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Brille kaputt: Zahlt die Hausratversicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Antwort auf die Frage, ob die Hausratversicherung eine kaputte Brille bezahlt, hängt davon ab, weshalb die Brille kaputt ist. Auch wenn die Brille zum Hausrat zählt, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie grundsätzlich versichert ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung leistet bei einer kaputten Brille nur, wenn die Schadensursache ein versichertes Risiko war.
  • Es gibt aktuell keine Versicherung, die explizit eine Brille nach Verlust oder Beschädigung ersetzt.
  • Alternativ bietet sich eine Brillenversicherung an, die alle zwei bis drei Jahre einen festen Zuschuss zu einer neuen Sehhilfe gewährt.

Hausratversicherung greift bei Schäden durch bestimmte Risiken

Die Hausratversicherung leistet, sofern ein Schaden durch eines der versicherten Risiken eintritt. Die versicherten Risiken umfassen:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus / Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel /Überspannung
  • Elementarschäden

Es ist wenig wahrscheinlich, dass eine Brille durch Leitungswasser in einem Umfang beschädigt wird, dass sie unbrauchbar wird. Brennt es allerdings in der Wohnung und die Brille verschmort oder die Gläser platzen durch die Hitze, besteht Versicherungsschutz.

Ein anderes denkbares Szenario ist, dass in die Wohnung eingebrochen und die Brille gestohlen oder zerstört wird. Designerbrillen sind teuer und mancher Einbrecher weiß, dass er für die Fassung durchaus Abnehmer findet. Wird die Brille dem Versicherungsnehmer durch Raub entwendet, ist sie ebenfalls versichert.

Einbruchdiebstahl in der Wohnung oder Raub auf der Straße setzen beide Gewaltanwendung seitens der Täter voraus. Schleicht sich ein Dieb durch ein offenes Fenster in eine Wohnung ein, liegt Einschleichen vor. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz.

Ein Sturmschaden kann eine Brille ebenfalls beschädigen. Sturm gilt ab Windstärke acht. Es ist nicht auszuschließen, dass ein solcher Orkan dem Brillenträger seine Sehhilfe von der Nase weht, diese auf den Boden fällt und kaputt geht. Allerdings muss er im Zweifelsfall nachweisen, dass er sich tatsächlich in einem Sturm befand.

Brille verloren - wer bezahlt?

Die Kosten sind nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.

Eine Leistung durch einen Dritten besteht nur, wenn dieser die Brille beschädigt oder verloren hat. In diesem Fall ist es Sache der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers, für die Kosten aufzukommen.

Was bieten Brillenversicherungen?

Brillenversicherungen, die eine Leistung erbringen, wenn die Brille verloren geht oder durch einen nicht von der Hausratversicherung gedeckten Schaden kaputt geht, gibt es nicht. Brillenträger können nur eines tun: eine private Zusatzversicherung bei einem Krankenversicherer abschließen. Es gibt Tarife, die ohne Wartezeit eine Sofortleistung erbringen. Allerdings muss das Rechnungsdatum des Optikers nach der Antragstellung liegen. Üblicherweise zahlen diese Tarife alle zwei Jahre einen Betrag von 300 oder 400 Euro. Die Leistung gilt generell für Sehhilfen, also auch für Kontaktlinsen. Diese Policen sehen allerdings nicht vor, dass eine außerordentliche Leistung bei Verlust oder Beschädigung erbracht wird.