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Unterschied: Halter und Versicherungsnehmer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Jeder zugelassene Pkw in Deutschland hat einen Fahrzeughalter und einen Versicherungsnehmer. Oft handelt es sich hierbei um dieselbe Person – muss es aber nicht. Denn Halter und Versicherungsnehmer können auch voneinander abweichen. Der Unterschied ist vor allem für die Kfz-Versicherung wichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Fahrzeughalter handelt es sich um die Person, die in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) steht.
  • Im Unterschied zum Halter handelt es sich bei einer Person um den Versicherungsnehmer, wenn sie eine Kfz-Versicherung abschließt und diese folglich auf ihren Namen läuft.
  • Versicherungsnehmer und Halter haben unterschiedliche Rechte und Pflichten.
  • Laut § 16 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist es die Aufgabe des Halters, sich um den TÜV des Pkw zu kümmern.
  • Der Versicherungsnehmer ist beispielsweise für die Anmeldung des Fahrerkreises zuständig.

Definition: Wer ist der Halter?

Per Definition ist der Fahrzeughalter die Person, die in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) steht. Da das Fahrzeug auf den Halter zugelassen ist, können ihn die Behörden jederzeit anhand des Kfz-Kennzeichens ermitteln. Der Halter muss nicht zwingend im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Führerscheinlose Halter können zwar einen Pkw besitzen, dürfen ihn aber selbstverständlich nicht fahren.

Ein wesentlicher Unterschied zum Versicherungsnehmer besteht darin, dass der Halter die Verfügungsrechte über den Pkw besitzt. Der Halter eines Pkw muss außerdem mehreren Pflichten nachkommen:

  • Der Halter muss sich um die Verkehrssicherheit des Pkw (den TÜV) kümmern.
  • Der Halter muss die Kfz-Steuer zahlen.
  • Der Halter ist dafür verantwortlich, dass eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wird.
  • Der Halter muss sich um die An- und Ummeldung des Pkw kümmern.
  • Der Halter darf das Fahren seines Pkw nur Personen mit rechtmäßiger Fahrerlaubnis gewähren.
  • Der Halter darf das Fahren seines Pkw nur verkehrstauglichen Personen erlauben.

Wenn es sich beim Versicherungsnehmer und Halter um zwei verschiedene Personen handelt, sprechen Autoversicherungen von einer sogenannten abweichenden Halterschaft. Ein typisches Szenario ist beispielsweise, dass Eltern für das Auto ihrer Kinder eine Versicherung abschließen und als Versicherungsnehmer auftreten, damit die Kinder von der günstigeren Schadensfreiheitsklasse der Eltern profitieren. Manche Versicherungen verlangen bei so einer Konstellation jedoch einen Aufschlag auf den Beitrag oder erlauben grundsätzlich keine abweichende Halterschaft.

Unterschied zum Halter: Wer ist der Versicherungsnehmer?

Im Unterschied zum Halter gilt eine Person als Versicherungsnehmer, wenn sie eine Kfz-Versicherung abschließt und diese folglich auf ihren Namen läuft. Über den Versicherungsnehmer rechnen die Versicherungen einen etwaigen Schadenfall ab. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwingend mit dem Halter oder dem Fahrer identisch sein.

Wenn mehrere Personen berechtigt sein sollen, einen Pkw zu fahren, legt der Versicherungsnehmer fest, wer hinter dem Steuer sitzen darf und leitet die Namen der Fahrer an die Kfz-Versicherung weiter. Letztere nimmt sämtliche berechtigte Fahrer in den jeweiligen Versicherungsvertrag mit auf. Versicherungen bezeichnen die versicherten Fahrer eines Pkw als Fahrerkreis. Sie genießen vollen Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung. Ändert sich der Fahrerkreis, ist es die Aufgabe des Versicherungsnehmers, auch die Namen ändern zu lassen. Hierfür stehen dem Versicherungsnehmer drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Der Versicherungsnehmer gibt den Fahrerkreis namentlich an.
  • Der Versicherungsnehmer gibt den Fahrerkreis anhand ihrer Zugehörigkeit an (Beispiel: Ehepartner).
  • Der Versicherungsnehmer gibt einen erweiterten Fahrerkreis an (Beispiel: Fahrer über 21 Jahre).

In der Regel gilt: Wenn es mehrere Fahrzeugführer für einen Pkw gibt, erhöht sich dementsprechend der Versicherungstarif. Kommt der Versicherungsnehmer allerdings seiner Pflicht nicht nach und lässt eine Person hinters Steuer, die nicht zum Fahrerkreis des Pkw gehört, verletzt er seine Vertragspflichten. Die Kfz-Versicherungen sprechen dann von einer Obliegenheitsverletzung. Im Schadenfall müssen Versicherungsnehmer und Fahrzeugführer mit Strafen rechnen.

Wer ist der Eigentümer eines Pkw?

Der Fahrzeughalter muss nicht automisch der Eigentümer des Pkw sein. Beim Eigentümer handelt es sich um den rechtmäßigen Besitzer des Pkw. Er hat den Pkw käuflich erworben und sollte den Kauf mit einem Kaufvertrag belegen können. Nur ihm ist es erlaubt, den Pkw zu verkaufen. Eigentümer und Halter des Pkw sind oftmals zwei verschiedene Personen, beispielsweise beim Leasing, bei einer Kfz-Finanzierung durch die Bank oder innerhalb einer Familie. Der Eigentümer ist grundsätzlich von den Pflichten des Fahrzeughalters befreit.