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Das Wichtigste zur Zweitwagenversicherung

  • Versichern Sie Ihren Zweitwagen bei der gleichen Autoversicherung wie Ihren Erstwagen, erhalten Sie oft günstige Sonderkonditionen.
  • Autoversicherer stufen Zweitwagen oft in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse ein, was die Kosten für eine Zweitwagenversicherung erhöht.
  • Als Fahranfänger lohnt es sich, das erste Auto als Zweitwagen auf die Eltern oder andere Familienmitglieder anzumelden.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Zweitwagenversicherung
  2. Wann lohnt sich eine Zweitwagenversicherung?
  3. Schadenfreiheitsklassen für Erst- und Zweitwagen
  4. Was kostet eine Zweitwagenversicherung?
  5. Zweitwagen günstig versichern: Diese Möglichkeiten gibt es
  6. Tarife vergleichen lohnt sich
  7. Muss ich Erst- und Zweitwagen beim gleichen Anbieter versichern?
  8. Benötigen Erst- und Zweitwagen den gleichen Versicherungsschutz?
  9. Autoversicherung zwischen Erst- und Zweitwagen aufteilen
  10. Sparen bei der Zweitwagenversicherung: So wird es günstiger
  11. Erst- & Zweitwagen Unfall: Wer zahlt?
  12. Häufig gestellte Fragen
  13. Das ist Verivox

Die Zweitwagenversicherung

In Deutschland wächst der Trend zum Zweitwagen. Rund 27% aller Haushalte gaben im vergangenen Jahr an, zwei Autos zu besitzen. Damit die laufenden Kosten für zwei oder mehr Autos das eigene Budget nicht überschreiten, lohnt sich eine Überprüfung der aktuellen Versicherungskosten.

Was gilt als Zweitwagen?

Als Zweitwagen gilt jedes Fahrzeug, welches Sie zusätzlich zu Ihrem Erstfahrzeug besitzen und für welches Sie als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Auch dann, wenn das zweite Auto beispielsweise auf Partner oder Kinder zugelassen wird. Auch Motorräder oder Wohnmobile zählen als Erstfahrzeug.

Wann lohnt sich eine Zweitwagenversicherung?

In der Regel lohnt es sich immer, das neue Fahrzeug als Zweitwagen versichern zu lassen. Zwar können Sie innerhalb Ihrer Familie oder Partnerschaft auch als einzelne Versicherungsnehmer auftreten, generell zahlen Sie so jedoch mehr für Ihre Autoversicherung.

Besonders für Fahranfänger wird die Autoversicherung ohne Zweitwagenregelung schnell teuer, da diese noch keine unfallfreien Versicherungsjahre vorweisen können. In der Autoversicherung spricht man hier von einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse.

Auf für Saisonfahrzeuge lohnt sich eine Zweitwagenversicherung. So können Sie beispielsweise Ihre Fahrzeuge zwischen der kalten und warmen Jahreszeit aufteilen, und beide Fahrzeuge teilen sich die Schadenfreiheitsklasse.

Schadenfreiheitsklassen für Erst- und Zweitwagen

Die Schadenfreiheitsklasse beschreibt, wie lange Sie unfallfrei mit Ihrem versicherten Fahrzeug gefahren sind. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto länger waren Sie unfallfrei unterwegs und desto günstiger wird die Autoversicherung.

Da es sich bei Zweitwagen oft um Neuwagen handelt, liegen noch keine unfallfreien Jahre vor. Die Schadenfreiheitsklasse ist bei Neuwagen besonders niedrig - in der Regel starten Sie mit der Schadenfreiheitsklasse 0.

Was kostet eine Zweitwagenversicherung?

