der eine Instanz übersprungen wird.
Wie viele Instanzen gibt es in Deutschland?
Obwohl sich der Gerichtsaufbau in Deutschland in vier Ebenen gliedert, gibt es grundsätzlich drei Instanzen, die einen Fall bearbeiten. Nach der ersten Instanz, in der das zuständige Gericht den Fall zunächst verhandelt und entscheidet, folgt in der Regel die Berufungsinstanz. Hier wird das Urteil der ersten Instanz überprüft und kann entweder bestätigt, geändert oder aufgehoben werden. Anschließend kann gegebenenfalls die Revisionsinstanz angerufen werden, in der hauptsächlich die gesetzliche Korrektheit des Urteils kontrolliert wird.
Welche Gerichte für die jeweiligen Instanzen zuständig sind, hängt vom Sachverhalt und der Gerichtsbarkeit ab.
Die höchsten Instanzen in Deutschland
Als höchste gerichtliche Instanzen gelten die fünf obersten Bundesgerichte. Sie bilden die letzte Stufe des Instanzenzuges, sodass gegen ihre Urteile in der Regel keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich sind. Die obersten Gerichte sind:
- Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig
- Bundesfinanzhof (BFH) in München
- Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt
- Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht stehen außerhalb des regulären Instanzenzuges. Hier kann in jedem Fall eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, um Grundrechte durchzusetzen.
Übersicht der Instanzen und Gerichtsbarkeiten
Die Instanzen unterscheiden sich je nach Gerichtsbarkeit. Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Gerichte in erster, zweiter und dritter Instanz zuständig sind:
Gerichtsbarkeit
|
1. Instanz
|
2. Instanz
|
3. Instanz
|
4. Instanz
|
---|---|---|---|---|
Ordentliche Gerichtsbarkeit | Amtsgericht (AG) | Landgericht (LG) | Oberlandesgericht (OLG) | Bundesgerichtshof (BGH) |
Arbeitsgerichtsbarkeit | Arbeitsgericht (ArbG) | Landesarbeitsgericht (LAG) | Bundesarbeitsgericht (BAG) | – |
Verwaltungsgerichtsbarkeit | Verwaltungsgericht (VG) | Oberverwaltungsgericht (OVG) | Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) | – |
Sozialgerichtsbarkeit | Sozialgericht (SG) | Landessozialgericht (LSG) | Bundessozialgericht (BSG) | – |
Finanzgerichtsbarkeit | Finanzgericht (FG) | Bundesfinanzhof (BFH) | – | – |
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