Private Krankenversicherung für Kinder
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Private Krankenversicherung: Kinder brauchen eine eigene Police
Wird ein Kind geboren, dessen Eltern privat krankenversichert sind, benötigt das Kind ebenfalls eine private Krankenversicherung (PKV). Hierbei gibt es einen wichtigen Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): während für den Nachwuchs in der GKV automatisch eine kostenlose Mitversicherung besteht, müssen die Eltern eine eigene private Krankenversicherungs-Police für ihr Kind abschließen. Die Versicherungsbedingungen gelten darüber hinaus auch für Stief- und Adoptivkinder.
- Kinder frühzeitig privat versichern
- Versicherung der Eltern
- Was passiert nach einer Scheidung?
- Kosten und Gültigkeitsdauer
- PKV steuerlich absetzen
- Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherung im Vergleich: So funktioniert es
Wollen Sie eine private Krankenversicherung abschließen, von der auch Ihre Kinder profitieren können, steht ein Vergleich verschiedener Versicherer und Tarife an erster Stelle. In unserem kostenlosen Online-Rechner sind nur drei einfache Schritte bis zum Abschluss der optimalen Police nötig:
- Wählen Sie Ihre Berufsgruppe (Angestellter, Selbstständiger, Beamter, Student) aus.
- Geben Sie Ihre gewünschten Zusatzleistungen an (bspw. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung).
- Nach Eingabe Ihrer Daten nimmt ein passender Versicherungsexperte mit Ihnen Kontakt auf, um Sie zu beraten und Ihnen ein individuelles Angebot zu erstellen. Dieses können Sie bequem online abschließen.
Kinder frühzeitig privat versichern
Privat versicherte Eltern sollten sich für den Abschluss der PKV-Police für ihre Kinder nicht mehr als zwei Monate ab dem Tag der Geburt Zeit lassen. Dann können sie von den folgenden Vorteilen profitieren:
- Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Geburtsdatum.
- Es findet keine Risiko- und Gesundheitsprüfung statt. Auch bei Kindern mit schweren Behinderungen oder Erkrankungen nimmt der Versicherer keine Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vor.
- Es gibt keine Wartezeit, sodass der Versicherungsschutz sofort beginnen kann.
Voraussetzung ist, dass die Eltern seit mindestens drei Monaten bei dem Unternehmen versichert sind, welches auch für die private Krankenversicherung des Babys sorgt. Wer sein Kind anderweitig versichern will oder die Zwei-Monats-Frist nicht einhält, muss mit Risikoprüfung und Wartezeit rechnen.
GKV oder PKV: Wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind
Sind beide Elternteile privat krankenversichert, dann kommt auch für die Kinder nur die PKV in Frage. Anders ist der Fall gelagert, wenn eines der Elternteile privat versichert und das andere Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. In diesem Fall können Sie selbst entscheiden, bei welchem Elternteil Sie Ihr Kind versichern wollen. Es ist also möglich, dass der Nachwuchs eine eigene private Krankenversicherung erhält oder im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung kostenlos über die gesetzliche Krankenkasse versichert wird.
Wichtig:
Das Wahlrecht, ein Kind privat oder gesetzlich zu versichern, besteht nur, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Bei höherem Einkommen kommt nur eine Privatversicherung für das Kind infrage.
Was passiert nach einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes danach, bei welchem Elternteil es seinen Hauptwohnsitz hat:
- Lebt es beim privat versicherten Elternteil, ist eine eigene private Krankenversicherung für das Kind nötig.
- Wenn das Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil wohnt, kann es über die beitragsfreie Familienversicherung der Krankenkasse abgesichert werden.
Private Krankenversicherung für Kinder: Kosten und Gültigkeitsdauer
In wesentlichen Punkten gleicht die private KV für Kinder der Police für Erwachsene. So können auch privat versicherte Kinder je nach Tarif typische Leistungen wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einbettzimmer in der Klinik in Anspruch nehmen.
Kosten der privaten Krankenversicherung für ein Kind
PKV-Tarife für Kinder bringen deutlich geringere Kosten mit sich als Volltarife für Erwachsene. Gleiches gilt im Fall von Jugendlichen. Ein wichtiger Grund hierfür ist neben dem statistisch geringeren Krankheitsrisiko, dass die Versicherung für Kinder und Jugendliche noch keine Altersrückstellungen bildet. Erst ab der Vollendung des 21. Lebensjahres enthält die private Krankenversicherung einen Zuschlag für diese Rückstellungen.
Noch weniger kostet im Regelfall die private Krankenversicherung für Kinder von Beamten. Hier übernimmt im Regelfall der Dienstherr im Rahmen der Heilfürsorge einen Teil der Krankheitskosten. Aufgrund des entsprechend niedrigen Kostenrisikos durch den Arbeitgeberzuschuss kann die PKV für Kinder besonders günstige Prämien anbieten.
Gültigkeitsdauer: spielt das 18. Lebensjahr eine Rolle?
Die private Krankenversicherung endet für Kinder nicht zwangsläufig, wenn es über 18 Jahre alt ist. Entscheidend ist vielmehr das Einkommen: Wenn die Einkünfte des Kindes sozialversicherungspflichtig sind, endet die private Krankenversicherung und es wird Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Dies ist häufig schon dann der Fall, wenn das Kind eine Berufsausbildung beginnt und eine Ausbildungsvergütung erhält.
Wenn das Kind hingegen das Abitur macht und anschließend studiert, kann es bei der Aufnahme des Studiums in einen günstigen Studententarif der privaten Krankenversicherung wechseln.
Achtung!
Wer nach Abschluss des Studiums eine berufliche Anstellung antritt, muss von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Ist die private Krankenversicherung für Kinder steuerlich absetzbar?
Wenn Sie Ihr Kind privat versichern, können Sie die Kosten hierfür ebenso wie ihre eigenen Versicherungskosten im Rahmen der Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Eltern für das versicherte Kind Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen und den Beitrag für die private Krankenversicherung übernehmen. Wer im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung die Versicherungskosten für sein Kind übernimmt, kann diese ebenfalls steuerlich geltend machen.
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Häufig gestellte Fragen
Ob Kinder über eine PKV oder die GKV versichert werden müssen, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab. Sind beide privat versichert, muss gleiches auch für das Kind erfolgen. Bei gemischten Versicherungsverhältnissen entscheidet das Einkommen. Kinder müssen in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden, wenn das Einkommen des privat versicherten Hauptverdieners die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Eine private Krankenversicherung ist auch für Neugeborene möglich. Nach der Geburt haben Sie zwei Monate Zeit, das Baby bei Ihrer PKV anzumelden. Bestenfalls sollte der Antrag auf Mitgliedschaft noch während der Schwangerschaft erfolgen. Zwar können Sie für Ihr Baby auch später noch eine private Krankenversicherung abschließen, aber der Versicherer verlangt keine Gesundheitsprüfung, wenn Sie die Frist einhalten. Auch bei einer schweren Erkrankung oder Behinderung des Kindes wird es versichert. Leistungsminderungen finden unter diesen Umständen nicht statt.
Prinzipiell umfasst der Tarif für das Kind die gleichen Leistungen wie der Tarif der Eltern. Haben Sie beispielsweise Anspruch auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer, gilt das bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus auch für Ihr Kind. Es ist allerdings auch möglich, dass die private Krankenversicherung für das Kind einen höheren Leistungsumfang beinhaltet. In diesem Fall verlangt der Versicherer in der Regel allerdings eine Gesundheitsprüfung.
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