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Volkswagen UP! (0603 / BGV), Erstzulassung 04/2017, Versicherungsbeginn 01.10.2022

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH, September 2022

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Inhalt dieser Seite
  1. Die Zweitwagenversicherung
  2. So geht der Vergleich
  3. Voraussetzungen
  4. Erst- & Zweitwagen beim gleichen Anbieter?
  5. SF-Klasse des Zweitwagens
  6. Schutz zwischen Fahrzeugen aufteilen
  7. Erst- & Zweitwagen Unfall: Wer zahlt?
  8. Versicherung für Fahranfänger
  9. 4 Tipps zur günstigen Versicherung
  10. Das ist Verivox

Die Zweitwagenversicherung

Die Zweitwagenversicherung (auch: Zweitwagenregelung) umfasst jedes Auto, welches Sie als Halter zusätzlich zu Ihrem Erstfahrzeug besitzen. Auch wenn ein neues Auto auf Ihren (Ehe-) Partner zugelassen wird, greift die Einstufung der Zweitwagenregelung. Versicherer bieten Ihnen gewisse Sondereinstufungen und Rabatte, wenn Sie für Ihren Zweitwagen eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Das bedeutet für Sie: Vergleichen Sie Angebote zur Zweitwagenversicherung bevor Sie sich für eine Kfz-Versicherung entscheiden - so können Sie bis zu 850 Euro bei der Neuversicherung sparen. Nutzen Sie jetzt den kostenlosen Versicherungsvergleich von VERIVOX für Ihren Zweitwagen und sichern Sie sich bis zu 60% Ersparnis auf Ihre Versicherungsprämie!

Zum Vergleich

Kfz-Versicherungen vergleichen für Zweitwagen: So funktioniert es

  1. Mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl öffnen Sie den Vergleichsrechner für Zweitwagen.
  2. Tragen Sie Ihre persönlichen und versicherungsrelevanten Daten ein und wählen Sie unter "Schutz" bei der Frage "Handelt es sich hierbei um einen Zweitwagen?" die Antwortmöglichkeit "Ja". Geben Sie nun weitere Informationen zu Ihrem gewünschten Versicherungsschutz an.
  3. Schließen Sie jetzt Ihren persönlichen Wunschtarig direkt online bei VERIVOX ab - ganz ohne lästigen Papierkram.

Tipps für den Zweitwagen-Vergleich

  • Die aktuelle Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens finden Sie auf der letzten Rechnung Ihrer Autoversicherung.
  • Besonders schnell geht der Versicherungsvergleich für Ihren Zweitwagen, wenn Sie Ihren Führer- und Fahrzeugschein sowie Unterlagen zu Vorversicherungen bereit legen.

Zweitwagen versichern: Voraussetzungen

Damit Sie Ihren Zweitwagen günstig versichern können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

Tipp: Je nach Kfz-Versicherungsanbieter können unterschiedliche Voraussetzungen gelten - daher lohnt sich ein Tarifvergleich bei der Zweitwagenversicherung besonders.

  • Ihr Erstfahrzeug muss sich mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 0 (auch: SF-Klasse / SFK) befinden.
  • Ihr Erst- und Zweitwagen müssen auf Sie oder Ihren Partner / Ihre Partnerin zugelassen sein. Zusätzlich gilt: Der Führerschein muss seit mind. 1 Jahr im Besitz sein.
  • Das Zweitauto darf dementsprechend auch nur von Ihnen oder Ihrem Partner / Ihrer Partnerin geführt werden (Mindestalter 23 oder 25 Jahre).
  • Die Jahreskilometer des Zweitwagen sind oftmals begrenzt.
  • Einige Versicherungen verlangen, dass Erst- und Zweitwagen bei dem gleichen Anbieter versichert sind.

Müssen Erst- und Zweitwagen beim gleichen Anbieter versichert werden?

Generell gilt in Deutschland die freie Wahl des Versicherungspartners, wenn es um den Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug geht. Wenn Sie also einen Zweitwagen erwerben, können Sie dieses auch bei einem anderen Anbieter als Ihr erstes Fahrzeug versichern. Darüber hinaus können Sie für einzelne Fahrzeuge Ihre Versicherungsbestandteile individuell zusammenstellen. So können Sie das Erstfahrzeug mit einer Vollkasko oder Teilkasko versichern, während Sie für den Zweitwagen lediglich die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und auf zusätzlichen Schutz verzichten.

Tipp: Auch wenn Sie die Zweitwagenversicherung bei jeder beliebigen Autoversicherung abschließen können, lohnt es sich, zuerst beim Versicherer des Erstfahrzeugs ein Angebot einzuholen. Wenn nämlich bereits ein Vertrag für den ersten Wagen vorhanden ist, gewähren viele Versicherungen Rabatte oder andere Vergünstigungen beim Abschluss einer Zweitwagenversicherung.

