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Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Marderschäden?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Üblicherweise treffen die beiden Themen “Marder” und “Versicherung” im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung aufeinander. Aber wie verhält es sich, wenn Marder Schäden an einem Gebäude verursachen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Marder verursachen häufig Schaden im Dach.

  • Marderschäden sind nicht grundsätzlich im Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten.
  • Die Wohngebäudeversicherung unterscheidet bei Marderschäden in und an Immobilien zwischen Schäden an der Bausubstanz und Kabelschäden.
  • Die Kostenübernahme ist fast immer gedeckelt.

Wohngebäudeversicherung: Wenn Marder einziehen ….

Wenn Marder in ein Gebäude einziehen, bevorzugen sie dabei Räumlichkeiten direkt unter dem Dach. Diese vermitteln eine für Tiere kuschelige Wohlfühlatmosphäre, ähnlich einem noch warmen Kofferraum. Um es sich heimelig zu machen, werden die Räumlichkeiten "zurecht gebissen”. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Tiere Wände, Teile des Daches oder des Fußbodens zernagen. In den von den Mardern genutzten Räumlichkeiten macht sich außerdem langsam, aber sicher der Gestank von Urin und Kot breit, der sich mit der Zeit im Haus ausbreitet.

Häufig sind mehr oder minder aufwendige Baumaßnahmen notwendig, um an die sicheren Verstecke der Tiere zu gelangen und dort Ordnung zu schaffen.

Marder verursachen verschiedene Schäden

Neben den bereits erwähnten Marderschäden an Mauern oder Böden sind auch Kabel potenziell gefährdet. Antennen- oder Stromkabel von Sat-Schüsseln oder Verkabelungen von Voltaikanlagen sind oft ebenfalls betroffen. Während die Kfz-Versicherung recht pauschal von Marder- oder Tierbissschäden alleine oder auch ergänzt von Folgeschäden spricht, differenzieren die Wohngebäudeversicherer deutlicher.

Marderschäden: Versicherungsschutz genau prüfen

Während die Kfz-Teilkaskoversicherung grundsätzlich mindestens Schäden durch Marderbisse einschließt, besteht für Marderschäden in der Wohngebäudeversicherung kein genereller Versicherungsschutz. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sehen keine Leistungen vor. Ob eine Wohngebäudeversicherung Marderschäden abdeckt, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher daher individuell prüfen. Viele Versicherer unterscheiden zudem, welches Tier den Schaden verursacht hat. Je nachdem ob ein Marder, Nagetier, Wildtier oder Tier, das unter das Jagdrecht fällt, für den Schaden verantwortlich ist, kann es somit zu unterschiedlichen Deckungssummen oder sogar zum Ausschluss der Versicherungsleistung kommen.

Leistungen und Kosten verschiedener Versicherungen bei Marderschäden

Ein weiterer Punkt ist die Höhe des Versicherungsschutzes. Dieser entspricht nicht der Versicherungssumme für das gesamte Gebäude, sondern ist gedeckelt. In der Regel leisten Versicherer, wenn diese Schadensart mitversichert ist, für genau definierte Tierarten bis zu einer bestimmten Deckungssumme. Manche Versicherer unterscheiden streng nach Schadensart, zum Beispiel Bissschäden, haben dafür aber eine höhere Deckungssumme. Andere leisten bei allen entstandenen Schadensarten, allerdings nicht bei Folgeschäden. Ein Vergleich verschiedener Versicherungsunternehmen macht die Unterschiede in den Tarifen deutlich:

