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Wer eine Autoversicherung abschließt, muss oftmals die jährliche Fahrleistung angeben. Diese Zahl beeinflusst das statistische Risiko und damit auch die Höhe der zu zahlenden Prämie.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die jährliche Fahrleistung?
  3. Auswirkung auf die Versicherungskosten
  4. Wie berechne ich die jährliche Fahrleistung?
  5. Was ist bei einer Über- oder Unterschreitung zu tun?
  6. Folgen bei versäumter Meldung
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Je höher die jährliche Fahrleistung, umso teurer wird im Regelfall die Kfz-Versicherung.
  • Bei der Berechnung der jährlichen Fahrleistung können Fahrzeughalter entweder auf Erfahrungswerte zurückgreifen oder anhand der geplanten Fahrten eine Hochrechnung aufstellen.
  • Bei einer Über- oder Unterschreitung der gemeldeten Fahrleistung sollten Fahrzeughalter die Versicherung informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Was ist die jährliche Fahrleistung?

Unter der jährlichen Fahrleistung versteht man die Anzahl der Kilometer, die ein Auto oder Motorrad innerhalb eines Kalenderjahres fährt. Die Höhe der jährlichen Fahrleistung hängt stark von der individuellen Nutzung des Fahrzeugs ab. Wer mit dem Auto Tag für Tag eine größere Strecke bis zum Arbeitsplatz zurücklegen muss, fährt übers Jahr betrachtet weitaus mehr Kilometer als ein Rentner, der sein Auto nur alle paar Tage für eine kürzere Einkaufsfahrt nutzt.

Entsprechend groß sind die Unterschiede: Autos von Wenigfahrern können eine jährliche Fahrleistung von 5.000 Kilometern oder noch weniger vorweisen, während Vielfahrer oft über mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr kommen.

Wie wirkt sich die jährliche Fahrleistung auf die Versicherungskosten aus?

Eine wichtige Einflussgröße ist die jährliche Fahrleistung in der Kfz-Versicherung, wo die Kosten für die Police je nach Anzahl der jährlich zurückgelegten Kilometer variieren können. Dabei gilt das Prinzip: Je niedriger die jährliche Fahrleistung, umso günstiger wird die Versicherung. Grund dafür ist, dass mit jedem zusätzlich gefahrenen Kilometer das Unfallrisiko steigt, so dass Versicherungen bei Vielfahrern mit entsprechend höheren Risikokosten kalkulieren müssen.

Verschiedene Stufen

Im Regelfall ordnen Versicherer ihre Kunden unterschiedlichen Kilometerklassen zu. Die Einteilung sieht in vielen Tarifen wie folgt aus:

Stufe 1
bis 9.000 Kilometer pro Jahr
Stufe 2 9.001 bis 12.000 Kilometer pro Jahr
Stufe 3 12.001 bis 15.000 Kilometer pro Jahr
Stufe 4 15.001 bis 20.000 Kilometer pro Jahr
Stufe 5 20.001 bis 25.000 Kilometer pro Jahr
Stufe 6 25.001 bis 30.000 Kilometer pro Jahr
Stufe 7 30.001 und mehr Kilometer pro Jahr

In Stufe 1 ist die jährliche Versicherungsprämie für Haftpflicht- und Kaskoversicherung am niedrigsten, in Stufe 7 am höchsten. Weil es für die Einteilung in verschiedene Kilometerleistungsklassen keine gesetzlichen Vorgaben gibt, kann die Aufteilung der einzelnen Stufen je nach Anbieter auch anders gestaltet sein.

Wie berechne ich die jährliche Fahrleistung?

Die jährliche Fahrleistung lässt sich im Nachhinein entweder als exakt ermittelter Wert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember ermitteln oder bei mehrjähriger Betrachtung in Form eines Durchschnittswerts.

Beispiel: Ein Auto, das vor drei Jahren als Neuwagen gekauft wurde, hat nun 36.000 Kilometer auf dem Tacho. Damit beträgt die durchschnittliche jährliche Fahrleistung 12.000 Kilometer.

Abschätzung der jährlichen Fahrleistung im Voraus

Versicherungen verlangen im Regelfall schon beim Abschluss der Police eine Angabe zur künftigen Fahrleistung. Nicht immer lässt sich diese anhand der Erfahrungswerte einfach in die Zukunft übertragen. So kann bei gravierenden Veränderungen des Fahrverhaltens etwa nach einem Umzug, beim Wechsel des Arbeitsplatzes oder der erstmaligen Anschaffung eines Zweitwagens der in der Vergangenheit ermittelte Wert nicht mehr als Berechnungsbasis dienen.

In solchen Fällen sollten Versicherungsnehmer versuchen, ihre künftige Fahrleistung näherungsweise hochzurechnen. Neben der werktäglichen Strecke zum Arbeitsplatz sollten Autofahrer dabei ein realistisches Kontingent für Ausflüge, Besuche, Einkauf und Urlaubsfahrten sowie einen Reservepuffer einplanen.

Beispiel für die Hochrechnung der jährlichen Fahrleistung

Strecke
km
Fahrten zum Arbeitsplatz hin und zurück 230 Arbeitstage x 30 km 6.900 km
Pauschales wöchentliches Kontingent für Einkaufen, Besuche und sonstige Fahrten 100 km x 52 Wochen 5.200 km
Fahrten in den Urlaub 3.000 km
Reserve 900 km
Voraussichtliche jährliche Fahrleistung 16.000 km

Was ist bei einer Über- oder Unterschreitung zu tun?

Manchmal stellt sich am Ende des Jahres heraus, dass die Fahrleistung von der ursprünglich abgegebenen Einschätzung abweicht. Dann sollte der Fahrzeughalter die Angaben korrigieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Meldung an die Versicherung

Sowohl beim Überschreiten als auch beim Unterschreiten der gemeldeten jährlichen Fahrleistung sollten Fahrzeughalter ihre Versicherung zeitnah informieren. Dies kann bei den meisten Anbietern formlos geschehen – etwa durch telefonische Mitteilung oder per E-Mail.

Nach Eingang der Meldung berechnet die Versicherung im Folgejahr die Prämie auf Basis der neuen jährlichen Fahrleistung.

Folgen bei versäumter Meldung

Zwar kontrollieren Versicherer im Regelfall nicht oder allenfalls stichprobenartig, ob der aktuelle Kilometerstand des Fahrzeugs noch zur gemeldeten Fahrleistung passt. Doch im Schadensfall führt die Werkstatt auf ihrer Rechnung auch den aktuellen Kilometerstand auf – und dann erfährt der Versicherer, ob der Fahrzeughalter die gemeldete Fahrleistung überschritten hat.

Neben der Erhöhung des zukünftigen Beitrags kommt häufig noch eine Strafzahlung auf Versicherungsnehmer zu, deren Tachostand deutlich über dem Limit liegt. Viele Anbieter verdoppeln in solchen Fällen die Prämie für ein Jahr, einzelne Versicherungen berechnen statt dessen pauschale Vertragsstrafen. Allerdings müssen Fahrzeughalter bei kleinen Überschreitungen meist nicht mit Sanktionen rechnen, da viele Versicherer einen Toleranzbereich von 10 bis 15 Prozent berücksichtigen.

Keine Strafzahlungen gibt es bei einer Unterschreitung der gemeldeten Fahrleistung. Doch wer diese nicht frühzeitig meldet, zahlt eine zu hohe Prämie. Daher ist es ratsam, den Versicherer auch bei Unterschreitungen ohne Verzögerung zu informieren.

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