Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
-
Über 8 Mio. Kunden – seit 1998
-
Über 3000 Tarifkombinationen
-
Schnell und einfach
Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.
Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Beispielberechnung:
Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
*Ab 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro und die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro. Das bedeutet nicht nur, dass die gesetzliche Krankenversicherung teurer wird, sondern auch, dass Sie nun deutlich mehr verdienen müssen, um sich stattdessen privat versichern zu können. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt noch Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.
- Die häufigsten Gründe für den Austritt
- Wann ist eine Rückkehr zur GKV für Angestellte möglich?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Selbstständige?
- Möglichkeiten für Versicherte über 55
- Wechsel in die GKV für Studenten
- Welche Alternativen gibt es im Notfall?
- Das sollten Sie beim Verlassen beachten
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste in Kürze
-
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist generell schwierig.
-
Der Wechsel ist ausgeschlossen, wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr erreicht hat, in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung war und mindestens die Hälfte dieser Zeit entweder nicht sozialversicherungspflichtig war, von der Versicherungspflicht befreit wurde oder hauptberuflich selbstständig tätig war.
-
Ausnahmen, die einen Wechsel von der PKV in die GKV ermöglichen, beinhalten den Eintritt in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, eine Gehaltsminderung, die das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinken lässt, oder den Beginn von Arbeitslosigkeit mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I).
Die häufigsten Gründe für den Austritt aus der PKV
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) meist umfangreichere Leistungen. Ein weiterer bedeutender Unterschied liegt in der Beitragsberechnung: Während gesetzlich Versicherte einen prozentualen Anteil ihres Einkommens als Krankenkassenbeitrag entrichten, erheben private Krankenversicherungen eine einkommensunabhängige Prämie. Dies kann insbesondere bei sinkendem Einkommen dazu führen, dass die Kosten für die private Krankenversicherung zu einem finanziellen Engpass werden. In solchen Fällen erwägen viele Betroffene eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, um Kosten zu sparen.
Ein weiterer Grund für den Wunsch nach Austritt aus der privaten Krankenversicherung kann eine Veränderung der familiären Verhältnisse sein. Bei der Geburt eines Kindes und einer beruflichen Pause eines Elternteils können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse von der kostenlosen Mitversicherung der Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen profitieren. Im Gegensatz dazu müssen privat Versicherte eigene Beiträge für das Kind und den nicht berufstätigen Partner zahlen.
Wann ist eine Rückkehr zur GKV für Angestellte möglich?
Arbeitnehmer unter 55 Jahren können in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn ihr jährliches Einkommen unter die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Stand: 2024) sinkt. Eine besondere Regelung betrifft diejenigen, die bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren und dies bis heute sind: Sie können nur dann zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen unter die spezielle Entgeltgrenze von 62.100 Euro (Stand: 2024) fällt.
Voraussetzung ist, dass das Einkommen im Kalenderjahr unterhalb der Grenze liegt. Ist dies der Fall, gilt für den Arbeitnehmer wieder die Versicherungspflicht, und die private Krankenversicherung endet. Steigt das Einkommen zu einem späteren Zeitpunkt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann der Arbeitnehmer neu entscheiden, ob er als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder ob er sich wieder privat krankenversichern will.
Tipps & Tricks: Möglichkeiten zur Einkommensreduzierung
Vor allem dann, wenn das aktuelle Einkommen nicht allzu weit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können Arbeitnehmer ihr Einkommen vorübergehend senken. In der Praxis gibt es dafür in erster Linie die folgenden Optionen:
- Teilzeit. Mit dem vorübergehenden Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung lässt sich das Einkommen entsprechend anpassen, so dass bei ausreichender Reduzierung eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
- Sabbatical. Auch durch einen längeren unbezahlten Urlaub kann das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen.
- Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung von ihrem Gehalt direkt in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne dass darauf Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag von bis zu 3.624 Euro des Jahresbruttos, der sozialabgabenfrei bleibt. Sollte durch diese Einzahlung das sozialversicherungspflichtige Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinken, ermöglicht dies einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse.
Wer ein Sabbatical in Anspruch nehmen oder vorübergehend seine Arbeitszeit reduzieren will, kann dies nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers tun. Auf die Gehaltsumwandlung besteht hingegen ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer.
Zurück in die gesetzliche Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit
Aus der privaten Krankenversicherung rauskommen können Versicherte, wenn sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beziehen (ALG I).
Welche Möglichkeiten gibt es für Selbstständige?
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern binden sich Selbstständige auch bei niedrigem Einkommen an die private Krankenversicherung. Austritt in Form eines Wechsels zur gesetzlichen Krankenkasse ist nur in zwei Fällen möglich:
Geschäftsaufgabe
Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt, kann sich über den Ehepartner beitragsfrei in die Familienversicherung mitversichern, wenn dieser Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Rückkehr in die GKV ist jedoch nur möglich, wenn der Betroffene nicht mehr als 505 Euro monatlich an Einkommen hat, zum Beispiel durch Mieteinnahmen. Bei einem Minijob darf der Betroffene 538 Euro pro Monat (Stand: 2024) verdienen, um in die Familienversicherung aufgenommen zu werden.
