Private Krankenversicherung kündigen
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024) -
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Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
- Wie kann ich meine PKV kündigen?
- Kündigungsfristen
- Wie funktioniert die Kündigung?
- Nachweis einer Folgeversicherung
- Lohnt sich die Kündigung der PKV?
- Darf auch der Versicherer kündigen?
- Wechsel in die GKV
- Anwartschaftsversicherung
Das Wichtigste in Kürze
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Neben der ordentlichen Kündigung ist in manchen Fällen auch eine Sonderkündigung möglich. Es gelten dabei unterschiedliche Fristen.
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Die Versicherung darf die Kündigung ablehnen, wenn der Versicherte keinen Folgevertrag vorweisen kann.
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Mit der Kündigung der privaten Krankenversicherung verliert der Versicherungsnehmer die bereits gebildeten Altersrückstellungen.
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Eine Kündigung durch den Versicherer ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wie kann ich meine PKV kündigen?
Eine private Krankenversicherung lässt sich wie jeder Vertrag ordentlich kündigen. Zu beachten ist dann die Kündigungsfrist. In bestimmten Fällen gilt diese Frist nicht, dann haben Versicherte die Möglichkeit einer Sonderkündigung.
Kündigungsfristen der privaten Krankenversicherung
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist im Regelfall mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Häufig entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Dann muss der Versicherungsnehmer bis spätestens zum 30. September kündigen, damit die Versicherung zum 31. Dezember endet.
Einzelne Versicherungen definieren das Versicherungsjahr als 12-Monats-Zeitraum ab Beginn des Vertragsabschlusses, so dass dann die Kündigung mit dreimonatiger Frist zu einem unterjährigen Zeitpunkt erfolgt.
Zu beachten ist unter Umständen eine vertraglich vereinbarte Mindestversicherungsdauer, beispielsweise von zwei oder drei Jahren. Während dieser Frist kann der Versicherungsnehmer keine ordentliche Kündigung aussprechen.
Sonderkündigungsrecht
Unabhängig von den Regelungen zur ordentlichen Kündigung haben Kunden von privaten Krankenversicherungen ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht oder die Leistungen verschlechtert.
Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft dann bis zu dem Zeitpunkt weiter, ab dem die Änderung wirksam geworden wäre.
Darüber hinaus besteht in der PKV ein sofortiges Kündigungsrecht, wenn der Versicherte wieder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn nach einem Jobwechsel oder beim Umstieg auf eine Teilzeitbeschäftigung das Einkommen eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro, Stand: 2024) fällt. In diesem Fall ist die Kündigung bis zu drei Monate rückwirkend möglich. Sind diese drei Monate verstrichen, ist keine rückwirkende Kündigung mehr möglich, die Kündigung wird aber dann zum Ende des Monats wirksam, in dem die Versicherungspflicht in der GKV nachgewiesen wurde.
Die oben genannten Kündigungsfristen gelten auch für Versicherte, die in die gesetzliche Familienversicherung wechseln.
Ein fristloses Sonderkündigungsrecht haben außerdem Personen, die Anspruch auf die Heilfürsorge haben. Dies gilt beispielsweise für Polizisten. Die Kündigung ist wiederum drei Monate rückwirkend möglich.
Versicherungsschutz bei Umzug ins Ausland
Zieht ein Versicherungsnehmer ins außereuropäische Ausland, endet damit auch der Versicherungsschutz. Befindet sich der neue Wohnsitz innerhalb Europas, genauer gesagt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum, läuft die Versicherung weiter.
Wie funktioniert die Kündigung einer PKV?
Die private Krankenversicherung muss schriftlich gekündigt werden. Am besten geschieht dies per Einschreiben, denn so können Versicherte im Zweifel nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Im Schreiben muss die Kündigung deutlich ausgedrückt werden.
Nachweis einer Folgeversicherung
Die Kündigung Ihrer alten Versicherung ist nur gültig, wenn Sie Ihrem Versicherer eine Bestätigung Ihres neuen Vertrags zusenden. Dieser Nachweis muss der Versicherung spätestens bis einen Tag vor dem Ablauf des Altvertrags vorliegen. Da in Deutschland Versicherungspflicht besteht, darf durch eine Kündigung keine Lücke beim Versicherungsschutz entstehen.
