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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Anwendungsgebiete
  3. Was passiert beim Lasern der Augen?
  4. Voraussetzungen
  5. Welche Arten der Laserbehandlung gibt es?
  6. Vorteile und Risiken
  7. Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
  8. Private Krankenversicherung
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Augen-Lasern wird durch Laser-Chirurgie der Brechwert des Auges so verändert, dass Fehlsichtigkeiten korrigiert werden.
  • Übliche Anwendungsgebiete für Augen-Laser-OPs sind: Hornhautverkrümmung, Weit- und Kurzsichtigkeit.
  • Altersweitsichtigkeit kann nicht durch Laser-Behandlungen behoben werden.
  • Kosten für Laser-OPs werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen, einige private Krankenversicherungen übernehmen die Augen-Laser-Kosten teilweise oder ganz.

Warum Augen lasern? – Anwendungsgebiete

Plötzlich keine Brille, keine Kontaktlinsen mehr! Eine gelungene Laser-OP kann Patienten 100 Prozent Sehfähigkeit zurückgeben. Aber nicht alle Fehlsichtigkeiten sind auf diese Weise therapierbar.

Übliche Anwendungsgebiete für die refraktive Chirurgie sind:

  • Hornhautverkrümmung lasern
  • Weitsichtigkeit lasern
  • Kurzsichtigkeit lasern

Kurzsichtigkeit lässt sich mit Lasern übrigens besser behandeln als Weitsichtigkeit.

Was passiert beim Lasern der Augen?

Beim Lasern der Augen wird durch refraktive Chirurgie der Brechwert des Auges so verändert, dass Fehlsichtigkeiten korrigiert werden. Nach einem gelungenen Lasereingriff sollte die Sehkraft wieder so weit hergestellt sein, dass auf optische Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen verzichtet oder deren Dioptrienzahl stark reduziert werden kann. Vom Operateur werden mit einem computergesteuerten Laser je nach Verfahren entweder aus der obersten oder der tieferen Hornhautschicht des Auges nur wenige tausendstel Millimeter Gewebe sekundenschnell abgetragen. Die zu entfernende Menge wird zuvor exakt berechnet und einprogrammiert. Bei Weitsichtigkeit wird die Hornhaut dabei gewölbter, bei Kurzsichtigkeit flacher gelasert. Meistens kann der Patient bereits kurz nach dem gelungenen Eingriff wieder normal sehen.

Voraussetzungen Augenlasern

Für einen erfolgreichen Augen-Laser-Eingriff müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Brechkraft des Auges und der Beschaffenheit der Hornhaut erfüllt sein, insbesondere muss die Hornhaut ausreichend dick sein.

Kurzgesagt gilt für Augen-Laser-Eingriffe: Umso weitgehender die Fehlsichtigkeit des Patienten ist, umso wahrscheinlicher treten nach der Augen-OP Nebenwirkungen auf. Der Berufsverband der Augenärzte hat daher die Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) beauftragt, Grenzwerte festzulegen, innerhalb derer eine Laserbehandlung der Augen erfolgsversprechend ist.

Laut dieser Kommission ist die häufigste Lasermethode Lasik ein sicheres Verfahren bei Weitsichtigkeit bis +4 Dioptrien, bei Kurzsichtigkeit bis -8 Dioptrien und bei Stabsichtigkeit oder Astigmatismus bis -3 Dioptrien.

Augen bis zu welchem Alter lasern?

Ab 18 Jahren ist Augenlasern grundsätzlich möglich. Da sich eine bestehende Fehlsichtigkeit bei jungen Menschen noch verändern kann, müssen die Voraussetzungen für Laser-OPs vor dem 30. Lebensjahr vom Augenarzt sehr gründlich geprüft werden.Wer über 30 ist und wessen Sehkraft sich seit eineinhalb Jahren um nicht mehr als 0,5 Dioptrien verändert hat, bringt gute Voraussetzungen für eine Laser-Behandlung mit. Ab 45, manchmal auch schon ab 40 Jahren verliert die Augenlinse dann an Elastizität. Die dadurch einsetzende Altersweitsichtigkeit kann per Lasereingriff nicht korrigiert werden. Grundsätzlich sind Laserbehandlungen aber bis circa 65 Jahren möglich, wenn nicht Alterssichtigkeit, sondern andere Sehprobleme korrigiert werden sollen.

Welche Arten der Laserbehandlung gibt es?

Als refraktive Chirurgie ist Augenlasern eine minimalinvasive Operation. Folgende Methoden stehen zur Laserbehandlung der Augen zur Verfügung: Lasik, PRK / Lasek und ReLEx Smile.

Die Lasik-Methode

In Deutschland wird die 1993 eingeführte Lasik-Methode am häufigsten praktiziert. Lasik ist die Abkürzung für Laser-in-situ-Keratomileusis. Mit einem Femtosekundenlaser wird ein Halbkreis in die Hornhaut des Auges geschnitten, der Operateur klappt den Hornhautdeckel hoch und mit einem zweiten Laser wird die tiefere Hornhautschicht nur wenig abgeschliffen. Wenige Tausendstel Millimeter, die entfernt werden, ändern die Brechkraft und beheben so die Fehlsichtigkeit. Ist die Augen-OP abgeschlossen, wird der Hornhautdeckel wieder zurückgeklappt.

