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Eidesstattliche Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der eidesstattlichen Versicherung, kurz EV, kommen unterschiedliche Aufgaben zu. Im Volksmund ist sie jedoch schlicht als Aussage darüber, dass eine Person ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann, bekannt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eidesstattliche Versicherung kommt nicht nur bei einer Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners zum Tragen.
  • Sie findet auch bei dem Verlust von Urkunden Anwendung, beispielsweise Führerschein oder Personalausweis.
  • Die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung ist strafbar.

Was ist die eidesstattliche Versicherung?

Der eidesstattlichen Versicherung oder auch der „Versicherung an Eides statt“ kommen drei Aufgaben zu:

  • Die verbindliche Zusage einer Person, dass ihre Aussage der Wahrheit entspricht.
  • Eine vor Gericht zulässige Form der Beweisführung.
  • Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit.

Der letzte Punkt, auch als Offenbarungseid bekannt, wird seit dem 1. Januar 2013 offiziell als „Vermögensauskunft“ bezeichnet. Die eidesstattliche Versicherung muss zur Gültigkeit vor einer Behörde in Deutschland erfolgen.

Anwendung der eidesstattlichen Versicherung

Eine Versicherung an Eides statt hat im Zivilrecht Bedeutung. Sie wird dort als Beweismittel anerkannt, nicht nur, um die Zahlungsunfähigkeit zu dokumentieren. Die eidesstattliche Versicherung kommt beispielsweise zum Tragen, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II abhandengekommen ist. Das gilt auch bei Verlust (nicht Entzug) des Führerscheins oder anderer amtlicher Dokumente. Bei einer Mieterselbstauskunft kann der Vermieter verlangen, dass ihm der künftige Mieter die Informationen an Eides stattgibt.

Unterschied der EV gegenüber einem Eid

Der wesentliche Unterschied der eidesstattlichen Versicherung liegt darin, dass sie unaufgefordert, ohne Vereidigungszeremonie und außerprozesslich auch in schriftlicher Form abgegeben werden kann.

Sie findet unter anderem Verwendung, wenn eine Aussage im öffentlichen Meinungsbild als absolut stichhaltig dargestellt werden soll.

Welche Behörde nimmt die eidesstattliche Versicherung ab?

Nicht jede Behörde kann eine eidesstattliche Versicherung ohne besondere Befugnis abnehmen. Rechtsgrundlage dafür ist Paragraf 27 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Alternativ dazu greift auch Paragraf 23 des zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X).

Ein Zivilgericht ist im Rahmen eines Zivilprozesses dazu legitimiert, den Beteiligten und den Zeugen eine eidesstattliche Versicherung abzunehmen, auch wenn es um die Glaubhaftmachung gemäß Paragraf 294 Zivilprozessordnung (ZPO) geht.

Was muss eine eidesstattliche Versicherung enthalten? Ein Muster für eine eidesstattliche Versicherung kann beispielsweise so aussehen:

„In Kenntnis über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich, Vorname und Nachname, wohnhaft in (vollständige Anschrift) hiermit Folgendes an Eides statt zur Vorlage bei Gericht:

- Tatbestand -

Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“

Die Vorlage der eidesstattlichen Versicherung kann um die Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen und möglichen Konsequenzen bei Falschaussage ergänzt sein, muss aber nicht.

Bei eidesstattlicher Versicherung gelogen: strafrechtliche Folgen

Wer eine eidesstattliche Erklärung abgibt, sollte wirklich die Wahrheit sagen. Gemäß Paragraf 156 Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine unwahre eidesstattliche Versicherung den Straftatbestand des Aussagedeliktes dar. Es drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Bei einer fahrlässig abgegebenen eidesstattlichen Erklärung kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängen.

Die eidesstattliche Versicherung muss bei einer allgemein oder besonders zuständigen Behörde eingereicht werden. Als allgemein zuständig gilt die Behörde, wenn sie die Erlaubnis hat, eine eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Besonders zuständig ist die Behörde, wenn sie speziell in diesem Verfahren eine eidesstattliche Versicherung abnehmen darf. Wurde eine unwahre eidesstattliche Versicherung vor einer nicht zuständigen Behörde abgegeben, kann dennoch eine Anklage wegen Prozessbetrugs die Folge sein.