Mietausfallversicherung
Viele Vermieter setzen ihre Immobilie als wichtige Säule der Altersvorsorge ein. Fällt die Miete aus oder hinterlässt ein Mieter die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand, kann das schnell zu finanziellen Problemen führen. Eine Mietausfallversicherung schützt Eigentümer in solchen Fällen vor hohen Verlusten und sorgt für mehr Planungssicherheit.
- Risiken durch Mietnomaden
- Leistungen der Mietausfallversicherung
- Die Versicherungssumme
- Bedingungen der Mietausfallversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mietausfallversicherung übernimmt ausstehende Mietzahlungen säumiger Mieter.
- Bevor sie greift, muss in der Regel die Mietkaution aufgebraucht sein.
- Je nach Anbieter sind auch Renovierungskosten bei Schäden oder Verwahrlosung abgesichert.
- Verträge können als Kombiversicherung oder separat für Mietausfall und Renovierungskosten abgeschlossen werden.
Mietnomaden: Risiken und fehlende Zahlen
Die Häufigkeit von Mietnomaden in Deutschland ist schwer abzuschätzen, da offizielle Statistiken fehlen. Die letzten bekannten Angaben stammen aus dem Jahr 2010 und liefern stark unterschiedliche Schätzungen: Laut Haus & Grund lag die Zahl der Fälle damals bei etwa 15.000 pro Jahr, während der Deutsche Mieterbund nur rund 1.000 Fälle angab.
Verlässliche Zahlen gibt es also nicht – klar ist jedoch, dass das Risiko für Vermieter real ist. Wer sich nicht allein auf Glück verlassen möchte, kann sich mit einer passenden Rechtsschutzversicherung finanziell absichern.
Was leistet die Mietausfallversicherung?
Bevor Sie eine Mietausfallversicherung abschließen, ist es wichtig zu wissen, welche Risiken abgedeckt werden. Typischerweise gehören dazu:
- Mietausfall
- Sachschäden
- Desinfektion
- Aufräumung
- Renovierung
- Einlagerung von Gegenständen
- Schäden durch Mietnomaden
Hinweis: Ist eine Wohnung aufgrund eines Schadens, der durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist – etwa ein Feuer nach Blitzeinschlag – unbewohnbar, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Renovierung und Mietausfall während der Reparaturarbeiten.
Mietausfallschaden
Unabhängig vom Auslöser ersetzt die Mietausfallversicherung die Kaltmiete sowie die anfallenden Nebenkosten. Bei notwendigen Renovierungen leistet sie in der Regel für bis zu drei Monate.
Sachschäden
Sachschäden werden nur dann erstattet, wenn nicht bereits die Wohngebäudeversicherung greift. Versicherte Sachschäden umfassen mutwillig oder vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen der Mietsache, Verwahrlosung oder Verunreinigungen durch den Mieter.
Desinfektion
Auch Kosten für eine Desinfektion sind abgesichert, beispielsweise bei Ungezieferbefall aufgrund von Verwahrlosung oder Verunreinigung durch den Mieter.
Aufräumung
Hinterlässt der Mieter bei einem überstürzten Auszug Gegenstände oder beschädigte Einrichtungsgegenstände, kann eine Aufräumung nötig sein. Die Versicherung übernimmt Kosten für Container oder den Abtransport von Schutt und Mobiliar.
Einlagerungskosten
Müssen Möbel oder andere Gegenstände während einer Renovierung vorübergehend ausgelagert werden, trägt die Mietausfallversicherung die Kosten für die Unterstellung – üblicherweise für bis zu drei Monate.
Mietnomaden
Einmietbetrüger, sogenannte Mietnomaden, verursachen häufig nicht nur Mietausfälle, sondern auch Schäden an der Wohnung. Der Versicherungsschutz umfasst in diesen Fällen sowohl die offenen Mietzahlungen als auch notwendige Renovierungsmaßnahmen.
Tipp
Die Versicherungssumme sollte nicht nur die offene Miete abdecken, sondern auch zusätzliche Kosten wie Renovierungen berücksichtigen.
Die Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme hängt nicht allein von der Miete ab, sondern vom individuellen Bedarf des Vermieters. Eine ausreichend bemessene Summe sorgt dafür, dass sowohl Mietausfälle als auch mögliche Renovierungs- oder Aufräumkosten abgedeckt sind.
Im Beispiel mit einer monatlichen Miete von 1.000 Euro ergeben sich folgende Szenarien:
Mietschulden (3Monate)
|
Versicherungssumme
|
Verbleibend für Renovierung / Sachschäden
|
Beurteilung
|
---|---|---|---|
3.000 Euro | 5.000 Euro | 2.000 Euro | Eher knapp bemessen, könnte für größere Schäden nicht ausreichen |
3.000 Euro | 7.000 Euro | 4.000 Euro | Ausreichend für Mietausfall und typische Renovierungen |
3.000 Euro | 10.000 Euro | 7.000 Euro | Sehr gute Absicherung, auch für aufwendige Renovierungen oder weitere Schäden durch Mietnomaden |
Einige Versicherer bieten zudem die Möglichkeit, den reinen Mietausfall separat abzusichern und andere Kosten durch Mietnomadentum zusätzlich zu decken.
Bedingungen der Mietausfallversicherung
Wie bei jeder Versicherung hängen auch bei der Mietausfallversicherung die Leistungen von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Für Vermieter ist es daher entscheidend, die Details der Police genau zu prüfen – von der Frage, in welchem Umfang Mietnomadenschäden abgedeckt sind, bis hin zur Dauer der Leistungen oder dem Umgang mit bestehenden Kautionen.
Kautionsregelung
Die Versicherung übernimmt zunächst nur Kosten, die nicht bereits durch die Mietkaution gedeckt sind. Ein Beispiel: Beträgt die Kaution 1.500 Euro und der Schaden 2.800 Euro, deckt die Versicherung die verbleibenden 1.300 Euro. Fehlt eine Kaution, gilt die gesetzliche Regelung der dreifachen Monatskaltmiete als Grundlage.
Leistungsdauer und Leerstandsklausel
Die Leistungsdauer hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Üblich ist eine Absicherung für Mietausfälle bis zu drei Monaten, manche Versicherer bieten längere Zeiträume. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte Leerstandsklausel relevant: Sie besagt, dass die Versicherung nach abgeschlossener Renovierung nicht mehr für Schäden aufkommt, wenn die Wohnung leer steht.
Haftpflicht des Mieters
Existiert eine Haftpflichtversicherung des Mieters, die Schäden an gemieteten Objekten einschließt, greift diese zuerst. Nur wenn keine solche Versicherung vorhanden ist, tritt die Mietausfallversicherung des Vermieters ein.
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