PRK/Lasek

Das ältere Verfahren PRK = Photorefaktive Keratektomie und dessen Weiterentwicklung LASEK = Laser Epitheliale Keratomileusis bieten Alternativen zur Lasik-Methode für Patienten, deren Hornhaut dafür zu dünn ist.

ReLEx Smile

2011 kam mit ReLEx Smile = Refraktive Lentikel-Extraktion ein weiteres, noch schonenderes Augenlaser-Verfahren auf den Markt. Bei ReLEx Smile wurde die Operationsmethode so weiterentwickelt, dass die Strahlen des Femtosekundenlaser unter der Deckhaut geringe Mengen der obersten Hornhautschicht abschleifen und diese mit einen minimalen Schnitt entfernt werden.

Vorteile und Risiken

Ist die Augen-OP gelungen, sind Brille oder Kontaktlinsen von einem auf den anderen Tag nicht mehr nötig, ein großer Vorteil im Alltag und der eigentliche Grund, warum sich viele Patienten die Augen lasern lassen. Aber nicht immer kann die Fehlsichtigkeit durch den Eingriff völlig behoben werden. Manchmal kommen Betroffene selbst mit gelaserten Augen nicht ohne Brille aus. Setzt zwischen 40 und 50 die Alterssichtigkeit ein, nimmt das Sehvermögen automatisch wieder ab.

Weitverbreitete Risiken einer Laser-Augen-OP sind:

  • Häufigste Nebenwirkung sind trockene Augen nach der OP, manchmal dauerhaft, so dass dauerhaft Augentropfen angewendet werden müssen.
  • Probleme mit der örtlichen Betäubung am Auge (zum Beispiel Allergie)
  • Hornhaut entzündet sich.
  • Sehstörungen, wie verschlechtertes Sehen bei Dunkelheit und Dämmerung oder verstärkte Blendungserscheinungen
  • Spätfolge: gestiegenes Risiko einer Netzhautablösung

Kosten: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Augenlasern?

In den allermeisten Fällen lässt sich diese Frage verneinen. Die gesetzlichen Krankenkassen werten einen Augenlaser-Eingriff in der Regel nicht als medizinisch notwendig, sondern stufen ihn vielmehr als Schönheits- oder Lifestyle-OP ein. Viele Betroffene argumentieren zwar, dass die einmaligen Kosten für das Augenlasern das Wegfallen der andauernden Kosten für Brille, Augenarztbehandlungen oder Kontaktlinsen auch aus Sicht des Versicherers rechtfertigen würden – dennoch stimmen gesetzliche Krankenkassen nur in Ausnahmefällen einer Kostenübernahme zu. Diese Ausnahmefälle greifen dann, wenn die oben genannte medizinische Notwendigkeit vorliegt. So eine Ausnahme kann in diesen beispielhaften Fällen vorliegen:

  • Unverträglichkeit einer Brille: Das Tragen einer Brille kann unzumutbar sein, wenn die Gläser aufgrund der hohen Dioptrienzahl so dick und schwer sind, dass das Gestell beim Tragen schmerzt, oder wenn die Sehstärken der beiden Augen so stark voneinander abweichen, dass das räumliche Sehen nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.
  • Kontaktlinsenunverträglichkeit: Viele Menschen können aufgrund einer speziellen Fehlsichtigkeit nicht auf Kontaktlinsen zurückgreifen oder vertragen diese nicht oder nicht mehr – oftmals entstehen Probleme mit Kontaktlinsen erst nach Jahren. Sie äußern sich zum Beispiel durch gerötete und trockene Augen oder Schmerzen beim Tragen der Linsen.
  • Akute Augenkrankheiten, die eine Operation nötig machen, um eine weitere Verschlechterung des Sehvermögens oder gar eine Erblindung zu verhindern

In oben genannten Fällen muss ein Augenarzt die medizinische Notwendigkeit einer Laser-OP bescheinigen. Ob die Krankenkasse das Augenlasern dann in vollem Umfang oder nur einen Teil der Kosten übernimmt, hängt stark vom Einzelfall und der Versicherung ab. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten und bereits wissen, dass Sie Probleme mit Ihren Augen haben, sollten Sie eine private Zusatzversicherung in Erwägung ziehen.

Augenlasern und private Krankenkassen

Für Privatversicherte ist die Kostenübernahme einer Augen-OP einerseits eine Frage des Tarifs, andererseits auch abhängig von der Kulanz der jeweiligen Versicherung. Zu den Basis-Leistungen gehört Augenlasern auch bei einer privaten Krankenversicherung nicht, höchstens Premiumtarife inkludieren eine LASIK-Behandlung. Daher kann es auch einem Privatversicherten helfen, wenn er eine medizinische Notwendigkeit nachweisen kann. Und auch Hartnäckigkeit kann sich unter Umständen auszahlen: Bei der ersten Antragsstellung lehnen die Privatversicherung eine Kostenprüfung oftmals noch pauschal ab, wenn die Versicherungspolice diese Leistung nicht beinhaltet. Wenn der Versicherte allerdings Einspruch einlegt und den Fall erneut prüfen lässt, nehmen sich oftmals persönliche Ansprechpartner die Zeit, den Einzelfall genauer unter die Lupe zu nehmen. Falls Sie nicht das Glück haben, dass das Augenlasern in Ihrem Fall von der Krankenkasse bezahlt wird, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer finanziellen Entlastung: Sie können die Kosten für die Operation als außergewöhnliche Belastung immerhin von der Steuer absetzen.

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