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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Inhalt dieser Seite
  1. PKV & Kinder: Das Wichtigste zusammengefasst
  2. Wann müssen Kinder in die private Krankenversicherung?
  3. Frühzeitig versichern: PKV für Neugeborene
  4. Was kosten Kinder in der privaten Krankenversicherung?
  5. Bis wann gilt die PKV für meine Kinder?
  6. Wichtige Leistungen einer PKV für Kinder
  7. Wer zahlt die PKV nach einer Scheidung?
  8. PKV & Steuern
  9. Ist die private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll?
  10. PKV für Kinder vergleichen
  11. Häufig gestellte Fragen
  12. Das ist Verivox

PKV & Kinder: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Versicherungsart des Kindes richtet sich nach dem Versicherungsstatus der Eltern.
  • Für eine private Versicherung des Kindes ist eine separate Versicherungspolice notwendig.
  • Neugeborene können innerhalb von zwei Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, sofern ein Elternteil mindestens drei Monate privat versichert ist.
  • PKV-Tarife für Kinder und Jugendliche sind deutlich kostengünstiger als Volltarife für Erwachsene.

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Wann müssen Kinder in die private Krankenversicherung?

Ob ein Kind in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert werden muss, ist abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern.

Beide Eltern in der GKV

Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, wird das Kind kostenlos in die Familienversicherung aufgenommen (§ 10 Abs. 1 SGB V). Sind die Eltern Mitglieder in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen, wird in der Regel die Krankenkasse des besserverdienenden Elternteils für die Familienversicherung des Kindes gewählt.

Beide Eltern in der PKV

Wenn beide Eltern privat versichert sind, muss auch das Kind in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Eine Mitgliedschaft des Kindes in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesem Fall nicht möglich (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Ein Elternteil in der GKV, ein Elternteil in der PKV

Wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und zudem ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Stand: 2024) hat, muss das Kind entweder in die private Krankenversicherung oder in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. In diesem Fall ist eine kostenfreie Familienversicherung ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V). Unverheiratete Eltern bzw. solche, die in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Frühzeitig versichern: Private Krankenversicherung für Neugeborene

Privat versicherte Eltern sollten innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ihres Kindes eine private Krankenversicherung abschließen, um von folgenden Vorteilen zu profitieren:

  • Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Geburtsdatum.
  • Es erfolgt keine Risiko- und Gesundheitsprüfung. Auch bei Kindern mit schweren Behinderungen oder Erkrankungen nimmt der Versicherer keine Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vor.
  • Es gibt keine Wartezeit, sodass der Versicherungsschutz sofort beginnen kann.

Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern mindestens drei Monate lang bei demselben Versicherer versichert sind, der auch die PKV für das Baby anbietet. Wer sein Kind bei einem anderen Versicherer anmeldet oder die Zwei-Monats-Frist nicht einhält, muss mit einer Risikoprüfung und einer Wartezeit rechnen.

Was kosten Kinder in der privaten Krankenversicherung?

AdobeStock_236846912_Familie-am-FensterJedes privat krankenversicherte Kind braucht seinen eigenen Versicherungsvertrag. Die PKV-Tarife für Kinder und Jugendliche sind deutlich günstiger als die Volltarife für Erwachsene. Ein wesentlicher Grund dafür ist das statistisch geringere Krankheitsrisiko. Zudem bilden die Versicherungen für Kinder und Jugendliche noch keine Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen beginnen erst ab der Vollendung des 21. Lebensjahres, was dann zu einem entsprechenden Zuschlag in der Versicherung führt. Eine private Krankenversicherung für Kinder ist bereits ab einem monatlichen Beitrag von etwa 100 Euro verfügbar.

Zuschuss durch den Arbeitgeber

Angestellte Eltern können einen Zuschuss vom Arbeitgeber für die private Krankenversicherung ihres Kindes erhalten. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Dieser Arbeitgeberanteil gilt jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 421,76 Euro für die Krankenversicherung und zusätzlich bis zu 87,98 Euro für die Pflegeversicherung (Stand 2024).