Hauptberufliche Festanstellung
Bei einem Wechsel in ein Anstellungsverhältnis endet die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung, wenn das Gehalt die Minijob-Grenze von 538 Euro monatlich übersteigt und gleichzeitig unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In solchen Fällen greift die gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Für den Wechsel von der PKV zur GKV ist es nicht erforderlich, die selbstständige Tätigkeit aufzugeben; diese kann als Nebenberuf fortgeführt werden. Jedoch muss die abhängige Beschäftigung als Hauptberuf angesehen werden, was bedeutet, dass sie den größeren Anteil der Arbeitszeit und der Einnahmen ausmachen muss.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung für Versicherte über 55
Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und privat krankenversichert sind, können nur unter bestimmten Bedingungen in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Ein Wechsel ist möglich, wenn sie nachweisen können, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens für einen Tag gesetzlich versichert waren. Auch wenn diese Personen ein neues Anstellungsverhältnis mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze beginnen, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur dann möglich, wenn in den vergangenen fünf Jahren mindestens für die Hälfte der Zeit eine Sozialversicherungspflicht bestanden hat.
Ein weiterer Ausweg für Versicherte über 55 führt über die beitragsfreie Familienversicherung: Wer kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt, kann sich über den Ehepartner beitragsfrei mitversichern – unter der Voraussetzung, dass dieser Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Pflichtversicherung im europäischen Ausland
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn der Hauptwohnsitz ins europäische Ausland verlegt wurde und dort eine gesetzliche Versicherungspflicht bestand. Hierfür ist ein mindestens 12-monatiger Aufenthalt im Ausland erforderlich.
Können privat Versicherte Studenten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Auch Studenten können sich privat krankenversichern. Häufig ist dies der Fall, wenn die Eltern Beamte sind und bereits eine private Krankenversicherung in der Familie besteht.
In diesem Fall gilt, dass der Student bis zum Ende des Studiums an die private Krankenversicherung gebunden ist. Tritt er nach dem Abschluss des Studiums in ein Anstellungsverhältnis ein, endet die private Versicherung, weil er sozialversicherungspflichtig wird und Beiträge an die Krankenkasse leisten muss.
Welche Alternativen gibt es im Notfall?
Wer sich die Kosten für die private Krankenversicherung nicht mehr leisten kann und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren darf, kann mit einem Wechsel in den Basis- oder Standardtarif seine Versicherungskosten senken. Diese Option muss jede private Krankenversicherung bieten.
Basistarif
Die Leistungen des Basistarifs entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkasse, Zusatzversicherungen sind möglich. Ohne Extras ist der Basistarif maximal so teuer wie der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer nach den Maßstäben des Sozialgesetzbuchs hilfebedürftig ist, muss nur den halben Beitrag entrichten.
Standardtarif
Beim Standardtarif handelt es sich um einen Sozialtarif der privaten Krankenversicherungen. Der Wechsel in diesen Tarif ist nur möglich, wenn der Versicherte vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer entweder das 65. Lebensjahr vollendet hat oder mindestens 55 Jahre alt ist und ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung vorweisen kann.
Auch der Standardtarif ist an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt, bietet jedoch im Vergleich zum Basistarif meist einen etwas geringeren Umfang. So enthält er meist kein Krankentagegeld, was im Basistarif bereits mitversichert ist.
Das können Sie tun, wenn die GKV eine Rückkehr ablehnt
Falls die Krankenkasse den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung zu Unrecht verweigert, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Sollte die Krankenkasse Ihren Widerspruch ebenfalls ablehnen, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht Klage erheben.
Das sollten Sie beim Verlassen der privaten Krankenversicherung beachten
Bevor ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung in Betracht gezogen wird, sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden. Die PKV bietet oft einen umfassenderen Versicherungsschutz als die GKV. Außerdem kann sie für Gutverdienende kostengünstiger sein, da nach einem Wechsel in die GKV oft der Höchstbeitrag fällig wird. In der PKV werden Teile der Beiträge als Altersrückstellungen verwendet, die bei einer Kündigung verloren gehen, weil sie nicht personengebunden sind. Es ist jedoch häufig möglich, diese Altersrückstellungen auf private Krankenzusatzversicherungen anzurechnen. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten Sie sich beraten lassen.
Häufig gestellte Fragen
Nach den gesetzlichen Regelungen ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die einen Wechsel ermöglichen. Dazu zählen der Eintritt in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, eine Gehaltsreduzierung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder der Bezug von Arbeitslosengeld.
Für Versicherte über 55 Jahre ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse schwierig. Ein Wechsel ist jedoch möglich, wenn sie nachweisen können, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens für einen Tag gesetzlich versichert waren und darüber hinaus für mindestens die Hälfte dieser Zeit sozialversicherungspflichtig waren.
Studenten sind während dem Studium an die private Krankenversicherung gebunden. Nach Beendigung des Studiums und dem Eintritt in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis endet die private Krankenversicherung automatisch.
Rentner, die sich die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr leisten können und nicht die Möglichkeit haben, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, haben die Option, in den Basis- oder Standardtarif zu wechseln. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in den Notlagentarif umzusteigen, der speziell dafür vorgesehen ist, in finanziellen Notlagen die Beitragslast zu minimieren und grundlegende medizinische Versorgung sicherzustellen.