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Wichtige Tipps für den Wechsel und wann sich dieser lohnt

Wechsel zur privaten Krankenversicherung: Regeln und Fristen

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

PKV wechseln: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wechsel des Anbieters lohnt sich nur in Ausnahmefällen.
  • Wer den Versicherungsanbieter wechselt, verliert zumindest einen Teil der Altersrückstellungen. Das macht den Neuvertrag teurer. Hinzu kommt eine erneute Gesundheitsprüfung.
  • Ein Tarifwechsel beim selben Anbieter ist oft die bessere Alternative.
  • Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können die private Krankenversicherung wechseln. Eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse ist nur in seltenen Fällen möglich.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist der Wechsel von GKV zu PKV möglich?
  2. Vorteile eines Wechsels zur privaten Krankenversicherung
  3. Wechsel des PKV-Anbieters
  4. Für wen lohnt sich der Wechsel der PKV?
  5. Innerhalb der privaten Krankenversicherung wechseln
  6. Private Krankenversicherung wechseln mit Verivox
  7. Diese Kündigungsfristen gelten beim Wechsel der PKV
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Weitere interessante Artikel
  10. Das ist Verivox
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Wann ist der Wechsel von GKV zu PKV möglich?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. So müssen Angestellte, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Nur wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Zu beachten ist, dass das Gehalt auch im folgenden Jahr voraussichtlich die Versicherungspflichtgrenze überschreiten muss. Endet die Versicherungspflicht also wegen einer Gehaltserhöhung bereits im August des aktuellen Jahres, muss auch das Gehalt des folgenden Jahres voraussichtlich über der Einkommensgrenze liegen.
Daneben gibt es Personengruppen, für die grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Dazu zählen:

  • Beamte und Beamtenanwärter: Da sie vom Dienstherr Beihilfe erhalten, lohnt sich die PKV für Beamte besonders.
  • Selbstständige: Sie können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln. Eine Ausnahme bilden Freiberufler wie Künstler oder Publizisten. Sie sind in der Regel bei der Künstlersozialkasse pflichtversichert und müssen wie Angestellte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um in die PKV wechseln zu können.
  • Studierende: Zu Beginn des Studiums ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Wer während des Studiums aber mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, wird wieder in der GKV versicherungspflichtig.

Alter und Gesundheitszustand

Eine private Krankenversicherung kann einen Versicherungsantrag ablehnen. Um in der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, müssen Sie zuerst Gesundheitsfragen beantworten. Fällt das Ergebnis zu ungünstig aus, lehnt die PKV den Antrag unter Umständen ab. Daneben kommen noch weitere Ablehnungsgründe in Frage.
Auch das Alter spielt eine Rolle. Mit zunehmendem Alter werden die Beiträge teurer. Ein Wechsel lohnt sich deshalb vor allem für junge Menschen.

Vorteile eines Wechsels zur privaten Krankenversicherung

Wer bislang gesetzlich versichert war, kann bei einem Wechsel zur privaten Krankenkasse zahlreiche Vorteile genießen.

  • Im Gegensatz zur GKV sind in der privaten Krankenversicherung die Leistungen vertraglich garantiert. In der gesetzlichen Krankenkasse hängt dies von politischen Entscheidungen ab.
  • Wer viel verdient, außerdem noch jung und gesund ist, zahlt in der PKV oft niedrigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, zur PKV zu wechseln.
  • Der Leistungsumfang der PKV lässt sich individuell festlegen. Meist profitieren die privat Versicherten von einem höheren Leistungsumfang bei Zahnersatz oder Krankenhausaufenthalt.
  • Privatversicherte erhalten beim Facharzt schneller einen Termin als Kassenpatienten.

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Wechsel des PKV-Anbieters

Steigende Beiträge lassen manchen Versicherungsnehmer überlegen, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, um sich bei einem anderen Anbieter günstiger zu versichern. Das ist aber mit Nachteilen verbunden. Denn wer sich neu versichern will, muss beim neuen Anbieter auch eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Mit zunehmendem Alter wird die Gesundheit aber schlechter. Das führt zu teureren Neuverträgen.

