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Wenn ein Unfall passiert, gilt es nach dem ersten Schreck den Hergang zu dokumentieren. Damit können die Versicherungen im Nachhinein klären, wer für die Schäden aufkommen muss. Beim Ausfüllen des Unfallberichtes sollten Sie mit Sorgfalt vorgehen und Fehler vermeiden, die Ihnen später Nachteile bringen könnten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann brauche ich einen Unfallbericht?
  3. Welche Informationen sollte der Unfallbericht enthalten?
  4. So beschreiben Sie den Unfallhergang
  5. Wer muss den Unfallbericht unterschreiben?
  6. Welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten
  7. In welchen Fällen sollte ich die Polizei rufen?
  8. Der Europäische Unfallbericht bei einem Unfall im Ausland
  9. Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
  10. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt Ihren Schaden nicht
  11. Ombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle
  12. Wenn Ihre Haftpflichtversicherung den Unfallgegner nicht entschädigen will
  13. Verwandte Themen
  14. Weiterführende Links
  15. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Unfallbericht wird insbesondere zur garantierten Kostendeckung durch die Versicherung benötigt.
  • Der Unfallbericht klärt die wichtigsten Fragen wie beispielsweise die beteiligten Personen und Fahrzeuge sowie Umwelt- und Wetterzustände.
  • Es ist wichtig, im Unfallbericht alle Tatsachen des Unfallhergangs (Geschwindigkeit, Straßenverhältnisse, Fahrtrichtung,...) genau zu beschreiben.

Wann brauche ich einen Unfallbericht?

Zwar gilt zunächst einmal, dass die Anfertigung eines Unfallberichtes nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch wenn die Versicherung einen Unfallschaden begleichen soll, fordert sie von den Beteiligten einen Bericht an. Daher gilt als erste Regel: Immer dann, wenn die Kfz-Versicherung von einem oder von beiden Unfallbeteiligten die Schadensregulierung übernehmen soll, benötigt sie einen Kfz-Unfallbericht.

Auch wenn Sie bei einem Autounfall nur einen Bagatellschaden verursachen und die Reparaturkosten des Geschädigten aus eigener Tasche bezahlen, sollten Sie ein Unfallprotokoll erstellen, das beide Beteiligten unterzeichnen. Damit können Sie vermeiden, dass der Geschädigte hinterher weitere Forderungen stellt, weil angeblich beim Unfall noch andere Schäden hinzugekommen sind.

Hier Unfallbericht-Formular kostenlos zum Ausdrucken herunterladen.

Welche Informationen sollte der Unfallbericht enthalten?

Langwierigen Rückfragen oder gar finanziellen Nachteile können Sie vorbeugen, indem Sie darauf achten, dass der Unfallbericht alle wichtigen Daten sowie eine nachvollziehbare und wahrheitsgemäße Darstellung des Unfallhergangs enthält. Den Bericht verfassen Sie am besten zusammen mit den weiteren Unfallbeteiligten direkt am Unfallort.

Zuallererst tragen Sie in den Bericht die Informationen zu den beteiligten Personen und Fahrzeugen ein.

Dazu zählen insbesondere die folgenden Daten:

  • Namen und Adressen der Fahrer,
  • falls abweichend, die Namen und Adressen der Fahrzeugeigentümer,
  • Marke, Typ und Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge,
  • die Versicherungsgesellschaft und Vertragsnummer der Beteiligten sowie
  • Name und Adresse von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.

So beschreiben Sie den Unfallhergang

Das Wichtigste gleich vorweg: Der Unfallbericht soll nicht über die Schuldfrage urteilen, sondern das Ereignis beschreiben. Das Protokoll sollte in erster Linie die nachfolgend aufgelisteten Fragen beantworten.

  • Welche Fahrzeuge waren am Unfall beteiligt?
  • An welchem Datum und um welche Uhrzeit ereignete sich der Unfall?
  • Aus welcher Richtung und mit welcher Geschwindigkeit kamen die Fahrzeuge?
  • An welcher Stelle prallten die Fahrzeuge aufeinander?
  • Gab es besondere Witterungsverhältnisse wie Glatteis, Nebel, Starkregen oder tiefstehende Sonne?