Welche Schadenfreiheitsklasse erhält Ihr Zweitwagen?

Die meisten Kfz-Versicherer greifen auf diese Einstufungsregelung zurück.

Als Zusatz zur Standardregelung gilt hier oftmals die Voraussetzung, dass die Grundvoraussetzungen zum Mindestmaß erfüllt sind.

Ist Ihr Erstfahrzeug in mindestens Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft, so können Autoversicherungen auch eine höhere Sondereinstufung für den Zweitwagen gewähren, als die Schadenfreiheitslasse 2.

Beispiel:

  • Liegt die Einstufung Ihres Erstfahrzeugs in SF-Klasse 4 bis 6, so kann der Zweitwagen in die SF-Klasse 3 eingestuft werden.
  • Liegt die Einstufung Ihres Erstfahrzeugs in SF-Klasse 7 bis 10, so kann der Zweitwagen in die SF-Klasse 4 eingestuft werden.
  • Liegt die Einstufung Ihres Erstfahrzeugs in SF-Klasse 11 bis 18, so kann der Zweitwagen in die SF-Klasse 5 eingestuft werden.

Einige Kfz-Versicherungsanbieter bieten die Möglichkeit an, den Zweitwagen in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie die des Erstwagens einzustufen.

Voraussetzungen:

  • Erst- und Zweitwagen müssen beide auf den gleichen Versicherungsnehmer zugelassen werden.
  • Nur der Versicherungsnehmer darf mit dem Erst- und Zweitwagen fahren - eine Nutzung der Fahrzeuge durch Partner oder Familienmitglieder ist hier ausgeschlossen.
  • Kommt es zu einem Unfall oder Schadensfall, so werden beide SF-Klassen zurückgestuft.

Diese Anbieter erteilen feste Schadenfreiheitsklassen für Zweitwagen

Einige Kfz-Versicherungsanbieter stufen Ihren Zweitwagen in eine feste Schadenfreiheitsklasse ein. Das bedeutet, dass die SF-Klasse des Zweitwagens nicht von der SF-Klasse Ihres Erstwagens abhängig ist. Hier ist der Vorteil, dass die Zuteilung der SF-Klasse auch nach dem Versicherungswechsel zu einem anderen Anbieter bestehen bleibt - so sparen Sie einfach und dauerhaft Geld.

Achtung: Die Anbieter lassen einige Voraussetzungen gelten, damit eine feste Schadenfreiheitsklasse erteilt wird. Informieren Sie sich daher genau durch einen Versicherungsvergleich, welche Option für Sie hier die beste und günstigste ist.

Anbieter
SF-Klasse für Zweitwagen
Allianz SF-Klasse 1-3
Allsecur max. SF-Klasse 2
AXA SF-Klasse 3-10
Cosmosdirekt SF-Klasse 3
HDI SF-Klasse 5
R+V SF-Klasse 3-8

Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Einige wenige Anbieter ermöglichen es, Ihren Zweitwagen wie Ihren Erstwagen zu versichern. Das bedeutet konkret, dass beide Fahrzeuge in die gleiche SF-Klasse eingestuft werden. Ist Ihr Erstwagen der Schadenfreiheitsklasse 15 zugeteilt, so wird auch Ihr Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse 15 eingestuft.

Hinweis: Auch hier gelten je nach Anbieter bestimmte Voraussetzungen - informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob Sie diese erfüllen können.

Bei welchen Versicherungen können Sie Ihren Zweitwagen wie Ihren Erstwagen versichern?

Diese Versicherungsgesellschaften im VERIVOX Tarifvergleich bieten Ihnen diese Option an:

Versicherungsschutz richtig zwischen Erst- und Zweitwagen aufteilen: So funktioniert's

Bei der Versicherung von zwei Fahrzeugen müssen Sie entscheiden, wie Sie die Aufteilung in Erst- und Zweitfahrzeug vornehmen. Ausschlaggebend sind hierbei die Kosten der Kfz-Versicherung unter Berücksichtigung des Schadensfreiheitsrabattes (auch: Schadenfreiheitsklasse): Das Auto mit den höheren Versicherungskosten sollte in die höhere SF-Klasse eingestuft werden.

Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie Sie mit der richtigen Aufteilung Versicherungskosten sparen können:

Auto 1
Auto 2
Gesamtkosten
Versicherungskosten ohne Berücksichtigung der SF-Klasse 1.500 Euro 1.000 Euro
Beitragssatz inkl. der SF-Klasse für Erst- & Zweitwagen (Variante 1) 40% 75%
Versicherungskosten Variante 1 600 Euro 750 Euro 1.350 Euro
Beitragssatz inkl. der SF-Klasse für Erst- & Zweitwagen (Variante 2) 75% 40%
Versicherungskosten Variante 2 1.125 Euro 400 Euro 1.525 Euro

Im dargestellten Beispiel ist es günstiger, Auto 1 als Erstwagen und Auto 2 als Zweitwagen zu versichern. So sparen Sie ganz einfach bereits 175 Euro bei der Zweitwagenversicherung.

Unfall zwischen Erst- und Zweitwagen: Welche Versicherung zahlt?

Grundsätzlich gilt: Bei einem Zusammenstoß von Erst- und Zweitwagen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Regulierung der Schäden. Denn die Kfz-Haftpflicht springt nur bei Schäden ein, die gegenüber Dritten entstehen. Wenn Sie also beim Einparken des Zweitwagens Ihren Erstwagen streifen und den Kotflügel beschädigen, können Sie das Malheur nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Anders liegt der Fall hingegen, wenn das beschädigte Fahrzeug mit einer Vollkasko-Police ausgestattet ist. Diese übernimmt die Reparaturkosten bei selbst verschuldeten Schäden und würde in einem solchen Fall einspringen.

Zweitwagenversicherung für Fahranfänger: Ist das sinnvoll?

Wenn die Kinder den Führerschein machen und ein eigenes Auto erwerben, ist es meist ratsam, das Fahrzeug für die ersten Jahre als Zweitwagen der Eltern anzumelden und zu versichern. Denn: Versicherungen stufen Fahranfänger meist in SF-Klasse 0 ein, wenn sie erstmals ein eigenes Auto versichern – und das ist deutlich teurer als die Ersteinstufung eines Zweitwagens.

Wichtig: Ihr Kind muss bei der Kfz-Versicherung als zugelassener Fahrer eingetragen werden. Manche Tarife sehen vor, dass nur der Halter und sein Ehe- oder Lebenspartner als Fahrer zugelassen sind oder der jüngste Fahrer mindestens 25 Jahre als sein muss. Um finanzielle Nachteile im Schadensfall zu vermeiden, sollten Sie Ihr Kind von vornherein in der Autoversicherung als Fahrer eintragen.

Tipp: Wenn Ihr Kind am begleiteten Fahren mit 17 Jahren teilgenommen hat, bieten manche Versicherer günstige Konditionen beim Eintrag der jungen Fahrerinnen und Fahrer.

Zweitwagen günstig versichern: Mit diesen 4 Tipps funktioniert's

Ähnlich wie beim Erstfahrzeug kommt es auch beim Zweitwagen auf einige wichtige Faktoren an, die sich auf die Versicherungskosten auswirken. Wir haben für Sie die besten Tipps für eine günstige Zweitwagenversicherung zusammen gefasst:

  1. Jährliche Fahrleistung (auch: Jahreskilometer): Hier gilt ganz klar "weniger ist mehr". Denn je mehr Sie fahren, desto teurer wird im Regelfall auch Ihre Versicherung. Als Wenigfahrer hingegen zahlen Sie geringere Versicherungsprämien. Nutzen Sie diesen Vorteil, wenn Sie Ihren Zweitwagen nicht so häufig fahren.
  2. Typklasse (auch: Automodell): Anhand der Typklasse bzw. der Schlüsselnummer stufen Versicherungsanbieter Fahrzeugmodelle in verschiedene Risikostufen ein. Ein VW Polo ist beispielsweise seltener in Unfälle verwickelt, als ein Audi A4. Überprüfen Sie also bereits vor Anschaffung Ihres Zweitwagens die entsprechende Typklasse und sparen Sie so bei der Autoversicherung.
  3. Stellplatz: Viele Versicherungsanbieter räumen Ihnen Rabatte ein, wenn Sie Ihr Fahrzeug sicher unterstellen können. Sicher bedeutet hier, dass das Auto regelmäßig in einer abschließbaren Garage steht. Gerade in Großstädten sollten Sie gegenrechnen, ob sich die Anmietung eines Garagenstellplatzes lohnt, wenn dafür Ihr Versicherungsbeitrag sinkt.
  4. Fahrer und Versicherungsnehmer: Je nach Alter und Fahrerfahrung können die Kosten für die Versicherung Ihres Zweitwagens variieren. Überlegen Sie sich daher genau, wer als Fahrer oder Versicherungsnehmer für Ihren Zweitwagen eingetragen werden soll.
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Wie Fahranfänger bei der Autoversicherung sparen.

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