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Viele Ärzte bieten ihren gesetzlich versicherten Patienten IGeL-Leistungen an. Dabei handelt es sich um Diagnose- und Behandlungsmethoden, die die Versicherten selbst bezahlen müssen. Für einige Mediziner stellen derartige Leistungen eine zusätzliche Einnahmequelle dar. Aus Patientensicht stellt sich die Frage, ob IGeL-Leistungen immer sinnvoll sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind IGeL-Leistungen?
  3. Unübersichtlicher Markt
  4. Beispiele
  5. Wer entscheidet, was eine IGeL-Leistung ist und was nicht?
  6. Rechtliche Vorgaben
  7. Sind IGeL-Leistungen sinnvoll?
  8. Wer zahlt IGel-Leistungen?
  9. Wie Sie vorgehen sollten, wenn Ihr Arzt Ihnen IGeL-Leistungen vorschlägt
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Private Krankenzusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei IGeL-Leistungen handelt es sich um Diagnoseverfahren und Behandlungsmethoden, die nicht oder noch nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen wurden.
  • Auf dem Informationsportal IGeL-Monitor finden Sie Analysen zu zahlreichen Leistungen, die deren medizinischen Nutzen bewerten.
  • Die Zusatzleistungen gelten als Privatbehandlung, weswegen der Arzt vor der Behandlung Ihre schriftliche Einwilligung benötigt.
  • Private Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen übernehmen in vielen Fällen IGeL-Leistungen.

Was sind IGeL-Leistungen?

Die Abkürzung IGeL steht für "Individuelle Gesundheitsleistungen". Dabei handelt es sich um Selbstzahler-Leistungen, allerdings unterscheidet sich das Leistungsspektrum von Krankenversicherung zu Krankenversicherung. IGeL-Leistungen sind definiert als Leistungen,

  • die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zählen,
  • die nicht ausreichend zweckmäßig oder wirtschaftlich beziehungsweise nicht medizinisch notwendig sind,
  • die der zuständige Ausschuss noch nicht geprüft hat.

Eine IGeL-Leistung stellt eine Privatbehandlung dar.

Wo finde ich eine Übersicht der IGeL-Leistungen?

Eine Liste mit allen IGeL-Leistungen dürfte schwer zu finden sein, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens sind die IGeL mitunter unterschiedlich definiert beziehungsweise kategorisiert, zweitens ist die Anzahl der hierzulande erlaubten Verfahren nahezu unüberschaubar. Dies trifft insbesondere auf Behandlungsmethoden zu, deren Wirkung bisher nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist. Darüber hinaus verändert sich der Markt für IGeL-Leistungen, die ein Arzt anbietet, laufend.

Der IGeL-Monitor, ein Internetportal verantwortet vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), enthält Bewertungen der gängigsten IGeL-Leistungen. Prinzipiell bieten sowohl Fachärzte als auch der Hausarzt IGeL-Leistungen an. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • reisemedizinische Beratungen und Impfungen
  • ärztliche Atteste (u. a. Bescheinigung für die Schule)
  • Raucherentwöhnung
  • umfangreiche ambulante Vorsorge-Untersuchung („General Check“)
  • Sonnenlicht- und Hauttypberatung
  • umweltmedizinisches Gutachten

Besonders beliebte IGeL-Leistungen: Beispiele

Welche Zusatzleistungen bei den Patienten am beliebtesten sind, hat der IGeL-Monitor im "IGeL Report" erfasst. Im Jahr 2018 gehörten die folgenden IGeL zu den am häufigsten angebotenen und nachgefragten Verfahren:

  • Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
  • Ultraschall der Eierstöcke zur Früherkennung von Krebs
  • Ultraschall der Brust zur Früherkennung von Krebs
  • PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung
  • transvaginaler Ultraschall des Bauchraums (Eierstöcke und Gebärmutter)
  • Dermatoskopie zur Vorsorge von Hautkrebs
  • ergänzende Blutuntersuchungen
  • Augenspiegelung und Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  • reisemedizinische Vorsorge
  • HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Am häufigsten wurde somit eine IGeL-Leistung des Augenarztes nachgefragt – die Messung des Augeninnendrucks. Eine beliebte IGeL-Leistung des Zahnarztes, die professionelle Zahnreinigung, ist in der obigen Liste nicht enthalten.

Wer entscheidet, was eine IGeL-Leistung ist und was nicht?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz G-BA) entscheidet, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. Er ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Behandlungsmethoden und Diagnoseverfahren, die der Ausschuss abgelehnt oder über die er noch nicht entschieden hat, bieten Ärzte als IGeL-Leistungen an. Wurde eine Leistung vom Gemeinsamen Bundesausschuss abgelehnt, dürfen die Krankenkassen sie nicht länger freiwillig übernehmen.

Rechtliche Vorgaben für IGeL-Leistungen

Wenn ein Patient sich für privatärztliche Leistungen entscheidet, bestehen für den behandelnden Mediziner einige Pflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie beispielsweise IGeL-Leistungen eines Frauenarztes oder eines Allgemeinmediziners in Anspruch nehmen. Der Arzt muss Sie über die Kosten und den Nutzen der Leistung aufklären, darf Sie jedoch keinesfalls dazu drängen. Abgerechnet werden die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); der Preis von IGeL-Leistungen ist also nicht frei festlegbar. Und nicht zuletzt benötigt er vor der Behandlung Ihre schriftliche Einwilligung.

Sind IGeL-Leistungen sinnvoll, obwohl die Kasse sie nicht bezahlt?

Der medizinische Nutzen der individuellen Gesundheitsleistungen wird unter Medizinern äußerst kontrovers diskutiert. Patienten ist daher zu empfehlen, die gewünschte beziehungsweise angebotene Leistung sorgfältig zu prüfen. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch der IGeL-Monitor kommen zu dem Schluss, dass nach aktuellem Stand der Forschung nicht alle IGeL-Leistungen einen medizinischen Nutzen haben. Das Portal schätzt den Nutzen der meisten bewerteten Zusatzangebote als unklar oder sogar tendenziell negativ ein.

Kommen private Krankenversicherungen für IGeL-Leistungen auf?

Ob eine private Krankenversicherung die Kosten einer Zusatzleistung übernimmt, hängt zum einen vom Anbieter und zum anderen vom gewählten Tarif ab. Das Leistungsspektrum mancher privater Krankenversicherungen ähnelt dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, während andere wiederum die meisten IGeL-Leistungen übernehmen.

Können Kassenpatienten die Kosten mit einer Zusatzversicherung decken?

Private Krankenzusatzversicherungen tragen in vielen Fällen die Kosten für IGeL-Leistungen; dies gilt insbesondere für Zahnzusatzversicherungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten mitunter auch Wahltarife an, die einige zusätzliche Leistungen abdecken.

Wie Sie vorgehen sollten, wenn Ihr Arzt Ihnen IGeL-Leistungen vorschlägt

Prinzipiell können Kassenpatienten davon ausgehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Behandlungen bezahlt. Demnach ist es nicht zwingend erforderlich, eine IGeL-Leistung in Anspruch zu nehmen. Wie hoch der medizinische Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung ist, können Sie im IGeL-Monitor oder in Medizin-Foren in Erfahrung bringen. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Ebenso kann es hilfreich sein, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und nach alternativen Behandlungen zu fragen.

Private Krankenzusatzversicherung: Vergleich der Tarife

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