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Versicherungen für Auszubildende & Studenten: Das gilt es zu beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Gerade Auszubildende stellen für Versicherungsvertreter eine echte Zielgruppe dar. Frisch in das Berufsleben eingestiegen, bieten sich zahlreiche Vertriebsansätze. Ob diese nun gerechtfertigt sind oder nicht, können nicht alle jungen Leute auf Anhieb sagen. So gibt es neben Versicherungen, die sein müssen, auch Policen, die für Auszubildende und Studenten überflüssig sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten über die Eltern mitversichert; Auszubildende müssen sich selbst versichern.
  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Fahrzeugbesitzer abgeschlossen werden.
  • Eine BU-Versicherung bereits im jungen Alter abzuschließen, empfiehlt sich insbesondere aufgrund der geringen Beitragskosten.
  • Die Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, da die Prämien in jungen Jahren niedrig sind.

Krankenversicherung ist Pflicht

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Studenten, deren Eltern Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, bleiben bis zu ihrem 25. Lebensjahr in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Erst danach müssen sie sich als Student selbst versichern. Dabei haben sie die Möglichkeit, eine private studentische Krankenversicherung abzuschließen. Auszubildende müssen sich selbst versichern. Da die Ausbildungsvergütung unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, kommt nur eine gesetzliche Krankenversicherung infrage.

Autoversicherung über die Eltern

Autobesitzer müssen für ihr Fahrzeug mindestens eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wer als Auszubildender oder Student ein Auto versichern möchte, sollte dies als Zweitwagen über die Eltern tun. Die Schadensfreiheitsklasse ohne Rabattmöglichkeiten führt in der Regel zu einem vierstelligen Jahresbeitrag. Der Beitrag wird teurer, wenn der Führerschein erst nach dem 18. Geburtstag erworben wurde und kein begleitetes Fahren stattfand.

Die private Haftpflichtversicherung

Azubis und Studenten sollten über den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung verfügen, aber: Dieser Schutz besteht üblicherweise im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Eltern. Volljährige Kinder sind über die Police der Eltern während der eigenen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Wer mit 21 seine Abschlussprüfung zur Berufsausbildung macht, benötigt am nächsten Tag eine eigene Police. Wer mit 24 immer noch studiert, bleibt bei den Eltern mitversichert.

Die Hausratversicherung

Es ist nicht unüblich, dass Kinder bereits während der Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnen. Die Ursache kann ein Studium in einer anderen Stadt sein oder einfach das Bedürfnis nach einer eigenen ersten Wohnung. Befinden sich die Kinder in Ausbildung und wohnen nicht mehr zu Hause, besteht zumindest für einen gewissen Zeitraum immer noch ein Versicherungsschutz für den Hausrat. Die Höhe und die Dauer hängen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Die Klausel für diesen Versicherungsschutz lautet „Außenversicherung“. Im Rahmen der Außenversicherung ist der Hausrat auch außerhalb des Versicherungsortes des Versicherungsnehmers versichert. Es empfiehlt sich allerdings, im Versicherungsschein nachzuschauen, wie lange die Außenversicherung Gültigkeit besitzt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – auch für Studenten sinnvoll

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung wird oft und gerne unterschätzt. Rund 25 Prozent der Berufstätigen in Deutschland scheiden vor dem Erreichen der Altersrente gesundheitsbedingt aus dem Erwerbsleben aus.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, dass sie als Personenversicherung auch das Eintrittsalter der versicherten Person bei der Prämienberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, je jünger die zu versichernde Person bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger bleibt die Prämie für die gesamte Laufzeit.

Berufsunfähigkeit bedeutet nicht nur, organisch bedingt zu erkranken. Auch Studenten oder Auszubildende können einen Unfall erleiden, der dazu führt, dass der angestrebte Beruf niemals ausgeübt werden kann. Ein Auszubildender im Handwerk mit einem Bandscheibenvorfall kann ebenso berufsunfähig werden wie ein Musikstudent, dessen Hand nach einem Unfall steif bleibt.

Renten- und Krankenversicherungen

Gerade Banker bekommen leuchtende Augen, wenn ein Azubi sein Girokonto eröffnen möchte. Nichts liegt näher, als gleich das Thema Riester-Rente oder sonstige Altersvorsorge anzusprechen. Wer ehrlich ist, wird aber zugeben, dass das erste selbst verdiente Geld, wenn nicht für die Miete der ersten Wohnung, dann doch für den Spaßfaktor Verwendung findet. Als Student oder Azubi kann das Thema Altersvorsorge durchaus noch bis zum regulären Einkommen aus einer festen Berufstätigkeit warten.

Etwas anders verhält es sich bei Krankenversicherungen. Die Rede ist hier speziell von einer privaten Zahnzusatzversicherung. Bei diesen Policen gilt, ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung: je früher, desto besser. Zahnersatz ist inzwischen ein sehr teures Produkt geworden. Die Festkostenzuschüsse der Krankenkassen reichen kaum aus, um die Kosten zu decken. Niemand kann vorhersagen, wann ein Zahnersatz notwendig sein wird. Eine Absicherung bereits in jungen Jahren bedeutet aber auch, für den Rest des Lebens von einer altersabhängigen niedrigen Prämie zu profitieren.