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Pyrrhussieg für Verbraucher: Gaspreiskontrolle bringt wenig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Es ist fast wie bei der Frage, ob das Glas nun halb voll oder halb leer ist. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gaspreiskontrolle lautet die Antwort: beides. Einerseits hat der Heilbronner "Gaspreisrebell" Klaus von Waldeyer-Hartz durchgesetzt, dass Gerichte die teilweise drastischen Gaspreiserhöhungen der letzten Jahre unter die Lupe nehmen können, wenigstens bei den Kunden, die dagegen geklagt haben. Andererseits dürfte es den Gasversorgern nicht allzu schwer fallen, die "Billigkeit" und damit die Rechtmäßigkeit der höheren Tarife nachzuweisen.

So zeigte sich etwa der Deutsche Mieterbund enttäuscht von dem Urteil: Die Vorgaben des Gerichts seien allzu leicht zu erfüllen - "eine wirksame Preiskontrolle im Sinne der Verbraucher gibt es nicht", sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips nach dem Urteil. Auch der Kläger, ein 70-jähriger pensionierter Richter, der sich als Verbraucherschützer in Sachen Gaspreise engagiert, war "nicht zufrieden mit dem Urteil".

Denn den großen juristischen Hebel - die umfassende richterliche Kontrolle der Preise - wollte der BGH nicht ansetzen. Zwar wäre dies nach der eigenen BGH-Rechtsprechung grundsätzlich möglich, wenn ein Unternehmen auf dem Gebiet der "Daseinsvorsorge" als Monopolist auftritt. So hätte man das im konkreten Fall auch sehen können: Die Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HVG) hatte zur Zeit der umstrittenen Tariferhöhung am 1. Oktober 2004 keinen Konkurrenten in ihrer Region, der wie sie eine leitungsgebundene Gasversorgung angeboten hätte.

Mit einer komplizierten Überlegung entdecken die Karlsruher Richter aber gleichwohl einen Wettbewerb, genauer: einen "Substitutionswettbewerb". Denn im Raum Heilbronn war zwar kein anderes Gas zu kriegen, wohl aber Strom, Fernwärme, Heizöl, Solarenergie und womit sich sonst noch heizen lässt. Auf dem "Wärmemarkt", so der BGH, hätten die Gasversorger in Heilbronn genau so wie anderswo durchaus Konkurrenz.

Zwar werden - wie der BGH einräumt - langjährige Gaskunden faktisch nicht wechseln, weil sie wegen ein paar hundert Euro im Jahr kaum ihre Gasheizung einmotten und einen Öltank installieren werden. Der Wettbewerb komme ihnen aber trotzdem zugute, weil die Gasversorger - wenn sie im Neukundengeschäft mithalten wollen - ihre Tarife an der Konkurrenz orientieren müsse.

Holger Krawinkel, Energieexperte von der Verbraucherzentrale Bundesverband, hält dieses Argument für fragwürdig. Das Neukundengeschäft sei beim Gas schon wegen der hohen Investitionskosten für Leitungen nicht unbegrenzt erweiterbar - weshalb höhere Preise für Altkunden möglicherweise lukrativer seien als günstige Lockangebote für neue Gasbezieher.

Zwar sind damit noch nicht alle juristischen Möglichkeiten erschöpft. Anhängig sind laut Verbraucherzentrale noch Verfahren, bei denen es um die Wirksamkeit von Vertragsklauseln der Versorger geht. Im Wesentlichen bleibt den 17 Millionen Gaskunden in Deutschland aber nur eine Hoffnung - dass die langsam fortschreitende Liberalisierung des Gasmarktes sinkende Preise bringt.