Verlust der Altersrückstellungen

Die private Krankenversicherung bildet mit den Beiträgen der Versicherten sogenannte Altersrückstellungen. Die Versicherung legt von den Beiträgen also eine gewisse Summe zurück, solange die Versicherten noch jung sind, um darauf zurückzugreifen, wenn die Versicherten älter werden. Im Alter fallen meist höhere Behandlungskosten an als in jungen Jahren.

Diese Altersrückstellungen werden aber nicht gänzlich zum neuen Anbieter übertragen. Ob die Altersrückstellungen überhaupt mitgenommen werden können, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

  • Wer den Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat, kann keine Altersrückstellungen mitnehmen.
  • Wer seinen Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat, kann zumindest einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Dieser Teil wird so berechnet, als wäre der Versicherte die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen. Die darauf gebildeten Rücklagen werden auf den neuen Versicherer übertragen. Der Rest bleibt bei der alten Versicherungsgesellschaft.

Für wen lohnt sich der Wechsel der PKV?

Ein Wechsel lohnt sich vor allem für junge, gesunde Menschen, die noch nicht lange versichert waren. Dann gehen nicht viele Altersrückstellungen verloren. Die erneute Gesundheitsprüfung sollte für junge Menschen auch kein Problem sein, sofern keine Krankheiten vorliegen. Grundsätzlich ist ein Wechsel aber nur sinnvoll, wenn man mit dem Versicherungsunternehmen unzufrieden ist oder wenn sich kein Tarifwechsel anbietet.

Innerhalb der privaten Krankenversicherung wechseln

Ein Tarifwechsel ist in der Regel einem Anbieterwechsel vorzuziehen. Das gilt vor allem für Versicherte, die bereits einige Altersrückstellungen angespart haben oder bei bestehenden Erkrankungen, die einen komplett neuen Vertrag deutlich verteuern würden.

Einen Tarifwechsel können Sie grundsätzlich jederzeit vornehmen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Versicherung und lassen Sie sich die Optionen erklären.
Eine erneute Gesundheitsprüfung darf die Versicherungsgesellschaft nur verlangen, wenn Sie in einen Tarif mit mehr Leistungen als der bisherige wechseln. Wenn Sie aber einen günstigeren Tarif wählen, der weniger Leistungen bietet, wird keine Gesundheitsprüfung fällig.

Vorsicht bei Alttarifen

Haben Sie einen Tarif, der aus der Zeit vor 2013 stammt, müssen Sie beim Tarifwechsel genau hinsehen. Vor 2013 wurden sogenannte Bisex-Tarife angeboten. Für Frauen und Männer gab es also verschiedenen Tarife. Seit 2013 gibt es nur noch Unisex-Tarife, die Tarife müssen für Frauen und Männer gleich sein.

Bisex-Tarife waren für Frauen teurer, da die Versicherer hier mit höheren Kosten kalkulieren mussten (wegen der höheren Lebenserwartung von Frauen und häufigeren Arztbesuchen beispielsweise durch Schwangerschaft). Wechseln Männer von einem alten Bisex-Tarif in einen neuen Unisex-Tarif, kann dieser teurer sein.

Wechsel in den Basis- oder Standardtarif

Für Menschen, denen die Beiträge der PKV zu teuer werden, gibt es zwei Tarif-Optionen, deren Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln.

  • Standardtarif: Dieser Tarif kommt nur für Versicherte mit vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen in Frage. Er wurde vor allem für ältere Versicherte eingeführt, die sich die normalen PKV-Tarife nicht mehr leisten können, aber nicht in die GKV wechseln können. Ein Wechsel ist nur bei dem Versicherungsunternehmen möglich, bei dem bereits ein Vertrag besteht. Die Beiträge dürfen den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Dazu werden die Altersrückstellungen angerechnet.
    Es gelten außerdem bestimmte Voraussetzungen, um aufgenommen zu werden. Dazu zählen Altersgrenzen, Einkommen, eine vorherige Mindestversicherungsdauer sowie die Art des bisherigen Tarifs.
  • Basistarif: Diese Option steht allen Personen offen, die ihren PKV-Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben. Der Basistarif ist eine Art Sozialtarif. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nicht übersteigen. Die Altersrückstellungen werden angerechnet. Wer laut Sozialgesetzbuch hilfebedürftig ist, zahlt nur die Hälfte. Wem es innerhalb von zwei Jahren finanziell wieder besser geht, kann ohne Gesundheitsprüfung in den alten PKV-Tarif zurück wechseln.

