Karenzzeit
Die Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Schadenseintritt und Beginn der Versicherungsleistung. Sie entscheidet darüber, wann Versicherte tatsächlich Geld erhalten. Wer eine Versicherung abschließt, sollte die Dauer der Karenzzeit sorgfältig wählen, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Karenzzeiten kommen in der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Restschuldversicherung vor.
- In der Berufsunfähigkeitsversicherung können Versicherte zwischen verschiedenen Karenzzeiten wählen.
- Eine längere Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung senkt den Beitrag, verzögert aber die Auszahlung.
- Was bedeutet Karenzzeit
- Hier gibt es Karenzzeiten
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Restschuldversicherung
- Karenzzeit vs. Wartezeit
Bedeutung: Was ist eine Karenzzeit?
Die Karenzzeit beschreibt den Zeitraum zwischen dem Eintritt eines Versicherungsfalls (z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit) und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. Während dieser Zeit erhalten Versicherte keine Zahlung, obwohl der Leistungsfall bereits eingetreten ist.
Versicherer bieten oft verschiedene Karenzzeiten zur Auswahl an. Grundsätzlich gilt:
Je länger die Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag.
Am häufigsten spielt sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle.
In welchen Versicherungen gilt eine Karenzzeit?
Karenzzeiten kommen typischerweise in diesen Versicherungsarten vor:
|
Versicherungsart
|
Zweck der Karenzzeit
|
Typische Dauer
|
|
|---|---|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Zeit bis zur endgültigen Feststellung der Berufsunfähigkeit überbrücken | 6 – 24 Monate | |
| Restschuldversicherung | Schutz des Versicherers bei Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers | 1 – 3 Monate |
Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann.
Da die Versicherungsgesellschaft zunächst den Grad der Berufsunfähigkeit prüfen muss, vergeht in der Regel eine gewisse Zeit, bis die Leistung bewilligt wird. Es gilt abzuwarten, ob zum Beispiel mögliche Reha-Maßnahmen die Wiedereingliederung in den früheren Beruf ermöglichen oder nicht.
Üblich sind Karenzzeiten von sechs Monaten, optional auch 12 oder 24 Monate – längere Fristen führen zu niedrigeren Prämien.
Krankheitsverlauf und Einkommenslücken
Nach einer längeren Erkrankung gilt zunächst:
- Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen.
- Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse für maximal 18 Monate (ca. 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens).
- Besteht eine private Krankentagegeldversicherung, zahlt diese den im Vertrag vereinbarten Satz.
- Danach kann die Berufsunfähigkeitsrente greifen – abhängig von der vereinbarten Karenzzeit.

Die passende Karenzzeit wählen
Zunächst erscheint eine lange Karenzzeit attraktiv, weil während der Krankheitsphase Lohnfortzahlung und Krankentagegeld weiterlaufen. Theoretisch könnte sie bis zu 18 Monate ohne BU-Leistung überbrücken.
Jedoch liegt das Krankentagegeld meist deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Damit wird die Lücke wird umso größer, je höher das Einkommen ist. Fallen während dieser Zeit laufende Kosten wie Miete oder Kreditraten an, kann es schnell eng werden.
Wer über ausreichende Rücklagen verfügt oder anderweitig gut abgesichert ist, kann eine längere Karenzzeit wählen und so Beiträge sparen. Bei begrenzten Rücklagen oder hohen laufenden Kosten ist dagegen eine kurze Karenzzeit sinnvoll, auch wenn der Beitrag dadurch etwas höher ausfällt.
Karenzzeit in der Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung übernimmt die Rückzahlung eines Darlehens beziehungsweise der Ratenzahlung, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Versicherer bieten typischerweise drei Leistungsoptionen:
- Übernahme der gesamten Restschuld bei Tod des Darlehensnehmers
- Zahlung der Raten bei schwerer Krankheit
- Übernahme der Raten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Die Karenzzeit spielt dabei vor allem im Fall der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers eine Rolle. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass die Kündigung unverschuldet erfolgt – schuldhaftes Verhalten wie Untreue schließt die Leistung aus.
Wird ein Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos, übernimmt der Versicherer nach Ablauf der Karenzzeit die Ratenzahlung. Findet er wieder eine Anstellung, trägt er die Raten erneut selbst. Sollte er später wieder unverschuldet arbeitslos werden, muss die Karenzzeit erneut verstreichen, bevor der Versicherer wieder zahlt.
Ist Karenzzeit dasselbe wie Wartezeit?
Die Wartezeit und die Karenzzeit unterscheiden sich grundlegend: Während die Karenzzeit nach Eintritt des Versicherungsfalls greift, legt die Wartezeit fest, dass ein Versicherungsvertrag erst nach einer bestimmten Frist Leistungen erbringt.
Ein klassisches Beispiel ist eine Zahnzusatzversicherung: Hat der Vertrag eine Wartezeit von sechs Monaten und beginnt am 1. Mai, entstehen Ansprüche auf Zahnersatz erst ab dem 1. November. Erst dann übernimmt die Versicherung die Kosten – unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde.
|
|
Karenzzeit
|
Wartezeit
|
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Nach Eintritt des Versicherungsfalls | Vor Beginn des Versicherungsschutzes |
| Zweck | Aufschub der Leistungserbringung | Ausschluss von Leistungen in den ersten Vertragsmonaten |
| Beispiel | BU-Rente beginnt 6 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit | Zahnersatz erst nach 6 Monaten Vertragslaufzeit |
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen
-
Bis zu 433 € sparen
Berechnungsgrundlage - Jahresersparnis
Alter: 25 Jahre / Rente: 1.000 Euro / Absicherung bis 67 / Beruf: Industriekaufmann/-frau / Ausbildung: Bachelor / Bürotätigkeit: 100% Bürotätigkeit / Nichtraucher
Günstigster Jahresbeitrag
Versicherer: Signal Iduna, Tarif: SI WorkLife EXKLUSIV, Monatliche Zahlung: 29,39 Euro (Jahresbeitrag: 352,68 Euro)
Teuerster Jahresbeitrag
Versicherer: Universa, Tarif: SBU, monatliche Zahlung: 65,48 Euro (Jahresbeitrag: 785,76 Euro)
abgerufen 03/2025, aktuelle Tarife können abweichen -
Kein Risiko: Unverbindlich
-
Über 8 Mio. Kunden seit 1998