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Rohrbruch: Zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Hierzulande kommt es etwa alle 30 Sekunden zu einem Rohrbruch. „Zahlt die Wohngebäudeversicherung?” ist in solch einem Fall wohl die erste Frage, die sich Betroffene stellen. Schließlich kann ein Rohrbruch immense Schäden am Gebäude nach sich ziehen. In welchen Fällen die Wohngebäudeversicherung für den Wasserschaden aufkommt und welche Kosten sie übernimmt, erfahren Sie auf Verivox.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Rohrbruch kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und an fest mit diesem verbundenen Teilen auf, mitunter aber auch für Schäden an Nebengebäuden.
  • Häufig erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf wasserführende Leitungen im Gebäude, nicht jedoch auf Abwasserleitungen
  • Die Versicherung trägt für gewöhnlich sowohl die Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturen und Sanierungen beziehungsweise Renovierungen als auch mögliche Folge- und Abrisskosten.
  • Wie umfangreich die Kostenübernahme ausfällt, hängt auch vom gewählten Tarif ab.

Was tun bei einem Rohrbruch?

Kommt es zu einem Rohrbruch, sollten Sie schnell handeln, um das Ausmaß der Schäden möglichst gering zu halten. Doch was ist zu tun bei einem Rohrbruch? Die nachfolgende Checkliste erläutert die wichtigsten Schritte:

  1. Wasserzufuhr abstellen: Drehen Sie den Haupthahn zu. Falls Sie zur Miete wohnen und die Hauptleitung des Wohngebäudes betroffen ist, sollten Sie unverzüglich die Hausverwaltung informieren.
  2. Strom abstellen: Schalten Sie am Sicherungskasten den FI-Schutzschalter (oder einzelne Sicherungen) aus, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  3. Betroffenes Inventar schützen: Decken Sie betroffene Möbelstücke ab, damit diese nicht oder nicht noch stärker beschädigt werden.
  4. Schäden erfassen und melden: Erstellen Sie Fotos und Notizen, um die Schäden zu dokumentieren. Diese reichen Sie später bei Ihrer Versicherung ein.
  5. Wasser beseitigen: Damit sich der Schaden nicht weiter ausbreitet, ist es erforderlich, das ausgetretene Wasser schnellstmöglich zu beseitigen oder beseitigen zu lassen – etwa durch eine Fachfirma oder die Feuerwehr.
  6. Schaden melden: Setzen Sie unverzüglich die zuständige Versicherung und gegebenenfalls auch Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter über den Wasserschaden in Kenntnis.
  7. Durchführung von Reparaturarbeiten: Beauftragen Sie eine Fachfirma, die das Leck im Rohr ortet und ausbessert. Darüber hinaus müssen die betroffenen Räume getrocknet werden. Da Restfeuchtigkeit zur Schimmelbildung führen kann, ist es sinnvoll, Fachleute damit zu beauftragen.

Hinweis

Bis die Schadenübernahme mit der Versicherung geklärt ist, sollten beschädigte Möbelstücke und Geräte nicht entsorgt werden!

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch?

Für die Versicherung zählen Rohrbrüche zu den Leitungswasserschäden, die grundsätzlich im Leistungsumfang enthalten sind. In welchen Fällen die Wohngebäudeversicherung den Schaden übernimmt, hängt jedoch vorrangig von den Tarifkonditionen ab. In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz auf das Wohngebäude und fest mit dem Gebäude verbundene Teile wie Parkettböden oder Einbauküchen. Darüber hinaus werden in vielen Versicherungstarifen auch Nebengebäude wie Gartenhäuschen oder Garagen mit abgedeckt.

Oftmals sind jedoch lediglich wasserführende Leitungen im Gebäude mitversichert (also etwa Wasserleitungen und Heizungsrohre), nicht jedoch die Abwasserrohre beziehungsweise Zu- und Ableitungsrohre. Allerdings besteht nicht selten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf diese zu erweitern.

Einige Versicherungsgesellschaften schließen zudem durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Schäden aus oder übernehmen diese dann nicht komplett. Grob fahrlässig handelt beispielsweise, wer Heizungen im Winter komplett abstellt. Kommt es daraufhin wegen gefrorener Leitungen zu einem Rohrbruch, kann sich die Versicherung der Schadensübernahme verweigern. Abnutzungserscheinungen fallen dagegen normalerweise in den Zuständigkeitsbereich der Wohngebäudeversicherung

Wann liegt ein Rohrbruch vor?