Lohnt sich die Kündigung der PKV?
Mit der Kündigung der privaten Krankenversicherung läuft der Versicherungsschutz zum Ende der Frist aus. Für den Versicherten geht damit auch ein Teil der gebildeten Altersrückstellungen verloren, wenn er zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechselt. Bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, gehen alle Altersrückstellungen verloren.
Im Rentenalter ist daher mit entsprechend höheren Beiträgen zu rechnen. Je älter der Versicherungsnehmer beim Wechsel der Gesellschaft ist, umso gravierender sind dabei die finanziellen Auswirkungen.
Wer privat krankenversichert ist und den Anbieter wechselt, muss überdies mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen und bei Vorerkrankungen unter Umständen Risikozuschläge in Kauf nehmen.
Tipp: Ein Wechsel des PKV-Anbieters kommt in erster Linie für junge Versicherte in Frage, die bei guter Gesundheit sind und noch genügend Zeit haben, um bei der neuen Versicherung ausreichende Altersrückstellungen zu bilden.
Ist eine Kündigung aufgrund hoher Kosten empfehlenswert?
Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung bringt meist gravierende Nachteile mit sich. Wer sich seinen Tarif nicht mehr leisten kann, sollte sich zuerst von seinem Versicherer beraten lassen, ob er in einen günstigeren Tarif wechseln kann. Auf manche Leistungen kann man leicht verzichten, zum Beispiel auf das Einzelzimmer im Krankenhaus.
Außerdem bieten die Versicherer auch sogenannte Sozialtarife an: den Standard- oder Basistarif. Deren Leistungen sind vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse. Dafür sind die Beiträge relativ günstig.
Darf auch der Versicherer eine private Krankenversicherung kündigen?
Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags durch den Versicherer ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Gesetzgeber hat hier sehr strenge Bedingungen vorgegeben.
Zu den wenigen zulässigen Gründen für eine Kündigung durch die Versicherung zählen vorsätzlich falsch gemachte Angaben bei den Gesundheitsfragen oder die Fälschung von Belegen bei der Leistungsabrechnung.
Selbst bei Zahlungsverzug muss der Versicherungsnehmer zwar Mahn- oder Inkassogebühren in Kauf nehmen, hat jedoch keine Kündigung durch die Versicherung zu befürchten.
Kündigung durch den Versicherer: Das sollten Sie tun
Kündigt der Versicherer den Vertrag, weil der Versicherte beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat, sollte der Versicherte umgehend Kontakt mit dem Versicherungsunternehmen aufnehmen und erklären, wie es zu den Falschangaben kam. Wurden diese Angaben irrtümlich und ohne böse Absicht gemacht, erklärt sich der Versicherer unter Umständen bereit, den Vertrag mit einem Risikozuschlag weiterzuführen. Andernfalls müssen sich die Versicherten umgehend eine neue Krankenversicherung suchen.
Private Krankenversicherung kündigen und in die gesetzliche wechseln
Beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung hat der Versicherte nicht mehr den Status eines Privatpatienten. Wer auf die Fortführung gewohnter Leistungen wie beispielsweise Unterbringung im Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung Wert legt, kann die entstehende Lücke mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung schließen.
Bei etlichen Versicherungen ist es möglich, nach dem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung den bisherigen Vertrag in eine Krankenzusatzversicherung umzuwandeln. In diesem Fall bleiben die Altersrückstellungen zumindest teilweise erhalten.
Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung überbrückt Zeiten, in denen Versicherte nur vorübergehend aus der PKV ausgeschieden sind. Wollen die Versicherten nach einer Pause zurück in die PKV, garantiert die Anwartschaftsversicherung eine Aufnahme ohne erneute Risikoprüfung. Dieser Fall kann zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt eintreten oder bei Beamten, die Anspruch auf die Heilfürsorge haben und im Pensionsalter eine private Krankenversicherung abschließen müssen.