Private Krankenversicherung für Familien
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Familien in der privaten Krankenversicherung
Haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen, warten einige Vorteile auf Sie: Neben sicheren und individuellen Leistungen, die Sie über die Laufzeit anpassen können, sind auch Beitragsrückerstattungen und vergünstigte Tarife durch eine Selbstbeteiligung möglich. Wollen Sie allerdings Ihre gesamte Familie privat versichern, müssen Sie einiges beachten.
- Tarife für Familien
- Tarife für Ehepartner
- Tarife für Kinder
- Tarife für Beamte
- Schwangerschaft & Elternzeit
- Lohnt sich ein Wechsel zur GKV?
- Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherungen im Vergleich: So funktioniert es
Sind Sie auf der Suche nach einer passenden privaten Krankenversicherung für Ihre Familie, hilft unser Rechner Ihnen bei der Auswahl des für Sie besten Tarifs:
- Wählen Sie Ihre Berufsgruppe (Angestellter, Selbstständiger, Beamter, Student) aus.
- Geben Sie an, welche Zusatzleistungen Sie wünschen (bspw. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung).
- Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie von unseren Gesundheitsexperten via E-Mail ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Ihren neuen PKV-Tarif, welches Sie bequem online abschließen können.
Gibt es in der PKV einen Familientarif?
Bei der privaten Krankenversicherung für Familien gilt der Grundsatz, dass jedes versicherte Familienmitglied eine eigene Versicherungspolice benötigt. Damit zeigt sich ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Während in der GKV Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen kostenlos beim Hauptverdiener der Familie mitversichert sind, entstehen in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Kosten für jedes Mitglied der Familie, das versichert werden soll.
Eine private Krankenversicherung für die ganze Familie kann dementsprechend hohe Kosten mit sich bringen. Darüber hinaus ist zu klären, ob alle Familienmitglieder privat krankenversichert werden oder ob sich Ehepartner bzw. Kinder gesetzlich krankenversichern müssen.
Private Krankenversicherung für Ehepartner
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Umständen in die private Krankenversicherung wechseln. Dabei muss jedoch jeder Partner eine eigene Versicherungspolice abschließen. Abhängig von den Einkommensverhältnissen gelten die folgenden Regeln:
- Ehepartner ohne eigenes Einkommen können sich mit einem eigenen Vertrag privat krankenversichern oder alternativ dazu als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
- Für Ehepartner mit einer geringfügigen Beschäftigung bis zu einem Verdienst von 450 Euro pro Monat gelten dieselben Regelungen wie für nicht erwerbstätige Ehepartner.
- Ehepartner, die über eine Vollzeitbeschäftigung oder eine Teilzeit-Anstellung mit mehr als 450 Euro Monatseinkommen verfügen, sind bis zum Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze sozialversicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich krankenversichern.
- Hauptberuflich selbstständige Ehepartner können im Regelfall frei entscheiden, ob sie sich privat krankenversichern oder als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
Private Krankenversicherung für Kinder
Kinder benötigen je nach Versicherungsstatus der Eltern entweder eine eigene private Krankenversicherung oder können über ein gesetzlich versichertes Elternteil kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Regelungen im Überblick:
Krankenversicherung der Eltern
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Versicherungsstatus der Kinder
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---|---|
Beide Elternteile sind privat krankenversichert. | Die Kinder benötigen eine eigene private Krankenversicherung. |
Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert. | Kinder ohne eigenes Einkommen sind kostenlos bei den Eltern mitversichert. |
Ein Elternteil ist privat krankenversichert, ein Elternteil gehört der gesetzlichen Krankenkasse an. Das Einkommen des privat versicherten Hauptverdieners übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze. | Die Kinder lassen sich nicht kostenlos beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichern, sondern benötigen eine eigene private Krankenversicherung. |
Ein Elternteil ist privat krankenversichert, ein Elternteil gehört der gesetzlichen Krankenkasse an. Das Einkommen des privat versicherten Elternteils liegt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. | Die Kinder können beim gesetzlich versicherten Elternteil kostenlos in die GKV-Familienversicherung eintreten. |
PKV-Familienversicherung für Beamte
Familien, in denen eines der Elternteile oder beide als Beamte tätig sind, können im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten vom Dienstherrn des Beamten erstattet bekommen.
