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Sind Erdsenkungen über die Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Erdsenkungen sind grundsätzlich nicht über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Da Erdsenkungen neben Erdrutsch, Blitzschlag oder Überschwemmungen zu den Elementargefahren zählen, sind sie über die Elementargefahrenversicherung versichert. Für diese bieten manche Versicherungsgeber Kombi-Pakete an, die die Gebäudebesitzer über ihre Wohngebäudeversicherung abschließen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erdsenkung entsteht durch das naturbedingte Absinken von natürlich entstandenen Hohlräumen. Sie ist nicht zu verwechseln mit einem Erdrutsch.
  • Da Erdsenkungen zu den Elementargefahren zählen, sind sie nicht über die Wohngebäudeversicherung mitversichert.
  • Erdsenkungen können in der Elementargefahrenversicherung als Kombi-Paket über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden.
  • Damit die Versicherung im Schadenfall zahlt, muss das versicherte Gebäude gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Definition: Was ist eine Erdsenkung?

Bei einer Erdsenkung sinkt der Erdboden durch natürlich entstandene Hohlräume ab. Eine Erdsenkung wird teilweise auch als Erdfall bezeichnet. Die Erdsenkung ist nicht zu verwechseln mit dem Erdrutsch. Bei einem Erdrutsch handelt es sich um einen naturbedingten Absturz von Gesteins- oder Erdmassen.

Per Definition zählen Schäden durch Grundwasserspiegelsenkungen und daraus resultierende ausgetrocknete Böden sowie eingestürzte Hohlräume nicht als Erdsenkung. Erdsenkungen geschehen häufiger bei Erdböden, die aus wasserlöslichem Gestein bestehen. Treten die Erdsenkungen in unmittelbarer Nähe eines versicherten Grundstücks auf, können sie erhebliche Schäden verursachen, für den die Versicherten einen umfassenden Versicherungsschutz haben sollten.

Der passende Versicherungsschutz für Schäden durch Erdsenkungen

Die Versicherer stufen Erdsenkungen als eine Naturgefahr, auch Elementargefahr oder Elementarrisiko genannt, ein. Neben der Erdsenkung zählen die folgenden beispielhaften Naturereignisse zu den Elementargefahren:

  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Frost
  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Vulkanausbruch

Erdsenkungen und andere Elementargefahren sind grundsätzlich nicht über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, sondern über die sogenannte Elementargefahrenversicherung.

Erdsenkungen sind nicht über die Wohngebäudeversicherung mitversichert

Erdsenkungen können jedoch durch eine Erweiterung mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Hierfür schließen die Versicherten eine Elementargefahrenversicherung ab. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten umfangreiche Kombi-Pakete an, mit der die Versicherten automatisch eine zusätzliche Elementargefahrenversicherung abschließen können. Oftmals enthalten diese Versicherungspakete auch eine Hausratversicherung.

Bei anderen Versicherungen müssen sich die Versicherten selbst darum kümmern und die Elementargefahrenversicherung zusätzlich beantragen. In diesem Fall prüfen die Versicherer anhand der Versicherbarkeit des Gebäudes, ob sie den Schutz der Elementargefahrenversicherungen gewähren oder nicht. Mit einem Versicherungsvergleich können die Gebäudebesitzer überprüfen, welche Versicherungen zur Verfügung stehen und wie sie sich am besten vor etwaigen Schäden absichern können.

Erdsenkungen & Co.: Elementargefahren über die Wohngebäudeversicherung mitversichern

In der Regel kann der Versicherte Erdsenkungen und andere Elementargefahren als Kombi-Paket über die Wohngebäudeversicherung mitversichern. Damit der Versicherungsgeber in einem Schadenfall den vollen Versicherungsschutz zahlt, muss das Gebäude des Versicherungsnehmers gewisse Voraussetzungen erfüllen.

  • In Gebäuden, die aufgrund ihrer Lage überflutungsgefährdet sind, muss der Versicherungsnehmer funktionstüchtige Rückschlagklappen montieren.
  • Sämtliche Abflussleitungen müssen frei sein.
  • Fenster und Türen müssen stets geschlossen sein. Für Schäden durch Regen kommt die Wohngebäudeversicherung im Regelfall nicht auf.
  • Der Inhalt des Kellers sollte im Idealfall nicht auf dem Fußboden abgestellt, sondern in Schränken oder zumindest einige Zentimeter über dem Fußboden lagern.

Kommt der Versicherungsnehmer diesen Pflichten nicht nach, könnte der Versicherungsgeber den Schadenfall nur teilweise oder gar nicht zahlen. Außerdem gibt es noch weitere Ausnahmefälle, in denen der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung bei Erdsenkungen oder anderen Schadenfällen nicht immer gewährt ist.

Erdsenkungen: Wann die Elementargefahrenversicherung in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung nicht zahlt

In manchen Fällen bieten die Elementargefahrenversicherungen und die Wohngebäudeversicherungen keinen Schutz. In den folgenden Schadenfällen greifen sie beispielsweise nicht:

  • Bei sämtlichen Erdsenkungen, die nicht naturbedingt, sondern durch menschliches Versagen entstanden sind, zum Beispiel infolge von Erdarbeiten und Bergarbeiten. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung.
  • Bei Schäden an Gebäuden, die sich noch im Rohbau befinden. Hier zahlt die Bauleistungsversicherung.
  • Bei Schäden durch Erdsenkungen an Gebäuden, die nicht in der Elementargefahrenversicherung und/oder in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind, zum Beispiel Ferienhäuser oder Gartenhäuschen.