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Finanzierungsbestätigung

Eine Finanzierungsbestätigung bzw. Finanzierungszusage ist die Erklärung einer Bank, dass der Kunde die Voraussetzungen für einen Kredit erfüllt und die Bank gewillt ist, ihm ein Darlehen zu gewähren. Die Zusage ermöglicht es dem Kunden, schon vor Abschluss des Kreditvertrags nachzuweisen, dass er ein Kaufobjekt – beispielsweise eine Immobilie – finanzieren kann. Die Finanzierungszusage ist zwar nicht verbindlich, gibt Käufer und Verkäufer jedoch Sicherheit beim Unterschreiben des Kaufvertrags. Bei Verivox erfahren Sie mehr über die Finanzierungsbestätigung und darüber, wie Sie eine von Ihrer Bank erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Der Zweck einer Finanzierungszusage
  3. Ist eine Finanzierungsbestätigung vor dem Hauskauf Pflicht?
  4. Checkliste für eine Finanzierungsbestätigung
  5. Ohne Gewähr: Vorläufige Finanzierungszusage
  6. Ab wann ist die Bestätigung verbindlich?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Finanzierungsbestätigung sichert dem Käufer und dem Verkäufer zu, dass eine Bank bereit ist, ein Darlehen zur Finanzierung des Objekts zu gewähren.
  • Die meisten Finanzierungszusagen sind vorläufig, es gibt aber auch rechtlich verbindliche.
  • Immobilienhändler verlangen vor dem Unterschreiben des Kaufvertrags in der Regel mindestens eine vorläufige Finanzierungszusage.
  • Um eine Finanzierungsbestätigung zu erhalten, muss der Käufer seiner Bank alle geforderten Unterlagen zu seiner Bonität und zur Immobilie zur Verfügung stellen.

Der Zweck einer Finanzierungszusage

Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss in den meisten Fällen nachweisen, dass er sie auch bezahlen kann. Denn unterschreibt der Käufer einen Kaufvertrag, ohne dass er die Finanzierung sichergestellt hat, ist das für alle Beteiligten von Nachteil. Schließlich könnte es passieren, dass der Käufer keinen Kredit von seiner Bank erhält und dem Verkäufer den Preis der Immobilie schuldig bleibt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich eine Finanzierungsbestätigung ausstellen zu lassen. Darin bescheinigt die Bank, dass sie dazu bereit ist, ihrem Kunden ein Darlehen zu gewähren.

Ist eine Finanzierungsbestätigung vor dem Hauskauf Pflicht?

Die meisten Immobilienhändler bestehen darauf, dass Interessenten ihnen eine Finanzierungszusage übermitteln. Sie schützen sich damit vor zahlungsunfähigen Käufern und der aufwendigen Rückabwicklung gescheiterter Kaufverträge. Zwar gibt es verbindliche und unverbindliche Finanzierungsbestätigungen. Die Tatsache, dass die Bank eine solche Bescheinigung ausstellt, weist jedoch in beiden Fällen darauf hin, dass der Kaufinteressent über eine ausreichende Bonität verfügt.

Wichtig: Lassen Sie sich immer eine Finanzierungsbestätigung ausstellen, bevor Sie den Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben. Noch besser ist es, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits der Kreditvertrag vorliegt. Nur dann gehen Sie sicher, dass die Finanzierung Ihres Objekts gelingt.

Checkliste: Das brauchen Sie für eine Finanzierungsbestätigung

Wer eine Finanzierungszusage benötigt, kann einen Termin bei seiner Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut vereinbaren. Auf Verivox.de können Hauskäufer und Bauherren eine Finanzierungsanfrage bei unserem Partner Interhyp stellen. Interhyp kann im persönlichen Termin eine Einschätzung der Finanzierbarkeit erstellen, die bei der Besichtigung der Immobilie Maklern oder Verkäufern vorgelegt werden kann.