Je nach Leistungsumfang, Typklasse oder Regionalklasse variieren die Kosten für eine Zweitwagenversicherung. Allerdings sparen Sie mit einer Zweitwagenversicherung immer Geld, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt:

Szenario 1: Versicherungskosten bei Einstufung als Erstfahrzeug (SF-Klasse 0) für eine Kfz-Haftpflicht: 600 Euro pro Jahr

Szenario 2: Versicherungskosten bei Einstufung als Zweitwagen (SF-Klasse ½) für eine Kfz-Haftpflicht: 300 Euro pro Jahr

Ergebnis: Sie sparen mit Ihrer Zweitwagenversicherung 300 Euro im Jahr

Zweitwagen günstig versichern: Diese Möglichkeiten gibt es

Versichern Sie Ihren Zweitwagen beim gleichen Versicherungsanbieter wie Ihren Erstwagen, so greift die Zweitwagenregelung.

Die Zweitwagenregelung

Autoversicherer bieten im Rahmen der Zweitwagenregelung vergünstigte Vertragskonditionen an. So wird der Zweitwagen nicht in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft, sondern in die Schadenfreiheitsklasse ½. Die Zweitwagenversicherung wird so bereits etwas günstiger.

SF-Klasse ½ bei Zweitwagen: Voraussetzung

Damit Ihr Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft wird, muss der Erstwagen mindestens ebenfalls die SF-Klasse ½ besitzen.

Die verbesserte Zweitwagenregelung

Aufgrund des hohen Wettbewerbs bieten viele Kfz-Versicherer verbesserte Zweitwagenregelungen an. Auch Zweitwagenversicherungen wie Erstwagenversicherungen sind möglich. Das bedeutet: Fahren Sie bereits sehr lange unfallfrei und besitzen mit Ihrem Erstwagen die SF-Klasse 20, kann unter Umständen auch mit der Zweitwagen in die SF-Klasse 20 eingestuft werden.

Für eine verbesserte Zweitwagenregelung ist es zudem nicht immer notwendig, die Kfz-Versicherung des Zweitwagens bei dem Kfz-Versicherungsanbieter des Erstwagens abgeschlossen wird.

Damit der Zweitwagen wie Erstwagen versichert werden kann, gelten oft folgende Voraussetzungen:

  • Ein eingeschränkter oder geringer Fahrerkreis (beispielsweise nur Versicherungsnehmer und Partner)
  • Ein Mindestalter versicherter Personen (beispielsweise 23 Jahre alt)
  • Eine Begrenzung der jährlichen Fahrleistung (beispielsweise maximal 10.000 Kilometer)
  • Eine Einstufung des Erstfahrzeugs in mindestens SF-Klasse 0
  • Eine Zulassung von Erst- und Zweitwagen auf den gleichen Versicherungsnehmer

Günstige Autoversicherung für Zweitwagen: Tarife vergleichen lohnt sich

Da unterschiedliche Kfz-Versicherungsanbieter auch unterschiedliche Konditionen anbieten, lohnt sich ein umfassender Vergleich von Zweitwagenversicherungen. Dank des Anbietervergleichs lassen sich pro Jahr mehrere hundert Euro bei den Versicherungskosten einsparen.

Der kostenlose Versicherungsvergleich von VERIVOX umfasst über 330 aktuelle Kfz-Tarife für Ihren individuellen Versicherungsschutz. Überprüfen Sie vor Abschluss einer Zweitwagenversicherung Ihr Sparpotential, bevor Sie die Autoversicherung für Ihren Zweitwagen bequem online abschließen.

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Muss ich Erst- und Zweitwagen beim gleichen Anbieter versichern?

Nein, Sie können Ihren Zweitwagen auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichern. Allerdings lohnt es sich, zunächst ein Angebot Ihrer bei Ihrer aktuellen Versicherung einzuholen. Sind Sie bereits länger Versicherungsnehmer, dann bieten Kfz-Versicherer oftmals einige Rabatte und Vergünstigungen.

Benötigen Erst- und Zweitwagen den gleichen Versicherungsschutz?

Nein, auch hier können Sie frei wählen. So können Sie beispielsweise Ihr Erstfahrzeug mit einer Vollkasko versichern, für den Zweitwagen aber nur eine Teilkaskoversicherung wählen.

