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Verbraucherzentrale wirft EWE Nötigung vor

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Potsdam/Oldenburg (dpa) - Die brandenburgische Verbraucherzentrale hat dem Oldenburger Gasversorger EWE AG Nötigung vorgeworfen. Darüber hinaus benutze das Unternehmen neue gesetzliche Regelungen als Vorwand, um Kunden in einen häufig teureren Tarif einzustufen, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag. Die Verbraucherschützer beziehen sich auf Schreiben, die EWE gegenwärtig vielen Haushalten zugeschickt habe. Darin teile sie ihnen eine "Anpassung der Vertragsbedingungen für die Belieferung mit Erdgas" mit, die auf eine Kündigung des bisherigen Tarifs sowie eine Neueinstufung in einen höheren hinauslaufe.

Wer der Umstufung widerspreche, müsse mit einer Vertragskündigung rechnen, berichtete die Verbraucherzentrale. Dies wäre Nötigung, indem EWE ihre Monopolstellung ausnutze. Eine Familie in einem Einzelhaus mit einem Verbrauch von 20 000 Kilowattstunden pro Jahr könnte künftig mit 500 Euro mehr zur Kasse gebeten werden.

Der Gasversorger betonte in einer Stellungnahme, die Anpassung der Vertragsbedingungen an die neuen gesetzlichen Regelungen sowie eine neue Produktbezeichnung hätten keinerlei Preisänderung zur Folge. In dem Anschreiben an die rund 750 000 Kunden würden diese lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihr Erdgas weiterhin auf der Grundlage des günstigsten Tarifes beziehen, sofern sie dem nicht widersprechen.