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Gericht erklärt Gaspreiserhöhung in Heilbronn für ungültig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Heilbronn (dpa) - Das Amtsgericht Heilbronn hat am Freitag in einem bundesweit wohl bislang einmaligen Urteil eine Gaspreiserhöhung für ungültig erklärt. Dabei ging es um die Preisanhebung vom 1. Oktober 2004 durch die Heilbronner Versorgungs GmbH. Das Gericht gab damit der Klage eines Heilbronner Bürgers mit der Begründung Recht, dass das Heilbronner Gasunternehmen nicht einmal ansatzweise bereit gewesen sei, seine Kosten- und Gewinnkalkulation offen zu legen. Der Energieversorger kündigte Berufung an. Die jüngsten Gaspreiserhöhungen haben viele Verbraucher erbost. In Hamburg wurde kürzlich von Kunden gegen den Gasversorger E.ON Hanse die bundesweit erste Sammelklage gegen höhere Gaspreise eingereicht.

Das Amtsgericht Heilbronn hatte Anfang Februar entschieden, dass die Heilbronner Versorgungs GmbH ihre Preiskalkulation offen legen müsse. Klage hatte ein ehemaliger Richter eingelegt. Die Gaspreise wurden in Heilbronn zum 1. Oktober 2004 im Schnitt um zehn Prozent angehoben. Die Erhöhung wurde mit der Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis begründet.

Das Heilbronner Amtsgericht hatte erwartet, dass das Gaswerk "nachvollziehbar darlegt", aus welchen Einzelfaktoren wie Personalkosten und Quersubventionierung defizitärer Bereiche sich der Gaspreis zusammensetzt. Das Gericht ging dabei auch von einem "gewissen unternehmerischen Spielraum bei der Preiskalkulation" aus. Die Forderung des Amtsgerichts hatte der Gasversorger stets mit der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt. Noch im Sitzungssaal kündigte der Kläger eine Sammelklage von bereits 100 Gaskunden gegen das Gaswerk Heilbronn an.