Wenigfahrerrabatt: Wenig fahren, viel sparen

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FINANZTIP(10/2022): Top-Preise bei Verivox
FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2022)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox am häufigsten Top-Preise.
FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.

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Berechnet anhand von
Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB
Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 30.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, selbst bewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise.
Volkswagen UP! (0603 / BGV), Erstzulassung 04/2017, Versicherungsbeginn 01.10.2022
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH, September 2022
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wenigfahrerrabatt belohnt eine geringe Kilometerleistung pro Jahr.
- Zu den Wenigfahrern gehört, wer mit seinem Auto nicht mehr als etwa 10.000 Kilometern pro Jahr fährt.
- Je nach Versicherer unterscheidet sich die Höhe des Preisnachlasses.
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Wenigfahrerrabatt
- Vereinbarung genauer Kilometerfahrleistung
- Reduzierung der Versicherungskosten
- Kontrolle über Kilometerstand
- Was tun bei Überschreitung der Fahrleistung?
- Kombination mit anderen Rabatten
- Weitere Rabattmöglichkeiten
Der Wenigfahrerrabatt
Viele Fahrzeughalter benötigen ihr Fahrzeug nicht für regelmäßige Fahrten und gehören somit zu den Wenigfahrern. Sie nutzen das Auto nur gelegentlich und legen bei diesen Fahrten nur geringe Distanzen zurück. Bei einer derartigen Nutzung des versicherten Fahrzeuges besteht bei vielen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, für die Kfz-Versicherung einen Wenigfahrerrabatt zu erhalten. Mit diesem Rabatt bekommen Versicherte einen Preisnachlass auf die Prämie, wenn eine geringe Kilometerfahrleistung erzielt wird. Ein solcher Nachlass ist möglich, da das Unternehmen von Versicherungsnehmern profitiert, die ihr Fahrzeug in geringem Umfang nutzen. Denn dadurch sinkt das statistische Unfallrisiko, weshalb geringere Schadensfälle unter den Wenigfahrern zu finden sind. Dieses verminderte Risiko geben Versicherer durch einen Rabatt an die Versicherungsnehmer weiter. Überprüfen Sie einfach im kostenlosen Versicherungsvergleich von VERIVOX, wie viel Rabatt Sie auf Ihre Autoversicherung erhalten können.
Wenigfahrer vereinbaren eine genaue Kilometerfahrleistung
Der Wenigfahrerrabatt ist für viele Versicherungsnehmer geeignet, die aus unterschiedlichen Gründen das Fahrzeug in geringem Umfang nutzen. Mit Abschluss einer Kfz-Versicherung wird zur Inanspruchnahme eines Wenigfahrerrabatts eine genaue Kilometerfahrleistung vereinbart. Wird die vereinbarte Fahrleistung überschritten, dann muss der Versicherte in der Regel zunächst mit einer Nachzahlung rechnen.
Reduzieren Sie die jährliche Versicherungsprämie
Wie hoch der eingeräumte Rabatt tatsächlich ausfällt, kann von verschiedenen Faktoren abhängen. In erster Linie ist für die Höhe des Rabatts aber die Jahresfahrleistung entscheidend. Je weniger das Fahrzeug genutzt werden, desto höher kann der Wenigfahrerrabatt ausfallen. Dabei kann je nach Angebot der Versicherer zum Beispiel eine Jahresfahrleistung von bis zu 5.000 oder 8.000 Kilometern im Jahr zu einem Nachlass führen. Der Nachlass wird als prozentualer Abzug von der jährlichen Versicherungsprämie berechnet und kann zum Beispiel bei fünf Prozent liegen. Bei einer Versicherungsprämie in Höhe von 400 Euro kann der Rabatt zu einer jährlich wiederkehrenden Ersparnis von 20 Euro führen.