Hilfreich kann es sein, zur Verdeutlichung des Hergangs eine Skizze anzufertigen. Darüber hinaus sollten Sie die Unfallstelle sowie die Schäden mit Fotos dokumentieren. Fotografieren Sie die beschädigten Stellen am besten zwei Mal: Auf dem ersten Foto sollten die Schäden im Detail erkennbar sein und das zweite Foto sollte die nicht beschädigten angrenzenden Bereiche des Fahrzeugs zeigen.

Mit solchen doppelten Aufnahmen verhindern Sie, dass Ihnen ein Unfallgegner im nachhinein noch einen Schaden in die Schuhe schieben will, denn er zu einem späteren Zeitpunkt selbst verursacht hat.

Wer muss den Unfallbericht unterschreiben?

Ideal ist es, wenn beide Parteien das Unfallformular gemeinsam unterzeichnen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Unfallgegner unzutreffende Schilderungen oder Schuldzuweisungen in den Bericht mit aufnimmt. Wenn Sie der Beschreibung des Ablaufs nicht zustimmen können oder mit einer Anschuldigung konfrontiert werden, sollten Sie den Unfallbericht nicht unterschreiben.

Welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten

Beim Verfassen eines Unfallberichtes sollten Sie natürlich daran denken, dass keine wichtigen Fakten ungenannt bleiben. Doch auf der anderen Seite wäre es falsch, wenn Sie versuchten, die Faktenlage gleich zu bewerten oder der Frage nachzugehen, wer welchen Schuldanteil hat.

Unbedingt vermeiden müssen Sie eigene Schuldanerkenntnisse. Diese sind zwar juristisch nicht immer bindend, können jedoch unter Umständen im Streitfall den Verlauf des Prozesses zu Ihren Ungunsten beeinflussen.

Beispiel: Sie sind versehentlich über die Fahrbahnmitte hinausgefahren und haben ein entgegenkommendes Fahrzeug gestreift, das jedoch noch in Richtung Fahrbahnrand hätte ausweichen können. Zunächst sieht es so aus, als seien Sie der Schuldige. Doch im Nachhinein stellt sich heraus, dass Ihr Unfallgegner während des Fahrens das Handy am Ohr hatte. Daher war er abgelenkt und konnte nicht rechtzeitig reagieren. In der Folge bekommt er eine Teilschuld am Unfall zugesprochen.

In welchen Fällen sollte ich die Polizei rufen?

Bei Unfällen mit geringem Sachschaden, bei denen sich die Betroffenen über den Hergang einig sind, können Sie auf die Anwesenheit der Polizei verzichten. Anders ist die Sachlage hingegen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Es hat sich eine oder mehrere Personen bei dem Unfall verletzt.
  • Zwischen den am Unfall Beteiligten herrscht Uneinigkeit über den Ablauf des Zusammenstoßes.
  • Einer der Beteiligten hat Fahrerflucht begangen.
  • Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt, dessen Halter nicht zur Stelle ist.
  • Beim Unfall wurde ein Teil der öffentlichen Einrichtung wie etwa ein Verkehrszeichen oder eine Leitplanke beschädigt.

Die Polizei wird dann nach dem Eintreffen zusammen mit den Beteiligten den Unfall aufnehmen und einen Bericht verfassen. Auch hier gilt: Die Schuldfrage wird nicht im Unfallbericht, sondern zwischen den Kfz-Versicherungen der Beteiligten oder im Streitfall vor Gericht geklärt.

Vorteil dabei ist, dass vor allem in emotional aufgeheizten Situationen die Polizisten versuchen, Streit zu schlichten und die Beteiligten zu einem kooperativen Verhalten zu bewegen. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Polizisten im Falle eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln einen Strafzettel ausstellen, der ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich zieht.

