Kartellverfahren gegen Mainova beendet: 14 statt 23 Prozent Preisanstieg
Stand: 20.09.2005
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Das hessische Gasversorgungsunternehmen Mainova AG verzichtet auf eine vollständige Weitergabe der stark gestiegenen Beschaffungskosten für Erdgas an seine Kunden im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. März 2006, so eine Meldung des hessischem Wirtschaftsministeriums. Die zum 1. Oktober 2005 von der Mainova vorgesehene Gaspreiserhöhung um 21,6 bis 24,3 Prozent würde aufgrund von Preisabschlägen in Höhe von 6,6 bis 9,5 Prozent verringert. Der Vorstand der Mainova habe eine Preisanhebung zum 1. Oktober 2005 um 13,1 bis 15,0 Prozent sowie danach Preisstabilität bis zum Ende der Heizperiode am 31. März 2006 beschlossen. Durch die Einigung spare ein Durchschnittshaushalt pro Jahr 92 Euro inkl. MwSt. an Belastung bei einem Gasverbrauch eines Reihenhauses. Beim Verbrauch eines Einfamilienhauses wird eine Belastung von 150 Euro pro Jahr vermieden. "Das Hessische Wirtschaftsministerium stellt das Kartellverfahren mit sofortiger Wirkung ein." so Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel.
Dr. Rhiel sagte: "Das Kartellverfahren hat sein angestrebtes Ziel erreicht. Ohne das Kartellverfahren hätten die Gaskunden im nächsten Jahr knapp zehn Mio. Euro weniger im Portemonnaie. Ohne Kartellverfahren wäre die Gasrechnung inkl. MwSt. für ein Reihenhaus nicht um 142 Euro, sondern um 234 Euro gestiegen. Ohne Kartellverfahren wäre der Gasverbrauch im Einfamilienhaus nicht um 233 Euro, sondern um 383 Euro teurer geworden. So bitter und unerfreulich die Preissteigerung ist, so klar ist auch, dass dank der frühzeitig eingeleiteten Kartellverfahren in Hessen eine noch erheblichere Zusatzbelastung der Gaskunden der Mainova AG vermieden wurde."
Der Minister betonte, dass eine absolute Preissenkung aufgrund der deutlich gestiegenen Bezugskosten, die die Mainova dem Wirtschaftsministerium nachgewiesen habe, durch ein Kartellverfahren nicht zu erreichen sei. Dr. Rhiel: "Ich habe am 1. Juli 2005 deutlich gemacht, dass absolute Preissenkungen derzeit wegen steigender Weltmarktpreise nicht möglich sind. Die Landeskartellbehörde ist keine Preisgenehmigungsbehörde. Sie hat einen engen Handlungsspielraum, um Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung haben, einen Monopolmissbrauch nachzuweisen und zu untersagen. Diesen engen rechtlichen Spielraum haben wir zum Vorteil der Gasverbraucher ausgenutzt. Zudem wurde durch intensive Verhandlungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden."
Das Hessische Wirtschaftsministerium hatte im Januar 2005 gegen die Mainova AG sowie gegen mehrere weitere Gasunternehmen in Hessen Ermittlungen aufgenommen und am 30. Juni 2005 gegen 12 Unternehmen ein Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise eingeleitet und Preisabschläge gefordert. Von der Mainova wurde bei einem Jahresverbrauch von 20.817 kWh (z. B. Reihenhaus) ein Preisabschlag von 6,7 Prozent (entspricht 72,80 mit MwSt.) gefordert, bei einem Jahresverbrauch von 34.000 kWh (z. B. Einfamilienhaus) wurde ein Preisabschlag von 5,8 Prozent (entspricht 97,23 Euro mit MwSt.) gefordert. Die Mainova AG hatte hierzu Mitte August 2005 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie den Verdacht des Monopolmissbrauchs zurückwies. Daraufhin wurde in intensiven Gesprächen zwischen Wirtschaftsministerium und Mainova AG eine Einigung erzielt, so dass das Wirtschaftsministerium das Verfahren eingestellt hat.