Aus Sicht der Versicherungsgesellschaft handelt es sich um einen Rohrbruch, wenn Leitungswasser an einer Stelle ausströmt, die nicht dafür vorgesehen ist – also bestimmungswidrig austritt. Damit ein Versicherungsfall vorliegt, genügt bereits Riss, der sich beispielsweise auf Korrosion zurückführen lässt. Das Wasserrohr muss also nicht zwangsläufig brechen.

Ursachen für einen Rohrbruch

Es gibt zahlreiche mögliche Ursachen für einen Rohrbruch. Ein solcher kann beispielsweise auf Materialermüdung zurückgehen, aber ebenso auf Material- oder Herstellungsfehler beziehungsweise bauliche Fehler. Es ist ebenso möglich, dass es im Winter zu einem Heizungsausfall kommt, der dazu führt, dass Frost die Rohre beschädigt.

Häufig entsteht auch deshalb ein Rohrbruch, weil der Abfluss unsachgemäß genutzt wird – etwa, um Essensreste zu entsorgen. Durch eine festsitzende Rohrverstopfung kann sich im Rohr ein erhöhter Druck aufbauen, der schlimmstenfalls zu Schäden führt. Das gilt insbesondere für ältere Rohrleitungen.

Welche Schäden trägt die Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch?

Wird der Rohrbruch als Versicherungsfall eingestuft, übernimmt die Assekuranz verschiedene Kosten. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • Kosten für die Aufräumarbeiten
  • Reparaturkosten
  • Sanierungs- beziehungsweise Renovierungskosten
  • Folgekosten
  • Abrisskosten
  • Kosten für die Sicherung des Grundstücks

Wie umfangreich der Versicherungsschutz im Detail ausfällt, hängt jedoch vom gewählten Tarif ab. Daher sollten Sie vor dem Vertragsabschluss immer die Versicherungsbedingungen genau studieren. Manche Wohngebäudeversicherung beinhaltet beispielsweise auch die Kosten für die Unterbringung in Hotels, bis Sie in Ihre Wohnung zurückkehren können. Reparaturen an einem durchfeuchteten Mauerwerk werden von manchen Anbietern übernommen und von anderen nicht.

Wie kann ein Rohrbruch vermieden werden?

Meist geht ein Wasserrohrbruch auf Verschleiß, poröse Leitungen, Materialfehler oder Fehler bei den Bauarbeiten zurück – also auf Umstände, die Sie nicht oder nur wenig beeinflussen können. In anderen Fällen lässt sich das Risiko eines Rohrbruchs jedoch senken:

  • Ein Wasserrohrbruch aufgrund von Frost kann durch ausreichendes Heizen vermieden werden. Ungenutzte Leitungen (etwa für den Gartenwasserhahn) sollten Sie vor Anbruch des Winters abschalten und entleeren. Es empfiehlt sich zudem, die Kellerfenster geschlossen zu halten und freiliegende Metallrohre mit einer Wärmedämmung zu versehen.
  • Kommt es zu einer Verstopfung, sollte diese schleunigst beseitigt werden – etwa durch eine von Fachleuten durchgeführte Reinigung.
  • Prinzipiell ist es sinnvoll, auch Leitungen beziehungsweise Rohre regelmäßig kontrollieren und warten zu lassen. Dies gilt vor allem für ältere Gebäude.
  • Ein Leckageschutz kann einen Rohrbruch zwar nicht verhindern. Er trägt jedoch dazu bei, die Schäden möglichst gering zu halten. Erkennt das System ein Leck, stoppt es automatisch die Wasserzufuhr der Hauptleitung.

Welche Schäden trägt die Hausratversicherung bei einem Rohrbruch?

Auch in der Hausratversicherung sind Schäden aus einem Rohrbruch abgedeckt. Allerdings kommt die Versicherung nicht für Wasserschäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen auf, sondern für Schäden am Hausrat. Zu diesem zählen neben dem Mobiliar auch persönliche Wertgegenstände, Besitztümer und Elektrogeräte. In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz sowohl auf das Haus beziehungsweise die Wohnung als auch auf den Keller und gegebenenfalls ebenso auf Nebengebäude.

Hinweis

Entsteht einer Drittpartei durch einen Rohrbruch in Ihrer Wohnung ein Schaden, kommt die Privathaftpflichtversicherung für die Kosten auf.