Bis zu dem Termin sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören:

  • Preis der Immobilie: Nennen Sie der Bank den Preis Ihrer Wunschimmobilie und den Anteil, den das Darlehen abdecken soll (der also nicht durch Eigenkapital gedeckt ist). Wenn Sie noch keine Immobilie in Aussicht haben, geben Sie den Preis an, den Sie maximal zu zahlen bereit sind. Ihren maximalen tragbaren Preis können Sie im Budgetrechner ermitteln.
  • Immobiliendaten: Stellen Sie der Bank Informationen über die Größe, die Lage und den Zustand der Immobilie zur Verfügung. Sie können ein Exposé beziehungsweise Baupläne präsentieren, Fotos machen oder einen Grundbuchauszug mitbringen.
  • Nachweise über Eigenkapital: Fügen Sie Ihren Unterlagen Nachweise über Eigenkapital bei, beispielsweise in Form von Konto- oder Depotauszügen.
  • Weitere Sicherheiten: Falls Sie über andere Sicherheiten verfügen, geben Sie diese ebenfalls an. Dabei kann es sich beispielsweise um eine weitere Immobilie oder eine Kapitallebensversicherung handeln. Dies zeigt der Bank, dass sie mit Ihnen kein Risiko eingeht.
  • Einkommensnachweise: Nachweise über Ihr Einkommen versichern der Bank, dass Sie die monatlichen Raten für die Kreditrückzahlung aufbringen können. Idealerweise sind Sie seit mindestens sechs Monaten festangestellt.
  • Personalausweis: Eventuell benötigen Sie Ihren Personalausweis, um sich zu identifizieren. Wenn Sie ein Kreditinstitut besuchen, das Sie noch nicht kennt, ist die Identifizierung in jedem Fall erforderlich.

Die besten Chancen auf eine Finanzierungsbestätigung haben Bankkunden, deren Unterlagen vollständig sind. Hilfreich sind auch konkrete Informationen über die Immobilie. Wer noch kein Objekt in Aussicht hat, kann allenfalls mit einer unverbindlichen Finanzierungszusage rechnen. Die Ausstellung des Dokuments dauert meist einige Tage, manchmal auch ein bis zwei Wochen.

Ohne Gewähr: Die vorläufige Finanzierungszusage

Eine vorläufige Finanzierungsbestätigung ist nicht verbindlich. Die Bank bekundet damit lediglich die grundsätzliche Bereitschaft, dem Kunden ein Darlehen zu gewähren. Vor allem, wenn die Unterlagen unvollständig sind oder noch keine konkrete Immobilie in Sicht ist, bekommen Kaufinteressierte eine solche vorläufige Finanzierungszusage. Schließlich konnte sich das Kreditinstitut in diesem Fall noch nicht davon überzeugen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das kommuniziert die Bank meistens auch so, indem sie in der Bescheinigung angibt, was ihr für eine positive Zusage noch fehlt.

Eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung könnte zum Beispiel so formuliert sein: „Hiermit bestätigen wir, dass wir vorbehaltlich einer endgültigen Bonitätsprüfung gern bereit sind, Ihnen die erforderlichen Darlehensmittel für den Erwerb der oben genannten Immobilie (Kaufpreis: 320.000 Euro) zur Verfügung zu stellen.“

Ab wann ist eine Finanzierungsbestätigung verbindlich?

Wer eine vorläufige Finanzierungszusage erhalten hat, muss im nächsten Schritt den Kreditvertrag unterschreiben – erst dann ist die Darlehenszusage verbindlich. Eine verbindliche Finanzierungsbestätigung schützt davor, den Kredit eventuell doch nicht zu bekommen. Allerdings geben die wenigsten Banken eine solche heraus; in der Regel reicht Immobilienhändlern die Vorlage einer unverbindlichen Zusage. Hat der Kunde alle Unterlagen vorbereitet und die Bank an seiner Bonität nichts auszusetzen, kann sie auch eine verbindliche Finanzierungszusage ausstellen.

So könnte eine rechtlich verbindliche Finanzierungsbestätigung formuliert sein: „Hiermit bestätigen wir verbindlich, dass wir Ihnen die erforderlichen Darlehensmittel für den Erwerb der oben genannten Immobilie (Kaufpreis: 320.000 Euro) zu noch zu vereinbarenden Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen werden.“

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