Private Krankenversicherung wechseln mit Verivox

Damit Sie bei einem Wechsel die alte Krankenversicherung kündigen können, müssen Sie bereits die Zusage der neuen Krankenversicherung erhalten haben. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und ob sich der Wechsel für Sie lohnt.

Füllen Sie jetzt einfach das Online-Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Unsere Experten melden sich dann bei Ihnen und finden ganz unverbindlich das optimale Angebot für Sie.

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Diese Kündigungsfristen gelten beim Wechsel der PKV

Wer eine neue Krankenversicherung gefunden hat, muss die alte Versicherung kündigen. Dabei sind Fristen zu beachten. Die neue Versicherung muss ohne zeitliche Lücke direkt nach dem Ende des vorherigen Vertrags beginnen.

Wechsel von PKV zu PKV

Die Versicherungsverträge haben meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs. Das Versicherungsjahr ist nicht mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen. Oft zählt als Beginn des Versicherungsjahrs der Vertragsabschluss, das Versicherungsjahr endet dann 12 Monate später. Welche Kündigungsfrist für Sie gilt, finden Sie in den Vertragsunterlagen. Dort steht auch, ob Ihr Vertrag eine Mindestlaufzeit hat. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist keine ordentliche Kündigung möglich.

Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Kündigen können Sie dann innerhalb von zwei Monaten, nachdem Sie das Informationsschreiben über die Beitragserhöhung erhalten haben.

Möchten Sie nicht den Versicherungsanbieter, sondern nur den Tarif wechseln, sind Sie an keine Fristen gebunden.

Wechsel von der GKV zur PKV

Wenn Ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, entfällt für Sie die Versicherungspflicht in der GKV und Sie können eine private Krankenversicherung wählen. Die Pflicht endet auch, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis aufgeben und sich selbstständig machen.

Wenn Ihr Gehalt die Jahresarbeitsgrenze im laufenden und voraussichtlich im kommenden Jahr übersteigt, informiert Sie die GKV, dass Ihre Versicherungspflicht endet, und zwar zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

Erklären Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der GKV Ihren Austritt, können Sie sofort in eine private Krankenversicherung wechseln. Ansonsten bleiben Sie in der GKV freiwillig versichert.

Wer freiwillig in der GKV versichert ist, muss die Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Kalendermonats beachten. Die Kündigungsfrist verkürzt sich, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann können Sie innerhalb eines Monats nach der Beitragserhöhung kündigen.

Wer sich in der GKV mit einem Wahltarif versichert hat, muss die speziellen Kündigungsfristen des Wahltarifs beachten.

Wechsel von der PKV in die GKV

Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann nicht einfach wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln.
Die einfachste Möglichkeit des Wechsels in die GKV besteht darin, wieder versicherungspflichtig zu werden. Dazu muss das Einkommen von Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinken, beispielsweise durch Teilzeit.

Dies funktioniert aber nicht mehr, wenn die Versicherten über 55 Jahre alt sind.

Selbstständige können in die GKV zurückkehren, wenn sie die Selbstständigkeit ganz oder teilweise aufgeben. Auch hier gilt aber die Altersgrenze von 55 Jahren.

Eine weitere Möglichkeit der Rückkehr in die GKV ist die Familienversicherung. (Ehe)-Partner können in der Familienversicherung aufgenommen werden, wenn sie selbst nur ein minimales Einkommen beziehen. In diesem Fall gibt es keine Altersgrenze.

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