Kontrolle erfolgt durch Mitteilung des Kilometerstandes
Mit Abschluss einer Autoversicherung nach Kilometern wird zur Inanspruchnahme eines Wenigfahrerrabatts eine genaue Kilometerfahrleistung vereinbart, die für ein Jahr gilt und nicht überschritten werden darf. Kontrolliert wird die tatsächlich gefahrene Kilometerfahrleistung in der Regel anhand eigener Angaben des Versicherten. Dieser muss dem Versicherer meist jährlich den aktuellen Kilometerstand mitteilen.
Was passiert, wenn die Jahresfahrleistung überschritten wird?
Eine Überschreitung der vereinbarten Kilometerfahrleistung sollte dem Versicherer möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, wodurch der Rabatt wegfällt und die Versicherungsprämie wieder angepasst wird. Neben der Selbstübermittlung des Kilometerstandes durch den Versicherten besteht auch die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen den Tachostand am Fahrzeug selbst kontrolliert. Diese Kontrollmaßnahme wird häufig im Versicherungsvertrag vereinbart. Jedoch ist diese Maßnahme für den Versicherer mit hohen Kosten verbunden, weshalb diese Kontrolle häufig nicht angewandt wird. Im Schadensfall muss jedoch mit einer genauen Übermittlung des Kilometerstandes gerechnet werden.
Nachzahlungen oder Vertragsstrafen bei Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung
Wird die vereinbarte Fahrleistung überschritten, dann muss der Versicherte in der Regel zunächst mit einer Nachzahlung rechnen. Diese liegt häufig nicht nur in der Höhe der eingeräumten Ersparnis, sondern zum Beispiel auch beim doppelten Nachzahlungsbetrag. Dadurch soll vermieden werden, dass sich Versicherungsnehmer diesen Rabatt nur für eine vorübergehende Ersparnis einräumen lassen.
Bei vorsätzlicher Angabe einer geringeren Kilometerfahrleistung muss der Versicherungsnehmer zudem nicht nur mit einer Nachzahlung, sondern ebenso mit hohen Vertragsstrafen rechnen. Ferner kann dadurch der Versicherungsschutz in der Teil- wie Vollkaskoversicherung gefährdet werden, wodurch bei Schadenseintritt die Leistung des Versicherers wegfallen kann. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss der Versicherte in diesen Fällen häufig einen Teil der Schadenssumme als Regress selbst bezahlen.
Kombination mit anderen Rabatten
Der Wenigfahrerrabatt ist für viele Versicherungsnehmer geeignet, die aus unterschiedlichen Gründen das Fahrzeug in geringem Umfang nutzen. Dies betrifft zum Beispiel Senioren mit geringer Fahrleistung genauso wie Berufstätige, die vorwiegend auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können oder mit einem Dienstwagen unterwegs sind. Ebenso können Fahranfänger häufig von dieser Rabattart profitieren, wenn aufgrund geringer Fahrerfahrung noch kein Schadenfreiheitsrabatt erzielt werden kann.
Zudem ist der Rabatt mit anderen Rabattarten kombinierbar, wodurch sich die Ersparnis für den Versicherten durch die Nutzung verschiedener Rabatte zu einem hohen Betrag summieren kann. Dabei besteht meist die Möglichkeit, den Rabatt für Wenigfahrer für die ganze Kfz-Versicherung zu erhalten, also für die Kfz-Haftpflichtversicherungen genauso wie für die Kfz-Kaskoversicherungen. Denn das Schadensrisiko sinkt bei geringer Nutzung des Fahrzeugs in allen Schadensbereichen.
Tarifvergleich für Wenigfahrer
Je nach Bundesland unterscheidet sich die gefahrene Strecke oft erheblich. Insbesondere in den großen Städten, wie Berlin und Hamburg, verzichten die Leute eher auf das Auto und fahren weniger Kilometer im Jahr. Im Durchschnitt werden 10.000-11.000 Kilometer gefahren. Spitzenreiter bei der Fahrdistanz sind Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz mit über 13.000 Kilometern. Gehören auch Sie zu den Wenigfahrern in Deutschland? Dann sichern Sie sich jetzt Ihre Rabattmöglichkeiten durch den kostenlosen Tarifvergleich von VERIVOX.