Ab Mai droht Bußgeld: Energiedaten in Immobilienanzeigen Pflicht
Stand: 20.04.2015
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Berlin - Immobilienanzeigen müssen bereits seit 2014 Daten zum Energieverbrauch des Gebäudes beinhalten. Inserenten, die sich ab 1. Mai nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin. Vermieter und Verkäufer müssen das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises nennen. Wurde der Energieausweis für das Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss zusätzlich in dem Inserat die im Ausweis aufgeführte Effizienzklasse veröffentlicht werden.