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Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Mietausfall?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Grundsätzlich zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Mietausfall, wenn dieser aus einem der versicherten Risiken resultiert. Allerdings gibt es von Gesellschaft zu Gesellschaft Unterschiede bezüglich der Leistungsdauer und möglicher zusätzlicher Einschlüsse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung übernimmt den Mietausfall, wenn die Ursache in einem der versicherten Risiken (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementarschaden) liegt.
  • Bei selbstgenutzten Immobilien trägt die Wohngebäudeversicherung die Hotelkosten oder Miete für eine Ersatzwohnung, wenn der Versicherungsnehmer für die Dauer der Sanierung ausziehen muss.
  • Die Leistungsdauer ist vertragsabhängig und endet auf jeden Fall mit Neuvermietung.
  • Eine Mietausfallversicherung beschränkt sich auf Schäden, die durch Mietnomaden verursacht wurde.

Welche Mietkosten werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen?

Tritt ein Schadensfall wie ein Leitungswasser- oder Brandschaden ein, führt dies unter Umständen dazu, dass die Wohnung saniert werden muss und aktuell nicht nutzbar ist. Kein Mieter wird in diesem Fall bereit sein, weiterhin die Miete zu entrichten.

Allerdings geht es in diesem Fall nicht nur um die Nettomiete, sondern auch um die laufenden Kosten für die Wohnung. Nicht umsonst wird bei der Miete zwischen der Kaltmiete und der Warmmiete einschließlich der Nebenkosten unterschieden. Die Grundsteuer wird fällig, unabhängig davon, ob das Objekt vermietet ist oder nicht. Außerdem stellt die Gemeinde dem Vermieter das Geld für Wasser und Müllabfuhr in Rechnung. Daraus resultiert, dass die Wohngebäudeversicherung nicht nur die Kaltmiete übernehmen muss, sondern auch die umlagefähigen Nebenkosten.

Fiktiver Mietausfall: Regelung bei unvermieteten Immobilien

Wie verhält es sich mit einer unvermieteten Wohnung bei Unbewohnbarkeit? Es gilt auch in diesem Fall die Voraussetzung, dass die Wohnung aufgrund eines versicherten Risikos unbewohnbar wurde. Auf den ersten Blick hat die Wohngebäudeversicherung keinen Grund, einem Wohnungseigentümer den fiktiven Mietausfall zu erstatten, wenn die Wohnung gar nicht vermietet ist. Es gibt aber die Situation, dass der Eigentümer glaubhaft nachweisen kann, dass ein Mietvertrag kurz vor der Unterzeichnung stand. Gerade in Ballungsgebieten ist der Leerstand, sofern nicht gewünscht, eine sehr kurzfristige Angelegenheit.

In diesem Fall übernimmt der Versicherer die ortsübliche Vergleichsmiete, unabhängig davon, um wie viel mehr die Wohnung hätte vermietet werden können.

Kostenerstattung bei Selbstnutzung der Immobilie

Für Menschen, die in ihrer eigenen Immobilie leben, ist die Frage ebenfalls interessant, ob seitens der Wohngebäudeversicherung Kosten erstattet werden. Der Mietausfall findet nicht statt, dafür aber Kosten für das Ausweichquartier. Eigennutzer müssen im Schadensfall möglicherweise vorübergehend eine andere Wohnung anmieten oder in ein Hotel ziehen. In diesem Fall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Hotelkosten respektive die Miete für die Ersatzwohnung. Allerdings gilt es hier zwei Dinge zu beachten:

  • Die Höhe der Hotelkosten ist vertraglich entweder fest vereinbart, beispielsweise 100 Euro pro Nacht, oder wird monatlich in Anlehnung an die örtliche Vergleichsmiete für die eigene Wohnung erstattet, unabhängig von der tatsächlichen Höhe.
  • Die Erstattung der Mietzahlung für die Ersatzwohnung orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete für die eigene, nicht nutzbare Wohnung. Wer aus einer 60 qm-Zweizimmerwohnung übergangsweise in ein Penthaus mit 200 qm Wohnfläche zieht, muss die Differenz selbst tragen.

