Krankenversicherung für Studenten
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Die richtige Krankenversicherung im Studium
In Deutschland gibt es die Krankenversicherungspflicht, aufgrund derer sich jeder versichern muss. Daher ist auch während des Studiums eine Krankenversicherung nötig, die je nach Kassenart unterschiedliche Leistungen bietet. Mit der passenden Krankenversicherung können Studenten von vielfältigen Bonusprogrammen und freiwilligen Zusatzleistungen profitieren. Bei Verivox erfahren Sie, welche Krankenversicherungen für Studenten infrage kommen und welche Vor- und Nachteile sie jeweils bieten.
- So können sich Studenten versichern
- Familienversicherung
- Studentische Krankenversicherung
- Studenten über 30
- Private Krankenversicherung
- Werkstudenten
- BAföG
- Häufig gestellte Fragen
Krankenversicherungen für Studenten im Vergleich
Eine günstige Krankenversicherung kann für Studenten schon mit Kosten unter 80 Euro pro Monat einhergehen. Da dies für die meisten Studierenden dennoch kein kleiner Posten bei den fixen monatlichen Ausgaben ist, lohnt es sich, verschiedene studentische Krankenversicherungen einem Vergleich zu unterziehen. In den Beitragsangaben, die Sie in unserem Rechner finden, ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag bereits enthalten.
- Geben Sie im Rechner Ihr Bundesland, Ihre Berufsgruppe sowie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein.
- Ergänzen Sie die Angaben zu Ihrer Person und geben Sie Ihren aktuellen Versicherungsstatus sowie den gewünschten Versicherungsbeginn an.
- Vergleichen Sie bequem die ermittelten Tarife. Über die Filtereinstellungen können Sie gezielt Angebote mit Ihren gewünschten Leistungen suchen. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, fordern Sie einfach Ihr individuelles Angebot an.
So können sich Studenten krankenversichern
Die gesetzliche Versicherungspflicht kann von Studenten über folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung abgedeckt werden:
- Kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern für Studenten unter 25 Jahren
- Tarifgünstige Studentenversicherung für Studierende zwischen 25 und 30 Jahren
- Freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung für Studenten ab dem 30. Lebensjahr oder 14. Semester
Studenten in der Familienversicherung
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können eingeschriebene Studenten über ihre Eltern mit allen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert bleiben. Hierdurch fallen für Studenten bei der Krankenversicherung keine Kosten an. Für Menschen mit Behinderung, die an einer Universität eingeschrieben sind, gilt die Altersbeschränkung der Familienversicherung nicht, wenn die Beeinträchtigung bereits während der Familienversicherung bestand. Dafür müssen die Eltern durch ein Attest nachweisen, dass der Student wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung nicht selbst für sich sorgen kann.
Die Familienversicherung ist für Studenten auch über den eingetragenen Lebens- oder Ehepartner möglich. Hier gilt keine Altersgrenze. Kinder von Studierenden, die familienversichert oder gesetzlich krankenversichert sind, werden ebenfalls kostenlos mitversichert.
Studentische Krankenversicherung
Eine eigene Krankenversicherung müssen Studenten über 25 Jahren abschließen. Bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester können Studierende Mitglied in einer günstigen Studenten-Krankenversicherung mit niedrigen Beiträgen werden. Dabei haben studentisch Krankenversicherte Anspruch auf den vollen Leistungsumfang der GKV. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende kann auch nach dem 30. Geburtstag verlängert werden, wenn sich das Studium durch folgende Umstände verzögert hat:
- Eine Behinderung
- Die Mitarbeit in einem Hochschulgremium
- Die Betreuung von Familienangehörigen mit Behinderung
- Die Geburt von Kindern und deren Betreuung
Die Mitgliedschaft in der Studentischen Versicherung endet immer einen Monat nach Semesterende. Die gesetzliche Versicherungspflicht besteht darüber hinaus auch für ausländische Studenten.
Krankenversicherung für Studenten über 30
Für Studierende ab 30 Jahren oder mit mehr als 14 Fachsemestern gilt der günstige Studententarif der Krankenkassen nicht mehr. Statt der studentischen Krankenversicherung können Betroffene über 30 eine freiwillige gesetzliche oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Bei Ausnahmen, die nachvollziehbar mehr Studienzeit erfordern, verlängern die Krankenkassen den Studententarif bis höchstens zum Ende des 37. Lebensjahres. Das gilt etwa für Studenten, die auf dem zweiten Bildungsweg an der Universität studieren. Weitere Gründe für die Verlängerung der Studentenversicherung können sein:
- In der Vergangenheit abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
- Geburt und Erziehung eines Kindes
- Langfristige Erkrankungen im Laufe des Studiums
- Eine nachgewiesene Behinderung
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen für Studenten über 30 im Abschlusssemester häufig einen Examenstarif zu günstigen Konditionen an.
