E.EON/ Ruhrgas: Ministerzustimmung mit verschärften Auflagen
Stand: 19.09.2002
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Berlin/Düsseldorf (dpa) - Die Bundesregierung bleibt trotz anhaltendem Protest von Wettbewerbs- und Verbraucherschützern bei ihrer Rückendeckung für die umstrittene E.ON-Ruhrgas-Fusion. Noch vor der Bundestagswahl an diesem Sonntag will sie beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) die Aufhebung der Einstweiligen Anordnung beantragen, die den Milliardendeal bisher blockiert. Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke gab mit einer veränderten Ministererlaubnis am Donnerstag in Berlin erneut grünes Licht für die Übernahme von Ruhrgas durch den E.ON-Konzern. Der Staatssekretär betonte die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des Vorhabens.
E.ON will die strengeren Bedingungen akzeptieren. E.ON-Chef Ulrich Hartmann sagte jedoch in Düsseldorf: "Mit ihren drastischen Auflagen geht die jetzt erteilte Ministererlaubnis hart an die Grenze unserer wirtschaftlichen Belastbarkeit." E.ON und Ruhrgas seien aber weiter von den strategischen Vorteilen des Zusammenschlusses überzeugt.
Aus Sicht des Berliner Energiehändlers Ampere, der zu den Klägern gegen die Fusion gehört, sind die inhaltlichen Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt. Ob die Formalien jetzt stimmen, müssten Juristen entscheiden. Das Votum des Düsseldorfer Gerichts ist offen.
Tacke erklärte, auch nach Abwägung aller Argumente bleibe er dabei: "Der Zusammenschluss bringt wesentliche gesamtwirtschaftliche Vorteile mit sich." Die Position der Ruhrgas auf den internationalen Märkten werde gestärkt und so die langfristige Versorgungssicherheit gewährleistet. Der Wettbewerb werde "zum Wohl der Verbraucher" vorankommen. Tacke sprach von einer "deutlichen" Ausweitung der Auflagen zu Lasten von E.ON und Ruhrgas.
Neben den Veränderungen bei der Gasmenge, die für den freien Markt verfügbar gemacht werden muss, gibt es bei den Beteiligungen neue Bedingungen. Neben E.ON wird jetzt auch Ruhrgas verpflichtet, sich von Anteilen an den Bremer Stadtwerken und Bayerngas zu trennen. Unverändert gegenüber der ersten Genehmigung müssen weiterhin Anteile am ostdeutschen Gasversorger VNG, am Wasserversorger Gelsenwasser und am Regionalversorger EWE Oldenburg verkauft werden. Zwischenzeitlich hatte Tacke die Auflagen zwar noch deutlicher verschärft, die strengeren Vorgaben aber vor wenigen Tagen wieder zurückgenommen.
Das juristische Tauziehen geht indes weiter. Es gilt als unwahrscheinlich, dass alle sieben Klageführer ihre Beschwerden zurückziehen und so das Milliardengeschäft endgültig freigegeben. Nach dem Antrag Tackes auf Aufhebung der Einstweiligen Anordnung müssen die Richter des OLG entscheiden, ob sie diesem stattgeben oder nicht. Fällt die Entscheidung positiv aus, können E.ON und Ruhrgas den Übernahmeprozess fortsetzen. Aus Sicht Tackes sind die vom Gericht monierten Formfehler inzwischen beseitigt. Er gehe daher davon aus, dass das OLG zustimmen werde. Bei einem negativen Urteil bleibt die geplante Übernahme vorerst blockiert. Weitere Artikel:
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