Gaspreise: Bundeskartellamt erreicht weitere Zugeständnisse
Stand: 28.04.2005
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Im Rahmen der seit Dezember 2004 eingeleiteten Verfahren gegen Gasversorger wegen des Verdachts missbräuchlicher Preisgestaltung konnte das Bundeskartellamt zwei weitere Fälle abschließen.
Die SWU Energie GmbH (Stadtwerke Ulm) habe ebenfalls zugesagt, bis zum 30. September 2005 trotz eigener Bezugskostensteigerungen in Höhe von insgesamt 0,38 ct/kWh keine weitere Preiserhöhung durchzuführen. Ab dem 01. Oktober 2005 sollen sich die neuen Gastarife dann an den eigenen Bezugskostensteigerungen orientieren. Die SWU gewähre hierbei jedoch einen Abschlag von 0,1 ct/kWh. Daneben führe SWU zum 01. Oktober 2005 ein Festpreis-Produkt ein, das um 0,2 ct/kWh netto unter dem dann gültigen Heizgaspreis liege und eine Laufzeit von einem Jahr haben soll.
Das Verfahren gegen die Rhenag Rheinische Energie AG (Siegburg) ruhe derzeit. Das Verfahren gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG (Dortmund) sei noch nicht abgeschlossen.
Der Präsident des Bundeskartellamtes Ulf Böge äußerte sich über die erreichten Ergebnisse zufrieden. Die Abstriche der Unternehmen von ihren ursprünglichen Preisplänen führten einerseits zu direkt fühlbaren Kostenentlastungen beim Verbraucher. Noch wichtiger sei aber das bei den Verantwortlichen der Gasversorgungsunternehmen gestiegene Bewusstsein, dass sich Preissteigerungen nicht ohne weiteres kraft eigener Marktmacht durchsetzen lassen. Das Aushandeln möglichst günstiger Gasbezugspreise erhalte deshalb eine neue Bedeutung. "Wer mit seinem Vorlieferanten schlechte Verträge abschließt, wird im Vergleich zu anderen Gasversorgungsunternehmen auf der Letztverteilerstufe zu hohe Preise ausweisen und so unter Druck geraten".
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