Studenten in der privaten Krankenversicherung
Es ist für Studierende möglich, sich innerhalb von drei Monaten nach Einschreibung an der Hochschule von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Infolgedessen können Studenten in die private Krankenversicherung wechseln. Ebenfalls besteht diese Option nach Ablauf der gesetzlichen Familienversicherung mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wichtig:
Die Entscheidung zum Wechsel in die PKV kann für die Dauer des Hochschulstudiums nicht mehr rückgängig gemacht werden. In die GKV können Studenten erst wieder wechseln, wenn ihre gesetzliche Versicherungspflicht mit der Vollendung des 30. Lebensjahres oder mit Abschluss des 14. Fachsemesters endet.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Studenten
Für eine private Krankenversicherung sprechen die in jungen Jahren günstigen Beiträge der PKV, die gerade für Studenten über 30 Jahren sogar niedriger ausfallen können als in der GKV. Weitere Vorteile sind die Kostenerstattung für alle zugelassenen Medikamente sowie die Möglichkeit, sich die Arztbehandlung im Krankenhaus bis zum Chefarzt auszusuchen. Privat Versicherte profitieren von der Therapiefreiheit und werden im Gesundheitssystem bevorzugt behandelt, etwa bei Terminvergaben.
Nachteile der PKV für Studenten
Gegen eine private Krankenversicherung als Student spricht, dass Versicherte die Kosten für Medikamente und Behandlungen vorstrecken müssen. Je nach Behandlung können so mitunter mehrere tausend Euro anfallen.
Familienmitglieder sind in der gesetzlichen Krankenkasse über eine Familienversicherung generell kostenlos mitversichert. In der privaten Krankenversicherung werden hingegen immer Krankenkassenbeiträge fällig. Für Studenten mit Vorerkrankungen können private Krankenversicherer auf Verträgen mit Risikozuschlägen bestehen oder bestimmte Risiken aus den Leistungen ausschließen. Zudem ist es möglich, dass das Versicherungsunternehmen den Antragssteller bei schwerwiegenden Erkrankungen nicht aufnimmt, da private Krankenversicherungen im Gegensatz zur GKV nicht dazu verpflichtet sind, jeden Bewerber zu akzeptieren.
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch nach dem Studium zunächst nicht möglich. Nur im Rahmen einer neuen Versicherungspflicht, zum Beispiel als Arbeitnehmer, endet die Befreiung von der Versicherungspflicht wieder.
Achtung!
Junge Menschen können vor Beginn des Berufslebens häufig schwer abschätzen, ob sie nicht im Laufe der nächsten Jahrzehnte - oder spätestens mit der Rente - darauf angewiesen sind, ins Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln. Private Krankenkassen versichern immer die aktuellen Risiken, die mit Alter und Erkrankungen ebenso steigen wie die Beiträge der PKV.
Krankenversicherung für Werkstudenten
Für Werkstudenten gelten hinsichtlich der Krankenversicherung die gleichen Bedingungen wie für andere Studenten, die neben dem Studium arbeiten. Entsprechend ist vor allem das Alter ausschlaggebend für die Art der Versicherung. Ein Werkstudent kann sich in der Regel folgendermaßen krankenversichern bzw. auf folgende Arten versichert bleiben:
- Bis zum 25. Geburtstag über die Familienversicherung
- Ab dem 25. bis zum 30. Geburtstag (oder bis zum 14. Fachsemester) in der studentischen Krankenversicherung
- Nach dem 30. Geburtstag oder nach dem 14. Fachsemester über eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Ebenso wie andere arbeitende Studierende darf ein Werkstudent während der Vorlesungszeit nur bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdienen. Arbeitet er mehr, verliert der Werkstudent bei der Versicherung seinen Studentenstatus und muss die vollen Versicherungsbeiträge an die Krankenkasse zahlen. Meistens erkennt die Krankenkasse allerdings folgende Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel an:
- Der Student arbeitet im Beschäftigungsjahr nur bis zu 26 Wochen über 20 Wochenstunden, also an 182 Kalendertagen.
- Die Arbeit findet ausschließlich in den Semesterferien oder im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung, die auf höchstens drei Monate befristet ist, statt.
- Der Student geht seiner Lohnarbeit hauptsächlich abends und nachts oder an freien Tagen nach.
Krankenversicherung und BAföG
Da der Beitrag zur Krankenversicherung zu den Lebenshaltungskosten gehört, können Studierende, die BAföG erhalten, einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Student elternunabhängiges BAföG oder Studenten-BAföG bezieht. Voraussetzung ist nur, dass der Student nicht mehr familienversichert ist und weniger als den BAföG-Höchstsatz erhält, da der Krankenkassenzuschuss in diesem bereits enthalten ist.
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Häufig gestellte Fragen
Die Familienversicherung kommt für Werkstudenten infrage, solange sie die generellen Voraussetzungen dafür erfüllen. Wer allerdings mehr als 450 Euro pro Monat verdient, muss sich als Werkstudent selbst bei einer Krankenkasse versichern.
Für Zwischenpraktika besteht generell Versicherungsfreiheit. Um so ein Praktikum handelt es sich, wenn es in der Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben ist und Sie währenddessen immatrikuliert sind. Wie viele Wochenstunden Sie im Zuge dessen arbeiten und ob bzw. in welcher Höhe Ihre Arbeit vergütet wird, spielt keine Rolle. Vor- und Nachpraktika sind hingegen nur dann versicherungsfrei, wenn Sie unentgeltlich arbeiten und das Praktikum nicht von der Hochschule vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich kommt in einem dualen Studium nur die gesetzliche Krankenversicherung infrage. Von der Versicherungspflicht können Sie sich nicht befreien lassen. Die Familienversicherung endet in der Regel mit der Aufnahme eines dualen Studiums, da Sie monatlich mehr als 450 Euro verdienen. Waren Sie vor dem Studium privat krankenversichert, haben Sie durch eine Anwartschaft die Möglichkeit, später wieder in Ihre PKV zu wechseln.
Gesetzliche Krankenversicherungen
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