Besonders günstig: Private Krankenversicherung für Kinder von Beamten

Die private Krankenversicherung für Kinder von Beamten ist in der Regel besonders kostengünstig. Wenn mindestens ein Elternteil verbeamtet ist, haben auch die Kinder Anspruch auf 80 Prozent Beihilfe. Die private Krankenversicherung deckt dann die verbleibenden 20 Prozent der Kosten. Aufgrund des dadurch reduzierten Kostenrisikos können Versicherer für diese Kinder besonders günstige Prämien anbieten.

Worauf muss ich achten, wenn mein Kind krank ist?

Neben der medizinischen Versorgung gibt es für berufstätige Eltern auch einen wichtigen rechtlichen Aspekt bei der Erkrankung ihres Kindes: Sie haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, das ihnen ermöglicht, mit vollem Lohnausgleich von der Arbeit freigestellt zu werden. Diese Freistellung ist jedoch begrenzt. Gesetzlich steht ihnen diese Möglichkeit für zehn Tage pro Jahr zu, wenn das Kind jünger als zwölf Jahre ist, mit einer jährlichen Obergrenze von 25 Tagen. Für Eltern mit mehreren Kindern ist dieser Passus besonders relevant. Alleinerziehende haben einen erweiterten Anspruch: Ihnen stehen 20 Tage pro Kind bis zu einem Maximum von 50 Tagen pro Jahr zu.

Bis wann gilt die PKV für meine Kinder?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Kinder ab einem bestimmten Alter aus der Familienversicherung fallen, bietet die private Krankenversicherung unbegrenzten Versicherungsschutz, solange die Kinder privat versichert bleiben. Auch nach dem 18. Lebensjahr bleibt der Schutz bestehen. Entscheidend ist vielmehr das Einkommen: Wenn die Einkünfte des Kindes sozialversicherungspflichtig werden, beispielsweise durch den Beginn einer Berufsausbildung mit einer entsprechenden Ausbildungsvergütung, endet die private Krankenversicherung und das Kind muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.

Wenn das Kind jedoch das Abitur absolviert und anschließend ein Studium beginnt, besteht die Möglichkeit, in einen günstigen Studententarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Anstellung nach dem Studium

Wer nach Abschluss des Studiums eine berufliche Anstellung antritt, muss von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Wichtige Leistungen einer PKV für Kinder

Kinder profitieren von einer privaten Krankenversicherung durch einen erweiterten Gesundheitsschutz, der über die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Der genaue Umfang des Schutzes für ein Neugeborenes hängt vom jeweiligen Leistungskatalog der Versicherung ab, der vertraglich festgelegt ist. Bei der Auswahl des Tarifs sollten Eltern besonders auf folgende Leistungen achten:

  • Übernahme der Höchstsätze der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte): Dies ermöglicht die Behandlung durch hochqualifizierte Ärzte.
  • Freie Arzt- und Krankenhausauswahl: Dies ermöglicht es den Eltern, den bestmöglichen Arzt oder das beste Krankenhaus für ihr Kind auszuwählen.
  • Hohe Kostenerstattung für Kieferorthopädie ab 80 Prozent: Da kieferorthopädische Behandlungen häufig und kostspielig sein können, ist eine hohe Kostenerstattung vorteilhaft.
  • Verzicht auf Selbstbeteiligung: Kinder benötigen öfter medizinische Betreuung, daher ist es ratsam, Tarife ohne Selbstbeteiligung zu wählen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
  • Krankenhaustagegeld und Rooming-In: Mindestens sollte ein Krankenhaustagegeld abgedeckt sein. Ideal ist ein Tarif, der auch Rooming-In einschließt, also die Unterbringungskosten für ein Elternteil während des Krankenhausaufenthalts des Kindes deckt.
  • Leistungen für Sehhilfen: Einschluss von Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen, da diese gerade bei Kindern oft notwendig ist.

