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Stadtwerke Hannover sollen Gaspreis-Kalkulation offen legen [Update]

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hannover (dpa) - Im Streit um hohe Gaspreise sind nach anderen Energieversorgern in Deutschland nun auch die Stadtwerke Hannover unter Druck geraten. Der Vorsitzende Richter einer Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover gab den Stadtwerken auf, ihre vollständige Kalkulation zur Bestimmung der Gaspreise vorzulegen. Der Energieversorger soll innerhalb von fünf Wochen außerdem die "Parameter für die jeweiligen Gaspreiserhöhungen" detailliert darlegen, ebenso wie Lieferbeziehungen und Lieferverträge (Az: 21 O 83/05). Im vorliegenden Fall klagt eine Hausbesitzerin wegen Gaspreiserhöhungen.

Eine Sprecher der Stadtwerke sagte am Dienstag, der Energieversorger wolle dem Landgericht nicht die gesamte Gaspreis- Kalkulation offen legen. Dafür gebe es derzeit keinen rechtlichen Grund. Zudem müssten alle Energieversorger in Deutschland gleich behandelt werden. Die Stadtwerke wollten aber ihre Kalkulation für Preiserhöhungen darlegen.

Ein Sprecher des Landgerichts teilte mit, es handle sich nicht um einen "Beschluss" des Gerichts, sondern um eine "prozessleitende Verfügung". Anhand der angeforderten Informationen solle überprüft werden, ob die im Zeitraum 2004/2005 erfolgten Gaspreiserhöhungen angemessen gewesen seien. Eine Überprüfung des Grundpreises sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Mit einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung in dem Fall sei in den nächsten Monaten nicht zu rechnen.

Der Rechtsanwalt Kai Gent, der seine klagende Mutter in dem Rechtsstreit vertritt, hatte am Montagabend gesagt, die Aufforderung des Landgerichts sei bundesweit einmalig. Aus Sicht des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft in Berlin ist dies aber nicht der Fall.

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin im Mai 2005 vor dem Landgericht Klage gegen die Stadtwerke Hannover erhoben. Hintergrund: Der Energieversorger hatte die Gaspreise zum 1. Oktober 2004 um rund sechs Prozent erhöht. Die Stadtwerke-Kundin, die zwei Mietshäuser besitzt, wollte die Preiserhöhung nicht an ihre Mieter weitergeben. Gent sagte, das Gericht solle feststellen, ob der Gaspreis der Stadtwerke angemessen sei. Der Stadtwerke-Sprecher verteidigte die Preiserhöhung. Damit seien Beschaffungskosten weitergeben worden. Zuletzt hatten die Stadtwerke zum 1. Oktober 2005 ihre Gaspreise um 12,7 Prozent erhöhten.

Bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte im vergangenen Herbst eine Sammelklage von Verbrauchern gegen Preiserhöhungen beim norddeutschen Energieversorger E.ON Hanse. Unter dem Druck des Gerichtsverfahrens hatte E.ON Hanse seine Kalkulation offen gelegt. Diese wird derzeit von den Klägern geprüft. Das Landgericht Heilbronn hatte Gaspreiserhöhungen eines örtlichen Energieversorgers für angemessen erklärt.