  • Stand Sommer 2023 leistet die AXA beispielsweise bis zu 500 Euro für Schäden durch Nagetiere am Haus.
  • Die DEVK erstattet 5.000 Euro durch Schäden von Nagetieren oder Vogelverbiss. Als Nagetiere sind Marder, Biber, Ratten, Mäuse oder Waschbären definiert.
  • Wer bei der LVM versichert ist, bekommt zwar Schäden durch Marder an Kabeln ersetzt, nicht aber für Schäden an anderen Gebäudebestandteilen wie Dämmung oder Holzfußboden.
  • Die Degenia versichert zwar Schäden, die direkt durch Wildtier- oder Nagetierbiss entstehen, aber keine Folgeschäden. Ein Folgeschaden wäre, wenn ein Marder ein Stromkabel zerbeißt und Kühlschrank oder Gefriertruhe abtauen und das Gefriergut verdirbt. Die Leistung der Degenia ist auf 10.000 Euro beschränkt. Tierschäden bei der Degenia sind recht weit gefasst. Auf der einen Seite werden explizit "Schäden durch Wildtiere” als versichertes Risiko angeführt, auf der anderen Seite auch "Tierbissschäden” im weiteren Sinn.
  • Der Premiumtarif der Gothaer Versicherung erstattet Tierbissschäden in unbegrenzter Höhe. Sonstige Schäden durch Haarwild bis zu einem Prozent der Versicherungssumme. Bei der Definition von Haarwild greift die Gothaer auf die Definition im Paragraf 2, Absatz 1, Nummer 1 des Bundesjagdgesetztes zurück. Und dort werden Steinmarder und Baummarder dem Haarwild zugerechnet, also Rehen und Füchsen gleichgestellt.
  • Der Branchenprimus Allianz hat die Schadensersatzleistung auf 25.000 Euro beschränkt. Allerdings sieht er keine Einschränkungen bei der Schadensart vor. Gleich, ob ein Marder die Isolationsfüllung im Dachstuhl zerbeißt oder ein Specht ein Loch in die Hauswand hämmert, solange die Funktionsfähigkeit der beschädigten Sachen eingeschränkt ist, erfolgt eine Erstattung.

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Wie melde ich der Wohngebäudeversicherung einen Marderschaden?

Formulare für die Schadensmeldung finden Sie direkt auf der Website Ihres Versicherers zum Download. Wer bei einem Serviceversicherer Kunde ist, einer Gesellschaft mit Außendienst, kann darum bitten, einen Mitarbeiter zu schicken.

Melden Sie als Versicherungsnehmer den Schaden selbst, müssen Sie im Formular den Marderschaden so detailliert wie möglich beschreiben, die Schadenshöhe feststellen und außerdem den Schaden durch Fotos dokumentieren. Wichtig ist, dass bis zur Rückmeldung des Versicherers nichts an den beschädigten Dingen verändert wird. Hintergrund ist, dass es dem Versicherer zusteht, einen Gutachter zu beauftragen, der eine genaue Einschätzung des Marderschadens und der Schadenshöhe vornimmt.

Schadensmeldung und Fotos können entweder ausgedruckt und per Post an die Versicherungsgesellschaft geschickt oder per Upload eingereicht werden.

Was ist zu tun, wenn die Gebäudeversicherung den Marderschaden nicht zahlt?

Die Tatsache, dass der Versicherer die Leistung verweigert, bedeutet noch nicht automatisch, dass der Versicherer auch im Recht ist. Zunächst muss der Versicherungsnehmer einen Blick in seinen Vertrag werfen. Ist von einer Leistung bei Marder- oder Tierbissschaden keine Rede, kommt es zu keiner Schadensregulierung.

Ist die Formulierung schwammig, hilft es, sich an einen Verbraucherschutzverein zu wenden, damit dort eine mögliche Übereinstimmung von Policentext und Schadensart geprüft werden kann. Wer sich absolut sicher ist, dass der Versicherer im Unrecht ist, kann einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dies sollte allerdings die letzte Stufe der Eskalation sein.

Um künftigen Problemen bei der Schadensregulierung vorzubeugen, ist es hilfreich, in einen Wohngebäudetarif zu wechseln, der die Kosten für die Beseitigung von Marderschäden übernimmt.