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Hinter dem medizinischen Begriff Sehhilfen verbergen sich für die meisten Menschen nichts anderes als Brillen und Kontaktlinsen. Ärgerlich für viele Brillenträger ist, dass die Krankenkassen Zuschüsse zu einer Brille nur noch in absoluten Ausnahmefällen zahlen. Das berühmte „Kassengestell“, die einfache Ausfertigung, die von der Kasse übernommen wurde, gehört der Vergangenheit an. Es stellt sich die Frage, ob eine private Absicherung sinnvoll ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was gilt als Sehhilfe?
  3. Was bezahlt die Krankenkasse?
  4. Anspruch auf therapeutische Sehhilfe
  5. Sehhilfe beantragen
  6. Spezielle Zusatzversicherungen
  7. Vewandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem Jahr 2004 zahlen die Krankenkassen keinen Zuschuss mehr für Sehhilfen.
  • Eine Kostenübernahme findet nur bei medizinischer Indikation einer extremen Sehschwäche statt.
  • Der Antrag erfolgt auf der Grundlage der Sehhilfeverordnung, dem Rezept für die Brille oder Kontaktlinsen.
  • Für Menschen mit durchschnittlicher Sehschwäche eignen sich Zusatzversicherungen, um die Kosten für Brille oder Kontaktlinsen abzufedern.

Was gilt als Sehhilfe?

Bei genauer Betrachtung fällt der Begriff Sehhilfe sehr viel umfassender aus, als dass er sich nur auf Brillen und Kontaktlinsen bezieht. Die Definition für Sehhilfen lautet, dass es sich dabei um ein optisches oder optoelektronisches Gerät zur Verbesserung der Sehfähigkeit handelt. Sehhilfen können auch dazu dienen, vorhandene Sehschwächen nachhaltig zu korrigieren und die Nutzung künftig überflüssig zu machen. Neben Brillen und Kontaktlinsen zählen auch

  • Handlupen
  • Monokulare
  • Lupenbrillen
  • Lupenapps
  • Videolupen
  • Leuchtlupen

zur Familie der Sehhilfen.

Die immer stärkere Zunahme von Bildschirmtätigkeiten hat auch dafür eine Entwicklung der Verbesserung der Bildschirmarbeit mit sich gebracht. Bildschirmlupen, spezielle Apps, vergrößern Bildschirmausschnitte, um die Lesbarkeit zu verbessern. Alternativ dazu bieten sich auch Bildschirmlesegeräte an. Diese sind schon vereinzelt als Standardsoftware vorhanden.

Sehhilfe: Was bezahlt die Krankenkasse?

Seit dem Jahr 2004 gehen die meisten gesetzlich Versicherten bei der Kostenerstattung für eine Sehhilfe leer aus. Der Zuschuss wurde damals komplett gestrichen. Allerdings gibt es Sachverhalte, bei denen auch die Krankenkassen für Sehhilfen leisten müssen. Zu den Voraussetzungen zählen

  • Eine Augenverletzung oder Augenerkrankung der versicherten Person.
  • Vorliegen einer schweren Sehbeeinträchtigung, bei der auch mit Brille das Sehvermögen nur maximal 30 Prozent beträgt.
  • Wenn bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ein Fernkorrekturausgleich von mehr als sechs Dioptrien notwendig ist.
  • Die versicherte Person unter einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien leidet.

Anspruch auf therapeutische Sehhilfe

Liegt eine dieser Indikationen vor, hat die versicherte Person Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Die vorliegenden Ursachen bedingen den Einsatz einer therapeutischen Sehhilfe. Das bedeutet, dass die Brille ein Mittel zur Therapie der Erkrankung darstellt. In diesem Fall gelten die üblichen Zuzahlungsregelungen in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises. Die Mindestzuzahlung beläuft sich auf fünf Euro, darf aber zehn Euro nicht übersteigen. Im Rahmen der Härtefallregelung kann die Krankenversicherung auf die Zuzahlung verzichten.

Sehhilfe beantragen – wie geht das?

Wer die Kostenübernahme für seine Sehhilfe durch die Krankenversicherung sicherstellen möchte, benötigt zunächst ein ärztliches Rezept. Der Augenarzt wird den Patienten auf die Sehbeeinträchtigung hin untersuchen und feststellen, ob einer der oben genannten Gründe vorliegt. Durch die Messung der Augen hat der Patient dann das Ergebnis schwarz auf weiß in der Hand, und kann die Kostenerstattung beantragen.

Was ist die Sehhilfeverordnung?

Die Sehhilfeverordnung oder Brillenverordnung ist nichts anderes als das Rezept des Augenarztes für eine Brille oder Kontaktlinsen. Der Arzt stellt dieses Rezept aus, wenn der Patient entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einen Anspruch auf eine Sehhilfe zur Minderung oder Austherapierung von Sehschwächen hat.

Auf der zweiten Seite der Sehhilfeverordnung ist genau vorgegeben, welche Daten der Arzt eintragen muss:

  • Warum besondere Gläser
  • Begründung der Therapie
  • Weit / Fern
  • Links / Rechts
  • SphärischZylindrisch
  • Achse
  • Prisma
  • Basis
  • Scheitelabstand

Lohnen sich spezielle Zusatzversicherungen?

Private Krankenversicherungen bieten spezielle Zusatzversicherungen für Brillen, meist in Kombination mit einer anderen Zusatzversicherung, an. In der Regel hat die versicherte Person alle zwei oder drei Jahre einen Anspruch auf einen festen Zuschuss zu einer neuen Brille. Abweichungen von der zeitlichen Einschränkung sind möglich, wenn sich die Dioptrienzahl um einen im Vertrag benannten Wert mindert.

Brillen stellen heute ein modisches Accessoire dar. Wer nicht mit dem billigsten Gestell zufrieden ist, muss alleine für den Rahmen mit einigen hundert Euro rechnen. Je nach Stärke der Gläser und den Anforderungen wie

  • entspiegelt
  • ·verfärbend bei Sonnenlicht
  • Gleitsicht

und möglichen Besonderheiten beim Schliff kommen noch einmal Kosten im möglichen oberen dreistelligen Bereich dazu. Die Überlegung, eine gesonderte Zusatzversicherung abzuschließen, kann bei teuren Brillen durchaus Sinn machen. Allerdings sollte der Zuschuss immer über dem in der Karenzzeit gezahlten Beitrag liegen. Der Zuschuss der privaten Brillenversicherung ist nicht auf Brillen beschränkt, sondern gilt grundsätzlich für Sehhilfen, also auch Kontaktlinsen.

Wer im Rahmen der Sehhilfeverordnung Anspruch auf die Kostenübernahme hat, bekommt jedoch nur das einfachste Gestell erstattet. Bezüglich der Gläser gilt das Prinzip des medizinisch Notwendigen. Eine private Zusatzversicherung ist in diesem Fall jedoch sinnlos. Der Antrag würde aufgrund der starken Vorerkrankung abgelehnt werden.

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