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Gaspreise: Bundeskartellamt erreicht weitere Zugeständnisse

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Im Rahmen der seit Dezember 2004 eingeleiteten Verfahren gegen Gasversorger wegen des Verdachts missbräuchlicher Preisgestaltung konnte das Bundeskartellamt zwei weitere Fälle abschließen.

Die Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (MITGAS) die zuletzt am 01. Januar die Gaspreise erhöht hatte, hat gegenüber dem Bundeskartellamt zugesagt, bis zum 30. September 2005 auf weitere Gaspreiserhöhungen zu verzichten. Zum 01. Oktober 2005 wolle das Unternehmen maximal die zu diesem Zeitpunkt anfallenden eigenen Bezugskostensteigerungen an die Haushalts- und Kleingewerbekunden weitergeben. Darüber hinaus würde MITGAS ab dem 01. Mai 2005 ein neues Produkt-Paket einführen, das einen um 0,3 ct/kWh günstigeren Preis gegenüber dem sog. "Classic"-Tarif und eine Laufzeit von zwei Jahren beinhaltet. MITGAS-Kunden könnten bis zum 31. Dezember 2005 ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen zu diesem neuen Produkt wechseln.

Die SWU Energie GmbH (Stadtwerke Ulm) habe ebenfalls zugesagt, bis zum 30. September 2005 trotz eigener Bezugskostensteigerungen in Höhe von insgesamt 0,38 ct/kWh keine weitere Preiserhöhung durchzuführen. Ab dem 01. Oktober 2005 sollen sich die neuen Gastarife dann an den eigenen Bezugskostensteigerungen orientieren. Die SWU gewähre hierbei jedoch einen Abschlag von 0,1 ct/kWh. Daneben führe SWU zum 01. Oktober 2005 ein Festpreis-Produkt ein, das um 0,2 ct/kWh netto unter dem dann gültigen Heizgaspreis liege und eine Laufzeit von einem Jahr haben soll.

Das Verfahren gegen die Rhenag Rheinische Energie AG (Siegburg) ruhe derzeit. Das Verfahren gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG (Dortmund) sei noch nicht abgeschlossen.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Ulf Böge äußerte sich über die erreichten Ergebnisse zufrieden. Die Abstriche der Unternehmen von ihren ursprünglichen Preisplänen führten einerseits zu direkt fühlbaren Kostenentlastungen beim Verbraucher. Noch wichtiger sei aber das bei den Verantwortlichen der Gasversorgungsunternehmen gestiegene Bewusstsein, dass sich Preissteigerungen nicht ohne weiteres kraft eigener Marktmacht durchsetzen lassen. Das Aushandeln möglichst günstiger Gasbezugspreise erhalte deshalb eine neue Bedeutung. "Wer mit seinem Vorlieferanten schlechte Verträge abschließt, wird im Vergleich zu anderen Gasversorgungsunternehmen auf der Letztverteilerstufe zu hohe Preise ausweisen und so unter Druck geraten".