Autoversicherung zwischen Erst- und Zweitwagen aufteilen

Möchten Sie zwei Fahrzeuge versichern, müssen Sie festlegen, welches als erstes und welches als zweites Fahrzeug gilt. Entscheidend für Ihre Wahl sollten die Kosten der Kfz-Versicherung, unter Berücksichtigung des Schadensfreiheitsrabatts sein.

Das bedeutet: Das Fahrzeug mit den höheren Versicherungskosten sollte in die höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

Das beeinflusst die Höhe der Versicherungskosten

Die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsprämie ist neben der SF-Klasse auch abhängig von unter anderem: der Typklasse, dem Fahrerkreis, der jährlichen Fahrleistung oder das nächtlichen Stellplatzes.

Rechnungsbeispiel: Aufteilung als Erst- und Zweitwagen

Auto 1
Auto 2
Gesamtkosten
Versicherungskosten ohne Berücksichtigung der SF-Klasse 1.500 Euro 1.000 Euro
Beitragssatz inkl. der SF-Klasse für Erst- & Zweitwagen (Variante 1) 40% 75%
Versicherungskosten Variante 1 600 Euro 750 Euro 1.350 Euro
Beitragssatz inkl. der SF-Klasse für Erst- & Zweitwagen (Variante 2) 75% 40%
Versicherungskosten Variante 2 1.125 Euro 400 Euro 1.525 Euro
Kostenunterschied 175 Euro

Im dargestellten Beispiel ist es günstiger, Auto 1 als Erstwagen und Auto 2 als Zweitwagen zu versichern. So sparen Sie ganz einfach bereits 175 Euro bei der Zweitwagenversicherung.

Sparen bei der Zweitwagenversicherung: So wird es günstiger

  1. Jährliche Fahrleistung:Hier gilt ganz klar "weniger ist mehr". Denn je mehr Sie fahren, desto teurer wird im Regelfall auch Ihre Versicherung. Als Wenigfahrer hingegen zahlen Sie geringere Versicherungsprämien. Nutzen Sie diesen Vorteil, wenn Sie Ihren Zweitwagen nicht so häufig fahren.
  2. Typklasse: Anhand der Typklasse bzw. der Schlüsselnummer stufen Versicherungsanbieter Fahrzeugmodelle in verschiedene Risikostufen ein. Ein VW Polo ist beispielsweise seltener in Unfälle verwickelt, als ein Audi A4. Überprüfen Sie also bereits vor Anschaffung Ihres Zweitwagens die entsprechende Typklasse und sparen Sie so bei der Autoversicherung.
  3. Stellplatz: Viele Versicherungsanbieter räumen Ihnen Rabatte ein, wenn Sie Ihr Fahrzeug sicher unterstellen können. Sicher bedeutet hier, dass das Auto regelmäßig in einer abschließbaren Garage steht. Gerade in Großstädten sollten Sie gegenrechnen, ob sich die Anmietung eines Garagenstellplatzes lohnt, wenn dafür Ihr Versicherungsbeitrag sinkt.
  4. Fahrer und Versicherungsnehmer: Je nach Alter und Fahrerfahrung können die Kosten für die Versicherung Ihres Zweitwagens variieren. Überlegen Sie sich daher genau, wer als Fahrer oder Versicherungsnehmer für Ihren Zweitwagen eingetragen werden soll.

Unfall zwischen Erst- und Zweitwagen: Welche Versicherung zahlt?

Grundsätzlich gilt: Bei einem Zusammenstoß von Erst- und Zweitwagen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Regulierung der Schäden. Denn die Kfz-Haftpflicht springt nur bei Schäden ein, die gegenüber Dritten entstehen. Wenn Sie also beim Einparken des Zweitwagens Ihren Erstwagen streifen und den Kotflügel beschädigen, können Sie das Malheur nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung melden.

Anders liegt der Fall hingegen, wenn das beschädigte Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet ist. Diese übernimmt die Reparaturkosten bei selbst verschuldeten Schäden und springt in einem solchen Fall ein.

