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EnBW unterliegt beim BGH im Streit um Netzentgelte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um die Höhe von Netzentgelten hat der Energiekonzern EnBW beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. In einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil gab der BGH einem Stromhändler ohne eigenes Netz Recht, der die Höhe der EnBW- Preise für die Nutzung ihres Stromnetz gerichtlich überprüfen lassen will. Dies bestätigte der Anwalt des Klägers. Damit muss EnBW in einem neuen Verfahren seine Kalkulation offen legen.

Der BGH bestätigte sein Grundsatzurteil vom Oktober, mit dem er die Rechte neuer Energieanbieter gegenüber Monopolunternehmen mit eigenen Netzen gestärkt hatte. Nach Mitteilung des Ökostromanbieters "Lichtblick", der das damalige Urteil erstritten hatte, ist damit erstmals einer der vier großen Energiekonzerne verurteilt worden.

EnBW zeigte sich zuversichtlich, die Angemessenheit ihrer Netzentgelte in den Jahren 2002 bis 2004 nachweisen zu können. Das BGH-Urteil beziehe sich lediglich auf die Nachweispflicht und stelle "keine Beurteilung der Höhe der Netzentgelte" der betroffenen EnBW Regional AG dar, heißt es in einer Mitteilung.

Eine Begründung der neuerlichen Entscheidung legte der BGH nicht vor, allerdings ist das Verfahren nach Angaben des Anwalts mit dem im Oktober entschiedenen Fall vergleichbar. Nun müsse das Oberlandesgericht Stuttgart - wahrscheinlich mit Hilfe eines Sachverständigen - die Angemessenheit der Entgelte prüfen, die von zwei Gesellschaften der Energie Baden-Württemberg (EnBW) festgesetzt worden sind. (Az: KZR 8/05 u. 9/05 vom 7. Februar 2006)

Das Grundsatzurteil betraf nur die Entgeltkalkulation der rund 900 deutschen Netzbetreiber in den vergangenen Jahren seit der Liberalisierung des Energiemarktes Ende der 90er Jahre. Nach dem im Juli 2005 in Kraft getretenen neuen Energiewirtschaftsgesetz werden die Preise künftig - erstmals im Mai 2006 - von der Bundesnetzagentur sowie von entsprechenden Landesbehörden festgesetzt. Die EnBW sagte zwar Transparenz gegenüber der Netzagentur zu, wandte sich aber gegen eine öffentliche Offenlegung der Kalkulation, weil damit ein Wettbewerb unmöglich gemacht werde.