Fahrerkreisrabatt: Tarifvergleich

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1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
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FINANZTIP (09/2020): "Beste Preise bei Verivox"
FINANZTIP-Kfz-Studie (09/2020)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigstenPreisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Die besten Angebote gibt es bei Verivox. Verivox hat die niedrigste durchschnittliche Abweichung vom günstigsten Marktpreis.
FINANZTIP empfiehlt: Ein doppelter Vergleich – d.h. eine Kombination von Portal und Direktversicherer - liefert die besten Ergebnisse.

Wie berechnen wir die Ersparnis?
Günstigstes Angebot: 542,07 Euro
Teuerstes Angebot: 1403,20 Euro
Ersparnis: 861,13 Euro jährlich
Modellfall – Nur leistungsstarke Tarife im Vergleich:
Tarifleistungen: freie Werkstattwahl, Schutz bei grober Fahrlässigkeit, Marderschäden inkl. Folgeschäden, erweiterte Wildschäden
Volvo V50 T5 (9101/AJL); Erstzulassung 06/2012; Kauf 01/2018
Beamter (50) in Heidelberg (PLZ 69123); weiterer Fahrer: Kind (20); Jahresfahrleistung 6.000 km
Haftpflicht und Vollkasko mit 300/150 Euro Selbstbehalt bei SF 12
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH, Oktober 2020.
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
- Der Fahrerkreisrabatt
- Wie hoch ist der Fahrerkreisrabatt?
- Einheitliche Rabatte für alle
- Rabatt auf alle Kfz-Versicherungen
- Was tun, wenn sich der Fahrerkreis ändert?
- Weitere Rabattmöglichkeiten
Der Fahrerkreisrabatt
Mit einem Fahrerkreisrabatt können Fahrzeughalter bei Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung einen Rabatt erhalten. Dieser Rabatt richtet sich nach dem Fahrerkreis, der das Fahrzeug während der gesamten Versicherungszeit benutzen wird. Demnach muss der Versicherte schon bei Versicherungsabschluss entscheiden können, welche Personen das Fahrzeug benutzen werden, denn diese Fahrer müssen stets den vereinbarten Kriterien entsprechen. Je nach angegebenem Fahrerkreis kann ein Rabatt in unterschiedlicher Höhe ausgehandelt werden. Das ist möglich, da der Versicherer bei einem eingeschränkten Fahrerkreis das Schadensrisiko besser bewerten kann. Bei jungen Fahrern besteht für Versicherungsunternehmen ein erhöhtes Schadensrisiko, wodurch die Prämie ansteigen kann. Daher lohnt sich ein Kfz-Versicherungsvergleich, damit Sie den besten Schutz zum günstigsten Preis erhalten.
Wie hoch ist der Fahrerkreisrabatt?
Wie hoch die Ersparnis durch einen Fahrerkreisrabatt ist, hängt insbesondere vom angegebenen Fahrerkreis ab. Dabei kommt es nicht auf die Benennung einzelner Personen an, wie zum Beispiel dem Ehepartner, sondern die Fahrer des Fahrzeuges müssen einige vorab vereinbarte Kriterien erfüllen. Dadurch kann der Versicherer das Risiko besser kalkulieren und dem Versicherten eine preiswerte Kfz-Verischerung zu dementsprechend vergünstigten Konditionen anbieten. Somit spielt bei dem Fahrerkreis die Personenanzahl keine Rolle, sondern es kann zum Beispiel das Alter der infrage kommenden Fahrer festgelegt werden. Wird das Fahrzeug nur noch von Fahrern ab einem Mindestalter von 25 Jahren gefahren, dann sinkt für den Versicherer das Risiko eines Schadenfalles. Denn insbesondere bei jungen Fahrern besteht für Versicherungsunternehmen ein erhöhtes Schadensrisiko, wodurch die Prämie ansteigen kann.
Einheitliche Rabatte für Damen und Herren
Ebenso kann der Personenkreis auf Fahrer eingegrenzt werden, die den Führerschein bereits für eine festgelegte Mindestdauer haben und über dementsprechend viel Fahrerfahrung verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich ausreichend Fahrpraxis vorhanden ist, sondern es zählt in der Regel lediglich das Ausstellungsdatum des Führerscheins. In der früheren Zeit wurde auch häufig ein Fahrerkreisrabatt gewährt, wenn das Fahrzeug nur von Frauen gefahren wurde. Doch diese häufig als „Damentarife“ bezeichneten Tarife entsprechen nicht mehr dem geltenden Recht und wurden durch einheitliche Unisextarife abgelöst.
Fahrerkreisrabatt gibt es bei allen Kfz-Versicherungen
Wie hoch der Fahrerkreisrabatt letztendlich ist, können Versicherer frei entscheiden. Zudem gibt es seitens des Versicherers keine Verpflichtung, dem Kunden einen derartigen Rabatt einzuräumen. Dabei besteht die Möglichkeit, je nach Versicherer einen derartigen Rabatt für alle Kfz-Versicherungen zu erhalten, wie beispielsweise bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie bei einer Kfz-Teilkasko und Kfz-Vollkasko. Eine Kombination mit anderen Rabatten ist ebenfalls möglich, sodass einige Versicherer den Kunden zum Beispiel die Möglichkeit bieten, einen Fahrerkreisrabatt mit einem Erstbesitzerrabatt zu kombinieren. Je nach Versicherungsprämie lassen sich dadurch jährlich einige Hundert Euro einsparen.
Was tun, wenn sich der Fahrerkreis ändert?
Ein Fahrerkreisrabatt wird einem Versicherten stets nur auf den angegebenen Personenkreis gewährt. Ändern sich die Personen, die das Fahrzeug nutzen, dann muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Dies kann wiederum dazu führen, dass der Rabatt reduziert wird oder gänzlich wegfällt.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kinder das Fahrzeug mitbenutzen sollen, aber zuvor ein Mindestalter der Fahrer vereinbart wurde. Werden Änderungen bezüglich der Fahrer des Fahrzeuges nicht dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt, dann bedeutet dies nicht nur einen Wegfall des Rabattes, sondern in der Regel auch, dass der Versicherungsschutz erlischt. Dadurch muss der Versicherte die etwaigen Kosten im Schadensfall selbst tragen. Ebenso kann eine Vertragsstrafe fällig werden. Ausgenommen davon sind allerdings Notfahrten, wenn das Fahrzeug beispielsweise im Notfall für eine Fahrt ins Krankenhaus genutzt wird. Auch Werkstattmitarbeiter können mit dem Fahrzeug eine notwendige Probefahrt durchführen, ohne dass dadurch der Versicherungsschutz gefährdet wird.