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Unbundling: EU-Richtlinie kostet Energieversorger Millionen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Neuregelung der Energieversorgung durch die Europäische Union (EU) kostet Stadtwerke und Regionalversorger jeweils zwischen drei und zehn Millionen Euro, so die Einschätzung der Unternehmensberatung Mummert Consulting. Der Grund: Die EU verlangt ab Juli 2004 die Trennung von Netz und Vertrieb in Organisation und Information sowie in der Buchhaltung. Diese Entflechtung – das so genannte Unbundling – erzeugt bei den Energieversorgern erheblichen logistischen Mehraufwand und Mehrkosten. Zudem wird es für die Manager durch die Trennung vormals integrierter Geschäftsbereiche künftig erheblich schwieriger, den Überblick über die Gesamtsituation des Unternehmens zu bewahren. Die Folge: ein Konflikt zwischen vorgeschriebener Entflechtung und notwendiger Unternehmenssteuerung.

Die EU will mit den "Beschleunigungsrichtlinien für den Elektrizitäts- und Gasmarkt" ab 1. Juli 2004 einen diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Anbieter gewährleisten. Das Problem: Bisher waren Netz und Vertrieb in einem einzelnen Unternehmen stark integriert. Durch das Unbundling – bis hin zur gesellschaftsrechtlichen Entflechtung fallen für Stadtwerke und Regionalversorger einmalige Mehrkosten von bis zu zehn Millionen Euro pro Unternehmen sowie zusätzliche laufende jährliche Kosten in durchschnittlich sechsstelliger Grösse an. Die Zusatzkosten für die Energiekonzerne sind noch erheblich höher. Ursache für die zusätzlichen Kosten sind die Folgen der Trennung von Netz und Vertrieb. Dazu müssen beispielsweise Unternehmenstöchter für Netzbetrieb und Vertrieb gegründet werden. Kosten sparende Synergieeffekte entfallen.

Zusätzlich zu höheren Kosten wird es für die Manager erheblich schwieriger, den organisatorischen Überblick über das Gesamtunternehmen zu behalten. So darf beispielsweise der Leiter der Vertriebsgesellschaft zukünftig die Betriebskosten der Netze nicht mehr kennen. Der Vertrieb hingegen kennt nur die eigenen Kundendaten, die Daten der Netzkunden sind ihm fortan verschlossen. Verworrene Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Teilgesellschaften sind die Folge. Weil dies auch für die finanziellen Daten zutrifft, werden massive Probleme bei der Erstellung der Bilanz des Gesamtunternehmens erwartet. Auch bei der Unternehmenshaftung ist mit Schwierigkeiten zu rechnen. Der Vorstandsvorsitzende haftet für die Gesamtleistung des Unternehmens, darf im Einzelnen jedoch nicht wissen, was in seinen Tochterunternehmen für das Netz passiert. Da nicht alle Zahlen der einzelnen Tochtergesellschaften zur Verfügung stehen dürfen, wird es für ihn schwierig, Risiken einzuschätzen.