Ab wann zahlt die Gebäudeversicherung für Mietausfall?

Die Gebäudeversicherung zahlt mit Eingang der Schadensmeldung ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter berechtigt die Zahlung der Miete und der Mietnebenkosten eingestellt hat. Bei Eigennutzern erfolgt die Leistung ab dem Tag, an dem Kosten für ein Ausweichquartier anfallen.

Wie lange dauert es, bis die Zahlungen für Mietausfälle erfolgen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Versicherer unterschiedliche Bearbeitungszeiten haben. Grundsätzlich gilt aber, dass die Wohngebäudeversicherung zunächst prüft, ob ein Leistungsanspruch besteht.

Wie lange zahlt die Gebäudeversicherung für Mietausfall?

Die Leistungsdauer für die Mietausfallerstattung ist gesellschafts- und tarifabhängig. Sie beträgt in der Regel maximal zwischen zwölf und 24 Monaten. Die Leistungsdauer endet natürlich vorzeitig, wenn die Wohnung wieder bewohnbar und im Idealfall natürlich auch wieder vermietet ist.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Es gibt auch bei der Wohngebäudeversicherung, wie bei allen anderen Versicherungsprodukten auch, selbstverständlich Leistungsausschlüsse.

Diese können genereller Natur sein, wie das vorsätzliche Herbeiführen des Schadensfalls. Leistungsausschlüsse können auch von der Tarifgestaltung abhängen, beispielsweise dem Verzicht der Einrede bei grober Fahrlässigkeit. Ist grobe Fahrlässigkeit als Schadensursache allerdings von der Leistungspflicht ausgeschlossen, erstattet der Versicherer weder die Sanierung der Wohnung noch den Mietausfall.

Wurde die Wohnung vermietet, verlangen die Versicherungsgesellschaften als Zahlungsgrundlage eine Kopie des schriftlichen Mietvertrages. Liegt diese nicht vor, muss der Versicherungsnehmer mit einer Leistungsverweigerung rechnen.

Wie meldet man der Versicherung einen Mietausfall, welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?

Da es sich um eine Wohngebäudeversicherung handelt und die Ursache für den Schaden aus einem der darin versicherten Risiken

  • Leitungswasser
  • Feuer
  • Sturm
  • Elementarschaden

resultiert, ist eine gesonderte Meldung nicht notwendig. Es genügt im Grunde ein Anruf bei der Wohngebäudeversicherung, dass ein Schadensfall eingetreten ist. Da es sich bei Schäden an Wohngebäuden, die zu einer Unbewohnbarkeit führen, im günstigsten Fall um vierstellige Beträge handelt, setzt sich ein Gutachter mit dem Geschädigten in Verbindung. Dieser wird in seinem Gutachten auch den Mietausfall berücksichtigen.

Als Nachweis dient bei Vermietung der Mietvertrag.

Mietausfall vorbeugen: Tipps

Der einfachste Weg, einem Mietausfall durch ein Gebäuderisiko vorzubeugen, besteht in einer regelmäßigen Wartung der Leitungen, Fenster, Heizung etc.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) rechnet in den Jahren ab 2020 mit Milliardenschäden durch Leitungswasser, da eine Vielzahl der Gebäude, die in der Zeit zwischen 1950 und 1970 gebaut wurden, langsam marode Leitungen bekommen.

Ist die Mietausfallversicherung eine Alternative?

Die spezielle Mietausfallversicherung geht gegenüber der Wohngebäudeversicherung einen Schritt weiter. In erster Linie übernimmt sie den Mietausfall, der durch Mietnomaden entsteht, nicht durch die klassisch versicherten Schäden der Wohngebäudeversicherung. Sie ist folglich als Ergänzung zu sehen. Abhängig vom Tarif und Anbieter lässt sich die Deckung über die geschuldete Miete hinaus aber auch durch von Mietnomaden verursachte Schäden erweitern. Dazu zählen beispielsweise die Sanierung nach "Vermüllung” oder die Kostenübernahme für die Reinigung nach Ungezieferbefall.