Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Schuldhaftentlassung

Der Begriff Schuldhaftentlassung bzw. Schuldnerwechsel resultiert vielmehr aus den Paragrafen 426 BGB ff. und betrifft die Kreditvergabe. Warum die Schuldhaftentlassung gerade bei einer Scheidung eine wesentliche Rolle spielen kann, lesen Sie hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die gesamtschuldnerische Haftung
  3. Der rechtliche Hintergrund der Schuldhaftentlassung
  4. Das Vorgehen nach einer Trennung
  5. Schuldnerwechsel nach Verkauf der Immobilie
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Rahmen der Schuldhaftentlassung scheidet einer der gesamtschuldnerisch haftenden Kreditnehmern aus der Gruppe der Darlehensnehmer aus.
  • Banken können der Schuldhaftentlassung zustimmen, müssen aber nicht.
  • Schuldhaftentlassungen, auch Schuldnerwechsel genannt, kommen häufig bei Scheidungen oder beim Verkauf einer Immobilie zum Tragen.
  • Üblicherweise wird das bestehende Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst, das nur noch auf den oder die verbliebenen Schuldner lautet.

Die gesamtschuldnerische Haftung

Nehmen zwei oder mehr Personen gemeinsam einen Kredit auf, haften sie gegenüber der Bank in aller Regel gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder für sich bei einem Zahlungsausfall mit seinem gesamten Vermögen für die Darlehensteile der anderen Kreditnehmer aufkommen muss. Bei Eheleuten ist die gesamtschuldnerische Haftung im Rahmen der Gütergemeinschaft Standard.

Was passiert aber, wenn ein Kreditnehmer aus dem Schuldverhältnis ausscheiden möchte? Häufig berücksichtigen Banken im Rahmen der Bonitätsprüfung die Frage, ob sie bei einem Zahlungsausfall auf andere Schuldner zurückgreifen können. Wie das die Höhe der Zinsen positiv beeinflussen kann, zeigt der Ratgeber für zwei Kreditnehmer. Im Umkehrschluss bedeutet das: Gab es zwei Schuldner und nur einer ist noch verblieben, ändert sich die Bonitätseinstufung in der Regel zu Ungunsten des Kreditnehmers.

Der rechtliche Hintergrund der Schuldhaftentlassung

Banken sind nicht verpflichtet, einer Schuldhaftentlassung zuzustimmen. Im Rahmen dieses Prozesses scheidet ein Schuldner aus dem Schuldverhältnis aus und die Zahl derer, die künftig haften, reduziert sich. Die Schuldhaftentlassung kann etwa eintreten, wenn ein Geschäftspartner aus dem Unternehmen ausscheidet, der Firmenkredit aber weiter bestehen soll.

Schuldhaftentlassung bei einer Scheidung

Ein Ehepaar hat seinerzeit gemeinsam eine Immobilie erworben. Sie stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch und haben den Kreditvertrag für die Baufinanzierung gemeinsam im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben.

Die Scheidungsregelung sieht vor, dass die Immobilie an einen der beiden früheren Ehepartner übergeht. Die Umschreibung im Grundbuch stellt die geringere Herausforderung dar. Nun möchte derjenige, der im Grundbuch als Miteigentümer gelöscht wird, aber im Zweifelsfall nicht für das Darlehen des Ex-Partners einstehen. Er beantragt folglich die Schuldhaftentlassung. Die gesamtschuldnerische Haftung soll aufgehoben werden.

Das Vorgehen nach einer Trennung

In der Praxis wird aber nicht nur der eine Partner im Kreditvertrag „geschwärzt“. Das laufende Darlehen wird durch eine neue Finanzierung, die ausschließlich auf den verbliebenen Immobilieneigentümer läuft, abgelöst. Ärgerlich ist, dass in diesem Fall die Kreditsumme meist höher ausfällt als die Restschuld. Grund ist, dass die Bank für die Ablöse eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Diese entfällt nur, wenn die Schuldhaftentlassung zeitgleich mit dem Ende der Zinsbindung eintritt, oder das Darlehen vor zehn Jahren oder länger abgeschlossen war.

Allerdings fällt die Neuordnung der Finanzierung weniger aufwendig aus als zu Darlehensbeginn. Die Bonitätsprüfung des verbliebenen Kreditnehmers fand bereits zu Beginn der Finanzierung statt. Eine erneute Beleihungswertberechnung kommt ebenfalls nicht mehr zum Tragen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Neben der bereits erwähnten Vorfälligkeitsentschädigung können bei einer Schuldhaftentlassung etwa auch Kosten für die Löschung im Grundbuch anfallen. Es gibt keine generelle Aussage, wer diese Kosten trägt. Die Antwort auf diese Frage ist Teil des Scheidungsurteils.

Schuldnerwechsel nach Verkauf der Immobilie

Ein Schuldnerwechsel kann auch beim Verkauf einer Immobilie zum Tragen kommen. Die Konditionen des Darlehens, welches der Verkäufer aufgenommen hat, können so attraktiv sein, dass der Erwerber die Finanzierung übernehmen möchte. Dies können beide gemeinsam bei der Bank beantragen. Der Käufer durchläuft in diesem Fall eine vollständige Bonitätsprüfung. Die Übertragung der Finanzierung hängt dann letztendlich von der Zustimmung der Bank ab.

Baufinanzierung

Baufinanzierung

Bei Eingabe der Postleitzahl Ihres aktuellen Wohnorts werden auch regionale Anbieter angezeigt und Sie finden so die günstigsten Bauzinsen.
  • Beste Konditionen für Ihre Baufinanzierung

  • Über 400 Banken im Vergleich

  • Persönliche Beratung vor Ort