Der Europäische Unfallbericht bei einem Unfall im Ausland

Wenn Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt werden, können Verständigungsprobleme die Aufnahme des Unfalls erschweren. Für diesen besonderen Fall haben die Verbände der europäischen Versicherungen gemeinsam den Europäischen Unfallbericht entwickelt.

Hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Formular, auf dem Sie mit Hilfe vorformulierter Beschreibungen den Hergang auf einfache Weise dokumentieren können. Weil der EU-Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt ist und die Textbausteine nummeriert sind, kann jeder Beteiligte das ausgefüllte Formular in seiner Muttersprache lesen.

Sie können den Europäischen Unfallbericht hier herunterladen:

Unfallbericht-Formular kostenlos herunterladen.

Nach dem Ausfüllen unterschreiben beide Parteien das Unfallprotokoll und können sich gegenseitig per Smartphone-Foto eine Kopie zusenden. Von den meisten Versicherungen innerhalb der EU wird dieses Formular als regulärer Unfallbericht anerkannt.

Wenn Sie eine mehrsprachige Anleitung für den Europäischen Unfallbericht benötigen, können Sie über den Zentralruf der Versicherer den EU-Unfallbericht auch postalisch bestellen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Selbst wenn ein ordnungsgemäß ausgefüllter Kfz-Unfallbericht vorliegt, verläuft die Regulierung des Schadens nicht immer reibungslos. Eine mögliche Leistungsverweigerung der Versicherung kann Sie auf unterschiedliche Weise betreffen.

Die Versicherung des Unfallgegners zahlt Ihren Schaden nicht

Dass Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Leistungen verweigern will, kann zwei Gründe haben:

  1. Die Versicherung geht davon aus, dass Sie den Unfall teilweise oder ganz verschuldet haben und daher kein Anspruch auf eine Haftpflichtentschädigung besteht oder
  2. die Versicherung hält die von Ihnen geltend gemachten Reparaturkosten für überhöht und will die Leistung kürzen.

Bei einer strittigen Schuldfrage kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser prüft dann, ob auf außergerichtlichem Weg oder durch eine Klage Ihre Situation verbessert werden kann. Allerdings riskieren Sie dabei, im Falle eines Misserfolges auch die Anwaltskosten tragen zu müssen.

Bemängelt die gegnerische Versicherung die Höhe der Reparaturkosten, können Sie einen eigenen Gutachter mit der Schätzung des Schadens beauftragen. Allerdings müssen Sie dessen Honorar aus eigener Tasche bezahlen, so dass sich dies nur lohnt, wenn es um größere Beträge geht.

Ombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle

Für die Vermittlung beim Streit zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen hat der Verband der Versicherer eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Der Schlichter wird als Ombudsmann bezeichnet – ein Begriff, der aus Skandinavien stammt, wo solche Vermittlungseinrichtungen lange Tradition haben.

Für Sie als Verbraucher fallen bei dem Verfahren keine Kosten an. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gusten, muss sich der Versicherer bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro an sein Urteil halten. Entscheidet er gegen Sie, können Sie immer noch versuchen, mit einer gerichtlichen Klage zu Ihrem Recht zu kommen.

Wenn Ihre Haftpflichtversicherung den Unfallgegner nicht entschädigen will

Umgekehrt kann es natürlich auf vorkommen, dass Sie einen Unfall verursacht haben und Ihre Versicherung wegen einer Teilschuld des Gegners oder überhöhter Forderungen Leistungen verweigert.

In diesem Fall sind Sie auf der sicheren Seite. Denn: Sobald Sie den Schaden gemeldet haben, darf sich der Geschädigte nur noch mit Ihrer Autoversicherung und nicht mehr mit Ihnen persönlich auseinandersetzen.

Das bedeutet auch, dass Ihre Haftpflicht Sie von allen finanziellen Ansprüchen Dritter freistellt. Wenn sie eine Leistung verweigert, darf der Empfänger keinen Ausgleich von Ihnen fordern. Lassen Sie sich daher nicht unter Druck setzen, wenn ein Unfallgegner Geld von Ihnen fordert, weil er angeblich zu wenig Entschädigung von Ihrer Versicherung erhalten hat.

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