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Möglichkeiten, Alternativen und Wechsel zur GKV

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Austrittswunsch aus der PKV: unterschiedliche Gründe
  3. Wann kann die PKV verlassen werden?
  4. Möglichkeiten für Selbstständige
  5. Sonderregelung ab 55 Jahren
  6. Möglichkeiten für Studenten
  7. Alternativen für den Notfall

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nachdem, ob der Versicherungsnehmer angestellt oder selbstständig tätig ist, gelten unterschiedliche Regelungen beim Austritt aus der privaten Krankenversicherung.
  • Besonders schwierig ist die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse für Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind.
  • Wer die private Krankenversicherung nicht verlassen darf, kann mit einem Wechsel in den Basis- oder Standardtarif seine Versicherungskosten senken.

Austrittswunsch aus der PKV: unterschiedliche Gründe

Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse meist umfangreichere Leistungen. Ein weiterer großer Unterschied zur herkömmlichen Krankenkasse liegt in der Berechnung der Beiträge: Während gesetzlich Versicherte einen prozentualen Anteil ihres Einkommens als Krankenkassenbeitrag zahlen, erheben private Krankenversicherungen eine einkommensunabhängige Prämie.

Das kann dazu führen, dass bei sinkendem Einkommen die Kosten für die private Krankenversicherung zu einem finanziellen Engpass führen. In solchen Situationen überlegen viele Betroffene, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren und mit diesem Schritt Kosten sparen können.

Ein weiterer Grund für den Austrittswunsch kann in einer Änderung der Familienverhältnisse liegen. Wenn ein Kind zur Welt kommt und ein Elternteil beruflich pausiert, können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse von der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne eigenes Einkommen profitieren. Wer hingegen privat krankenversichert ist, muss eigene Beiträge für das Kind und den nicht berufstätigen Partner entrichten.

Wann können Arbeitnehmer die private Krankenversicherung verlassen?

Arbeitnehmer, die jünger sind als 55 Jahre, können sich wieder gesetzlich krankenversichern, wenn ihr jährliches Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt.

Eine Sonderregelung gilt für diejenigen, die schon vor dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren und dies heute noch sind. Dieser Personenkreis kann nur zur gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren, wenn das Jahreseinkommen unter die besondere Entgeltgrenze von 56.250 Euro (gültig für das Jahr 2020) sinkt.

Voraussetzung ist, dass das Einkommen im Kalenderjahr unterhalb der Grenze liegt. Ist dies der Fall, gilt für den Arbeitnehmer wieder die gesetzliche Krankenkassenpflicht, und die private Krankenversicherung endet. Steigt das Einkommen zu einem späteren Zeitpunkt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann der Arbeitnehmer neu entscheiden, ob er als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder ob er sich wieder privat krankenversichern will.

Möglichkeiten zur Einkommensreduzierung

Vor allem dann, wenn das aktuelle Einkommen nicht allzu weit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können Arbeitnehmer ihr Einkommen vorübergehend senken. In der Praxis gibt es dafür in erster Linie die folgenden Optionen:

  • Teilzeit. Mit dem vorübergehenden Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung lässt sich das Einkommen entsprechend anpassen, so dass bei ausreichender Reduzierung eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
  • Sabbatical. Auch durch einen längeren unbezahlten Urlaub kann das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen.
  • Gehaltsumwandlung. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer von ihrem Gehalt direkt in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wenn durch diese Maßnahme das sozialversicherungspflichtige Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Wer ein Sabbatical in Anspruch nehmen oder vorübergehend seine Arbeitszeit reduzieren will, kann dies nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers tun. Auf die Gehaltsumwandlung besteht hingegen ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer.

Welche Möglichkeiten gibt es für Selbstständige?

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern binden sich Selbstständige auch bei niedrigem Einkommen an die private Krankenversicherung. Austritt in Form eines Wechsels zur gesetzlichen Krankenkasse ist nur in zwei Fällen möglich:

  1. Geschäftsaufgabe. Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt, kann sich über den Ehepartner kostenlos mitversichern, wenn dieser Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist.
  2. Wechsel ins Angestelltenverhältnis. Bei einem Wechsel in ein Anstellungsverhältnis endet die private Krankenversicherung, wenn das Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und damit die Sozialversicherungspflicht greift.

Sonderregelung für Versicherte ab 55

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und privat krankenversichert ist, kann nur noch in Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Selbst wenn der Versicherte ein neues Anstellungsverhältnis eingeht und sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann er nur in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn in den vergangenen fünf Jahren mindestens während der Hälfte der Zeit eine Sozialversicherungspflicht bestand.

Ein weiterer Ausweg für Versicherte ab 55 führt über die beitragsfreie Familienversicherung: Wer kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt, kann sich über den Ehepartner beitragsfrei mitversichern – unter der Voraussetzung, dass dieser Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist.

Können privat versicherte Studenten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Auch Studenten können sich privat krankenversichern. Häufig ist dies vorzufinden, wenn die Eltern Beamte sind und bereits eine private Krankenversicherung in der Familie besteht.

In diesem Fall gilt, dass der Student bis zum Ende des Studiums an die private Krankenversicherung gebunden ist. Tritt er nach dem Abschluss des Studiums in ein Anstellungsverhältnis ein, endet die private Versicherung, weil er sozialversicherungspflichtig wird und Beiträge an die Krankenkasse leisten muss.

Welche Alternativen gibt es im Notfall?

Wer sich die Kosten für die private Krankenversicherung nicht mehr leisten kann und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren darf, kann mit einem Wechsel in den Basis- oder Standardtarif seine Versicherungskosten senken. Diese Option muss jede private Krankenversicherung bieten.

Basistarif

Die Leistungen des Basistarifs entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkasse, Zusatzversicherungen sind möglich. Ohne Extras ist der Basistarif maximal so teuer wie der Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer nach den Maßstäben des Sozialgesetzbuchs hilfebedürftig ist, muss nur den halben Beitrag entrichten.

Standardtarif

Beim Standardtarif handelt es sich um einen Sozialtarif der privaten Krankenversicherungen. Der Wechsel in diesen Tarif ist nur möglich, wenn der Versicherte vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer entweder das 65. Lebensjahr vollendet hat oder mindestens 55 Jahre alt ist und ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung vorweisen kann.

Auch der Standardtarif ist an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt, bietet jedoch im Vergleich zum Basistarif meist einen etwas geringeren Umfang. So enthält er meist kein Krankentagegeld, was im Basistarif bereits mitversichert ist.

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