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Rechtsschutz: Wann sind Streitigkeiten mit Behörden mitversichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ein Anliegen bei einer Behörde zu klären kann aufgrund der Wartezeiten und Bearbeitungsdauern schon nervenaufreibend werden. Manchmal kommt es auch zum Rechtsstreit. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann die Sache seinem Anwalt übergeben. Die Rechtsschutzversicherung trägt im Zweifelsfall die Kosten. Allerdings gilt es zu beachten, welche Arten der juristischen Auseinandersetzung mit Behörden versichert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtsschutzversicherung muss die Deckung für Rechtsstreitigkeiten mit Behörden einschließen.
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf die anwaltliche Begleitung für das außergerichtliche Widerspruchsverfahren als auch gegebenenfalls auf die Kostenübernahme bei einem Prozess.

Häufig Streit mit dem Ordnungsamt

Die meisten Versicherungsnehmer denken bei einer Auseinandersetzung mit einer Behörde an das Ordnungsamt. Bei einem Strafzettel wird oft gestritten, ob die Radarfallen korrekt geeicht sind oder nicht. Die Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter kostet gerne über 10.000 Euro, aber die Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten dafür. Jedoch ist das Ordnungsamt nicht die einzige Behörde.

Streitigkeiten mit den folgenden Behörden sind versichert

Nicht jeder Steuerzahler ist mit seinem Steuerbescheid glücklich und entsprechend einverstanden. In den meisten Fällen dreht es sich um Werbungskosten, die nicht anerkannt werden. Mit den Finanzbehörden zu diskutieren ist häufig sinnlos. Der Weg vor das Finanzgericht erscheint vielen Menschen daher zielführender. Der Rechtsschutzversicherer trägt im Fall eines Gerichtsverfahrens die Verfahrenskosten. Er unterstützt aber auch schon aktiv im Vorfeld, wenn es zunächst darum geht, mit anwaltlichem Beistand Einspruch einzulegen und eine außergerichtliche Einigung zu suchen.

Grundsätzlich gilt, dass die Rechtsschutzversicherer, sofern der Tarif dies vorsieht, sowohl die Kosten für den außergerichtlichen Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid als auch bei einer fehlgeschlagenen außergerichtlichen Einigung die Verfahrenskosten tragen. Dies gilt beispielsweise auch für das Verwaltungsgericht.

Seit dem Jahr 2013 gibt es in Deutschland den rechtlichen Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Immer wieder müssen die Eltern jedoch feststellen, dass die Garantie zwar schön und gut ist, aber kein entsprechender Platz für den Nachwuchs existiert. Dem Antrag auf einen Betreuungsplatz folgt mangels Masse die Ablehnung durch die Gemeinde. Diesem Bescheid widersprechen die Eltern außergerichtlich. Da es zu keiner Einigung kommt, folgt das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Kosten übernimmt im Zweifelsfall der Rechtsschutzversicherer. Dies gilt auch für eine Klage vor dem Sozialgericht, wenn es beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Anerkennung einer Erwerbsminderung geht.

Zusammengefasst besteht Versicherungsschutz bei juristischen Auseinandersetzungen vor dem

  • Verwaltungsgericht
  • Sozialgericht
  • Finanzgericht

In allen anderen Fällen liegen privatrechtliche Ursachen zugrunde. Diese werden dann vor einem Zivilgericht, abhängig vom Streitwert dem Amtsgericht oder dem Landgericht, verhandelt.