Wer zahlt die private Krankenversicherung der Kinder bei einer Trennung?

Eine rechtskräftige Scheidung kann Auswirkungen auf die private Krankenversicherung des Kindes haben. Wenn beide Elternteile privat versichert sind, behält das Kind seine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung. Ändert sich jedoch der Versicherungsstatus eines Elternteils nach der Trennung, etwa durch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Kind möglicherweise nicht länger privat versichert bleiben. In diesem Fall könnte das Kind zukünftig kostenfrei über einen Elternteil in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden. Zudem richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes danach, bei welchem Elternteil es seinen Hauptwohnsitz hat.

Wer bei der Trennung die private Krankenversicherung des Kindes zahlt, ist abhängig von der Unterhaltspflicht.

Ist die private Krankenversicherung für Kinder steuerlich absetzbar?

Wenn Sie Ihr Kind privat versichern, können Sie die Kosten hierfür ebenso wie ihre eigenen Versicherungskosten im Rahmen der Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Eltern für das versicherte Kind Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen und den Beitrag für die private Krankenversicherung übernehmen. Wer im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung die Versicherungskosten für sein Kind übernimmt, kann diese ebenfalls steuerlich geltend machen.

Ist die private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll?

Eine private Krankenversicherung kann für Neugeborene und Kinder eine umfassende Abdeckung bei vergleichsweise geringen Kosten bieten, insbesondere im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn beide Elternteile privat versichert und verheiratet sind, ist in der Regel auch eine private Versicherung für das Kind erforderlich. Anders als in der GKV, wo Kinder häufig kostenfrei mitversichert werden, muss in der PKV für jedes Familienmitglied ein eigener Tarif abgeschlossen werden. Ein wesentlicher Vorteil der PKV ist jedoch, dass die Nachversicherung von Neugeborenen meist ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erfolgt, was den Versicherungsschutz sofort und ohne Komplikationen aktiviert.

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Häufig gestellte Fragen

Ob Kinder über eine PKV oder die GKV versichert werden müssen, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab. Sind beide privat versichert, muss gleiches auch für das Kind erfolgen. Bei gemischten Versicherungsverhältnissen entscheidet das Einkommen. Kinder müssen in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden, wenn das Einkommen des privat versicherten Hauptverdieners die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Eine private Krankenversicherung ist auch für Neugeborene möglich. Nach der Geburt haben Sie zwei Monate Zeit, das Baby bei Ihrer PKV anzumelden. Bestenfalls sollte der Antrag auf Mitgliedschaft noch während der Schwangerschaft erfolgen. Zwar können Sie für Ihr Baby auch später noch eine private Krankenversicherung abschließen, aber der Versicherer verlangt keine Gesundheitsprüfung, wenn Sie die Frist einhalten. Auch bei einer schweren Erkrankung oder Behinderung des Kindes wird es versichert. Leistungsminderungen finden unter diesen Umständen nicht statt.

Prinzipiell umfasst der Tarif für das Kind die gleichen Leistungen wie der Tarif der Eltern. Haben Sie beispielsweise Anspruch auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer, gilt das bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus auch für Ihr Kind. Es ist allerdings auch möglich, dass die private Krankenversicherung für das Kind einen höheren Leistungsumfang beinhaltet. In diesem Fall verlangt der Versicherer in der Regel allerdings eine Gesundheitsprüfung.

Für Kinder werden von der Versicherung in der Regel keine Rückstellungen gebildet. Die Versicherer gehen davon aus, dass Kinder in einem sehr guten Gesundheitszustand befinden und das Krankheitsrisiko im Vergleich zu Erwachsenen deutlich geringer ist. Zusätzlich können mögliche Zuschüsse vom Arbeitgeber die Beitragskosten senken.

Ja, die Versicherungsbedingungen gelten auch für Stief- und Adoptivkinder.

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