Bei Ehegatten ist zu beachten, dass die Beihilfe nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gewährt wird. Die Grenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich und reichen bis zu einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro. Wenn das Einkommen des Ehepartners das Limit nicht überschreitet, besteht Anspruch auf Beihilfe. Unter dieser Voraussetzung ist es möglich, eine private Krankenversicherung mit günstigem Beamtentarif abzuschließen.
In der privaten Krankenversicherung für Beamte und deren Kinder gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei anderen privat oder gesetzlich versicherten Eltern. Solange auch die Kinder beihilfeberechtigt sind, können die Eltern für sie eine kostengünstige private Krankenversicherung im Beamtentarif abschließen.
Tipp: Erhalten Sie mehr Informationen zu der Frage "gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamtenkinder"?
Regelungen bei Schwangerschaft und Elternzeit
Berufstätige Frauen müssen im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das gilt unabhängig davon, ob die Betroffene privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Während dieser Zeit können privat versicherte Frauen Krankentagegeld erhalten, sofern sie eine Police mit Krankentagegeldleistung mindestens acht Monate vor der Geburt abgeschlossen haben.
Sowohl während der Mutterschutzphase als auch in der anschließenden Elternzeit ist der Verbleib in der privaten Krankenversicherung möglich. Allerdings müssen die Versicherten ihren vollen Beitrag entrichten, wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Zuschuss leistet.
Ist der Hauptverdiener der Familie in der privaten Krankenversicherung, sollte er in diesem Fall prüfen, ob er den Zuschuss des Arbeitgebers bereits ausgeschöpft hat. Ist das nicht der Fall, kann er eine Aufstockung bis maximal zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags verlangen, weil der Arbeitgeber auch PKV-Beiträge von nicht berufstätigen Familienangehörigen bezuschussen muss.
Wichtig:
Wer während der Elternzeit eine Angestelltentätigkeit aufnimmt, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und die private Police weiterführen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise eine maximale Wochenarbeitszeit von 30 Stunden erfüllt sein.
Lohnt sich der Wechsel in die GKV wegen der Familienversicherung?
In finanzieller Hinsicht ist die gesetzliche Krankenversicherung oft günstiger als die PKV, wenn die Familie Zuwachs bekommt und ein Ehepartner nicht berufstätig ist. Allerdings haben privat krankenversicherte Familien nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung ist insbesondere dann möglich, wenn der Hauptverdiener der Familie im Angestelltenverhältnis arbeitet und die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Er ist jünger als 55 Jahre
- Er hat sich erst nach dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert
- Sein Jahreseinkommen sinkt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
In diesem Fall kann er wieder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden und für die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder die kostenlose Mitversicherung in Anspruch nehmen.
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Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherungen haben keine Familientarife. Jedes Familienmitglied, das privat versichert werden soll, benötigt eine eigene Police. Ein Kind kann jedoch nur dann in die PKV eintreten, wenn beide Eltern privat versichert sind oder das Einkommen des privat versicherten Hauptverdieners oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit der Kindernachversicherung. Dazu müssen Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach seiner Geburt bei der Versicherung anmelden. Die Versicherungsbedingungen sind hierbei deutlich vereinfacht. Eine Risiko- und Gesundheitsprüfung entfällt und selbst schwere Erkrankungen sind kein Grund für eine Nichtversicherung oder einen Risikozuschlag. Voraussetzung ist lediglich, dass der Vertrag zwischen den Eltern bzw. dem privat versicherten Elternteil und der PKV bereits drei Monate vor der Geburt bestand.
Der Tarifpreis hängt in erheblichem Maße vom gewählten Leistungsumfang ab. Tarife für Kinder und Jugendliche sind in der Regel deutlich günstiger als Erwachsenentarife, da die Versicherung bei ihnen von einem verringerten Gesundheitsrisiko ausgeht. Bis zum 21. Lebensjahr entfallen zudem die Altersrückstellungen.
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