Häufig gestellte Fragen

Ja, wer einen Zweitwagen besitzt, darf grundsätzlich selbst bestimmen, bei welchem Anbieter er eine Versicherung für das Fahrzeug abschließt. Auch der Leistungsumfang der einzelnen Policen kann sich unterscheiden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, für das Erstfahrzeug eine Vollkasko und für das Zweitfahrzeug lediglich eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. In vielen Fällen lohnt es sich jedoch, beide Fahrzeuge bei derselben Assekuranz zu versichern. Das liegt daran, dass viele Unternehmen ihren Kunden einen Rabatt gewähren, wenn sie eine Zweitwagenversicherung abschließen, also ein zweites Fahrzeug über den Anbieter schützen lassen.

Grundsätzlich ist es möglich, das zweite Auto wie den Erstwagen zu versichern. In diesem Fall wird das Zweitfahrzeug in dieselbe Schadenfreiheitsklasse eingestuft wie das erste Auto. Allerdings ist dies nur bei einigen Anbietern und im Regelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für gewöhnlich muss bereits ein Vertrag für das Erstfahrzeug bestehen. Außerdem ist es erforderlich, dass dieses mindestens über die Schadenfreiheitsklasse 0 verfügt. Oftmals darf der Zweitwagen zudem eine gewisse jährliche Laufleistung nicht überschreiten. Außerdem müssen die Fahrer normalerweise ein Mindestalter von 23 oder 25 Jahren aufweisen.

Bei zahlreichen Versicherern können Kunden von einer sogenannten Zweitwagenregelung profitieren. Dabei handelt es sich um eine von den Assekuranzen unter bestimmten Bedingungen gewährte Sondereinstufung. Diese bewirkt, dass Versicherungsnehmer mit dem zweiten Wagen nicht in der Schadenfreiheitsklasse 0 landen, sondern zumindest in der etwas günstigeren SF-Klasse ½. Es gibt auch Versicherungen, die den Zweitwagen mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 2 einstufen. Mitunter besteht sogar die Möglichkeit, die SF-Klasse des Erstwagens zu erhalten. Dafür ist es in der Regel notwendig, dass Sie das Zweitfahrzeug bei derselben Gesellschaft versichern, bei der Sie bereits eine Police für das erste Auto abgeschlossen haben.

Welche Personen einen vorhandenen Zweitwagen nutzen dürfen, hängt davon ab, wen der Halter des Fahrzeugs in den Versicherungsvertrag eingetragen hat. Meist können Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Optionen wählen. Daher erstreckt sich der Versicherungsschutz gegebenenfalls auch auf Ehepartner und Partner in häuslicher Gemeinschaft, auf Kinder oder auf bestimmte andere und manchmal sogar auf beliebig viele Fahrer. Im Allgemeinen gilt: Je mehr Personen mit dem Auto fahren dürfen, desto teurer ist die Versicherung.

Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar auch dann, wenn eine nicht im Vertrag angegebene Person das Fahrzeug nutzt, allerdings drohen dem Versicherungsnehmer in diesem Fall eine Beitragsanpassung und eine Strafzahlung. Eine Ausnahme stellen Notfälle dar.

Wenn Sie ein zweites Auto besitzen und es möglichst günstig versichern möchten, empfiehlt es sich, nach speziellen Zweitwagenversicherungen zu suchen. Bei entsprechenden Tarifen profitiert der Versicherungsnehmer von der Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs. Meist stufen die Versicherer den Zweitwagen in die SF-Klasse ½ ein, manchmal aber auch in eine bessere Klasse. Bei einigen Anbietern ist es sogar möglich, für den Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie für das Erstfahrzeug zu bekommen. Allerdings nehmen die Versicherer die Sondereinstufung nur unter bestimmten Bedingungen vor. Oftmals besteht beispielsweise die Notwendigkeit, dass der Erstwagen bei demselben Anbieter versichert ist.

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