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SF-Klasse übertragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadenfreiheitsklasse kann von Eltern, Großeltern, Ehepartnern und weiteren Familienmitglieder übertragen werden.
  • Wer seine SF-Klasse überträgt, verliert diese dauerhaft.
  • Als Voraussetzung gilt, dass der Empfänger der SF-Klasse regelmäßig Auto gefahren sein muss.
  • Für absolute Fahranfänger ohne Fahrpraxis lohnt sich die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse nicht.

Inhalt dieser Seite
  1. SF-Klasse übertragen: Checkliste
  2. Formulare zum Download
  3. Wer kann übernehmen?
  4. Welche Voraussetzungen gelten?
  5. Wann ist die Übertragung sinnvoll?
  6. Gibt es Nachteile?
  7. Das ist Verivox

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Checkliste

So können Sie die Schadenfreiheitsklasse übernehmen oder übertragen

  1. Autoversicherung kontaktieren: Ihre Versicherung kann Ihnen schnell und einfach mitteilen, wer die Schadenfreiheitsklasse erhalten kann. In der Regel geht das für alle engen Familienmitglieder, wie Ehepartner, Kinder oder Enkel.
  2. Übertragbare Jahre prüfen: Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse sollte bereits eine Fahrerlaubnis und Fahrpraxis haben. Je länger der Empfänger der SF-Klasse bereits Fahrerfahrung gesammelt hat, desto mehrschaden freie Jahre können übernommen werden.
  3. Übertragung der SF-Klasse beantragen: Beantragen Sie die Rabattübertragung direkt bei Ihrer Autoversicherung. Die meisten Versicherer bieten die Beantragung via Online-Formularen an. Wir haben für Sie die Formulare der größten Versicherer in unserer Tabelle bereitgestellt. Das Standardformular (TB28) finden Sie ebenfalls weiter unten auf dieser Seite.
  4. Notwendige Unterlagen zur Übertragung: Für die Übertragung benötigen Sie nur Ihre aktuelle Versicherungsnummer sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer.
  5. Geschafft! Ihre Versicherung bestätigt den Antrag und der Empfänger kann von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt profitieren und bei der Kfz-Versicherung sparen.

Rabattübertragung: Nur für Kfz-Haftpflicht & Vollkasko

Die Schadenfreiheitsklasse kann nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Vollkaskoversicherung übertragen werden. In der Teilkasko gibt es keine Rabattübertragung, da es in Teilkasko-Tarifen keine Schadenfreiheitsklassen gibt.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Formular nach Versicherer

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Ihr Versicherer ist nicht dabei? Hier finden Sie das Standard-Formular

Ist Ihre Autoversicherung nicht in der Tabelle aufgeführt, so können Sie sich ein standardisiertes Formular zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse hier herunterladen.

Formular herunterladen

Wer kann alles den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen?

AdobeStock_416266556_Frau-lehnt-sich-ans-Auto-mit-HandyDie Schadenfreiheitsklasse kann auf enge Familienmitglieder übertragen werden. Oft erhalten Kinder oder Enkelkinder die SF-Klasse von Eltern oder Großeltern, die nicht mehr selbst mit dem Auto unterwegs sind. Für junge Erwachsene lohnt sich die Übertragung oft besonders, da Fahranfänger zunächst in eine niedrige - und damit teure - Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

Auch die Übertragung auf Ehepartner und Lebensgefährten ist möglich. Hier kann es von Versicherung zu Versicherung Unterschiede geben, daher empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Autoversicherung zu informieren.

Für absolute Fahranfänger nur bedingt empfohlen

Es können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen werden, wie der Empfänger selbst seit Besitz des Führerscheins hätte aufbauen können. Wer also erst seit einem Jahr Auto fährt, kann auch nur einen Schadenfreiheitsrabatt von einem Jahr übernehmen. Für absolute Fahranfänger lohnt sich die Übertragung daher oftmals nicht, da überschüssige Schadenfreiheitsklassen in diesem Fall verfallen und nicht angerechnet werden können.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Übernahme nur für enge Familienmitglieder: In der Regel ist die Übertragung der SF-Klasse nur für enge Verwandtschaftsverhältnisse möglich. Hier eingeschlossen sind Kinder, Enkel, Großeltern, Eltern und Ehe- sowie Lebenspartner. Hier gibt es allerdings Unterschiede je nach Versicherer, informieren Sie sich daher im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten. Die Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen, wenn Sie nicht miteinander verwandt sind, ist in der Regel nicht möglich.
  • Empfänger mit Fahrpraxis: Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse sollte bereits längere Zeit mit dem Auto, welchem die SF-Klassen zugeordnet sind, gefahren sein.
  • Anzahl schadensfreier Jahre staffeln sich nach Führerscheinbesitz: Wie viele schadensfreie Jahre übernommen werden können, hängt vom der Länge des Führerscheinbesitzes ab. Haben Sie bereits seit vier Jahren einen Führerschein, können Sie vier Jahre Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.

Wann ist die Übertragung der SF-Klasse sinnvoll?

Automodell mit VerträgenBei der Übernahme des Zweitwagens: Übernehmen Kinder den Zweitwagen der Eltern, wird die SF-Klasse des Zweitwagens übertragen.

Bei dauerhafter Abgabe des Führerscheins: Entscheidet sich ein Großelternteil beispielsweise dazu, dauerhaft das Autofahren aufzugeben, lohnt sich auch hier die Übertragung der SF-Klasse. Bis zu 12 Monate nach Vertragskündigung durch den ursprünglichen Fahrer kann die Schadenfreiheitsklasse weitergegeben werden.

SF-Klasse übertragen nach einem Todesfall

Tritt der Tod einer versicherten Person ein und das Fahrzeug wird auf einen Erben überschrieben, können enge Verwandte noch bis zu 12 Monate später die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. In diesem Fall müssen Sie die Sterbeurkunde an die Versicherung weiterleiten, um den Tod des Versicherten nachzuweisen und die Rabattübertragung zu beantragen.

Gibt es Nachteile bei der Übertragung der SF-Klasse?

Als Nachteil gilt lediglich, dass der Übertragende seine Schadensfreiheitsklasse und seine damit verbundenen Rabatte unwiderruflich aufgibt.

Kann die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse rückgängig gemacht werden?

Nein, wird die Schadenfreiheitsklasse einmal übertragen, kann dieser Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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