Lackschaden: Zahlt die Vollkaskoversicherung?
Stand: 05.09.2025
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Lackschäden sind hässlich und kosten im Zweifelsfall richtig Geld. Die Frage “Lackschaden: Zahlt die Vollkaskoversicherung?” ist durchaus legitim. Ein Kratzer auf der Stoßstange schlägt mit Montage, Abschleifen und Lackieren mit bis zu 3.000 Euro zu Buche.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vollkaskoversicherung trägt die Reparaturkosten bei Lackschäden.
- Lassen Sie einen Lackschaden durch Ihre Vollkaskoversicherung regulieren, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft.
- Teilkaskoversicherung oder Kfz-Haftpflcht kommen nicht für Lackschäden auf.
- Grundsätzlich sollte der Geschädigte bei der Polizei Anzeige erstatten.
- War ein deliktunfähiges Kind unter sieben Jahren für den Schaden verantwortlich, besteht für die Eltern keine Haftung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufsichtspflicht nicht verletzt war
Lackschaden: Definition
Von einem Lackschaden spricht man, wenn in der Karosserieoberfläche Ihres Fahrzeugs eine sichtbare Beschädigung vorliegt.
Kratzer im Lack entstehen häufig durch Kollisionen, Steinschlag oder Vandalismus. Je nach Tiefe und Größe der Lackschäden können mehrere Autolack-Schichten betroffen sein.
Wie wirkt sich ein Lackschaden bei der Vollkaskoversicherung aus?
Die Vollkaskoversicherung leistet bei Schäden, die vom Fahrzeugführer selbst verursacht wurden, oder wenn der Schadensverursacher nicht feststellbar oder in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.
Vollkasko zahlt bei Kratzer im Lack - aber die SF-Klasse steigt
Bedauerlicherweise lassen sich Lackschäden nicht durch die Teilkaskoversicherung regulieren. Auch wenn es sich um einen Vandalismusschaden handelt, besteht Versicherungsschutz nur bei Glasschäden.
Grundsätzlich sollte ein betroffener Versicherungsnehmer also ausrechnen, ob die Regulierung unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsprämie für die kommenden Jahre rechtfertigt.
Lackschaden: Mit etwas Glück nur eine Lappalie
Es kann schon einmal vorkommen, dass man mit einem härteren Gegenstand, beispielsweise dem Autoschlüssel, Spuren im Lack hinterlässt. Lackstifte helfen bei solch kleineren Schäden, kaschieren den Kratzer und sind deutlich günstiger als die Verteuerung der Kaskoprämie.
Gerade die Bagatellschäden machen die Einbeziehung der Vollkaskoversicherung überflüssig. Die Höhe der Selbstbeteiligung übersteigt die Schadenshöhe. Aber das bezieht sich nur auf Bagatellen, nicht auf Stoßstangen oder Kotflügel, die ausgebaut, abgeschliffen und komplett neu lackiert werden müssen.
Lackschaden: Kosten und Reparatur nach Schaden
Art des Lackschadens
|
Empfohlenes Reparaturverfahren
|
Kostenrahmen
|
---|---|---|
Oberflächlicher Kratzer | Spezialpolitur, Smart-Repair-Set | niedriger dreistelliger Bereich (Smart-Repair) |
Tiefer Kratzer | Spot-Repair oder komplette Neulackierung | mittlerer dreistelliger Bereich (Spot-Repair), mehrere tausend Euro (Neulackierung) |
Großflächiger Schaden/Delle | Neulackierung oder Austausch von Karosserieteilen | mehrere tausend Euro |
Lackschaden durch Dritte: Wie verhalte ich mich richtig?
Wurde der Lackschaden durch Dritte verursacht, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Verursacher ist namentlich bekannt.
- Der Verursacher bleibt "unentdeckt”.
In beiden Fällen empfiehlt es sich, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Schadensverursacher direkt neben dem Geschädigten steht. Dabei geht es nicht um Bösartigkeit der anderen Partei gegenüber, sondern darum, die notwendige Rechtssicherheit für den Geschädigten zu schaffen.
Verursacher bekannt
Der Schadensverursacher muss den Schaden bezahlen. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nach Prüfung des Sachverhaltes für die Kosten zur Beseitigung der Lackschäden auf. Für die Versicherung ist die Anzeige bei der Polizei und die Dokumentation des Schadens wichtig.
Verursacher unbekannt
Ist der Schadensverursacher nicht bekannt, sollten die Geschädigten ebenfalls Anzeige erstatten. Immerhin geht es in diesem Fall um Sachbeschädigung, eventuell Unfallflucht. Bezüglich der Kostenübernahme zur Beseitigung des Lackschadens hat der Geschädigte allerdings nur die Wahl, den Schaden selbst zu bezahlen oder seine Vollkasko einzuschalten.
Lackschaden durch deliktunfähige Personen
In der Regel bezieht sich der Terminus "deliktunfähig” bei einem Lackschaden auf Kinder unter sieben Jahren. Sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, besteht keine Haftung. Das Kind ist deliktunfähig. In diesem Fall gibt es auch wieder zwei Möglichkeiten:
- Der guten Nachbarschaft halber kommen die Eltern für den Schaden auf.
- Die Eltern berufen sich auf die Deliktunfähigkeit. Der Geschädigte muss die Kosten für die Reparatur selbst tragen oder, sofern vorhanden, seine Vollkaskoversicherung einschalten.
Der geschädigte Fahrzeughalter kann aber auch Glück haben. Die Eltern des Kindes haben in weiser Voraussicht eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die explizit Schäden durch deliktunfähige Personen reguliert.
Dies bezieht dann nicht nur die Kinder ein, sondern auch Eltern, die im Haushalt der Versicherungsnehmer leben und beispielsweise durch Demenz die Folgen ihrer Handlungen nicht mehr abwägen können.
Einen Lackschaden der Versicherung melden
Falls vorhanden, halten Sie die Kontaktdaten (Name und Kennzeichen) des Schadenverursachers bereit. Wichtig ist zudem, dass Sie die Schäden per Foto oder Video dokumentieren und gegebenenfalls einen Unfallbericht sowie einen Polizeibericht beifügen.
Prüfen Sie zudem bei kleineren Schäden, ob es sich lohnt, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen. So verhindern Sie die Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Fazit zum Thema Lackschäden
Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten bei Lackschäden, sofern diese vom Fahrzeugführer selbst verursacht wurden, von unbekannten Dritten oder deliktunfähigen Personen herbeigeführt wurden. Ob sich die Regulierung durch die Vollkaskoversicherung aufgrund der künftigen Beitragserhöhung lohnt, muss der Versicherungsnehmer anhand eines Rechners ermitteln.
- Unfallschaden auszahlen lassen: So gehen Sie vor
- Schadenfreiheitsklasse behalten / Schadenfreiheitsklasse reaktivieren
- In diesen Fällen zahlt die Autoversicherung nicht
- Kfz-Prämie: Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe
- Zahlt die Vollkasko bei einem Nagel im Reifen?
- Seitenscheibe vom Auto eingeschlagen: Zahlt die Versicherung?
- SF-Klasse reaktivieren
- Felgenschaden: Zahlt die Vollkaskoversicherung?
- Zahlt die Vollkasko bei einem Nagel im Reifen?
- Parkrempler: Richtiges Verhalten und Versicherungsschutz
- Zahlt die Kaskoversicherung bei Betriebsschaden?