BGH prüft Preisanpassungsklauseln in Gasverträgen
Stand: 25.03.2015
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof prüft seit heute die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Verträgen zur Gaslieferung. Die Richter wollen klären, ob formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern benachteiligt werden, wenn bei Lieferungen an die Gemeinschaften Gaspreise an die Entwicklung des Ölpreises gebunden werden. Ein Urteil wird noch am frühen Mittwochnachmittag erwartet.
Der BGH hatte 2010 entschieden, dass Gasversorger ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden dürfen. Dabei ging es um eine HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl). Dieses Urteil betraf nicht gewerbliche Verbraucher wie etwa Mieter einer Privatwohnung.
Mehrere sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften sind der Ansicht, dass das auch für sie als Zusammenschluss gelten muss. Sie hatten Lieferverträge mit Eon und der früheren Eon Hanse Vertrieb abgeschlossen, in denen der Gaspreis an den für Heizöl gekoppelt ist. Der BGH müsse nun prüfen, ob solche Gemeinschaften als Verbraucher anzusehen sind und ob das auch dann gelte, wenn sie von gewerblichen Verwaltungsgesellschaften vertreten würden, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger am Mittwoch in Karlsruhe.